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Fetz Anita · Ständerat · 2015-03-17

Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-03-17

Wortprotokoll

Nach diesen Sonntagspredigten von der Nehmerseite möchte ich einfach noch ein paar nüchterne Bemerkungen machen. Es gab mal eine Zeit, da nannte man den Ständerat Chambre de Réflexion, was ein Ausdruck für sachorientiert und kompromissbereit war. In der Frage des NFA ist es heute umgekehrt. Der Nationalrat hat Grösse bewiesen und anerkannt, was Fakt ist, dass nämlich heute alle Kantone über die vorgesehene Finanzkraft von mindestens 85 Prozent des schweizerischen Mittels hinausgewachsen sind, unter anderem wegen des NFA - er hat also gewirkt. Diese 85 Prozent waren die Abmachung - ich war damals in der zuständigen Kommission - und stehen auch so im Gesetz. Alle Argumente, die dazu jetzt vorgetragen worden sind, sind ja, wie wir sehen, wenn wir das mal nüchtern betrachten, vor allem für die Bühne des Parlamentes vorgeschobene Argumente.

Wenn Sie jetzt kraft Ihrer Mehrheit etwas anderes durchsetzen, als im Gesetz steht, dann betrachten wir das als unfreundlichen Akt eines Kartells der Mehrheit. Wir werden es überleben. Sie schwächen damit aber das System des NFA und machen es in den Bevölkerungen der Geberkantone unglaubwürdig. Ich würde mich schämen, wenn ich den Steuerzahlern anderer Kantone ohne faktische Grundlage auf der Basis von dem, was wir abgemacht haben und was jetzt erfüllt ist, in die Tasche greifen müsste - zumal die wenigsten der Geberkantone Tiefsteuerkantone sind; das muss an dieser Stelle auch festgehalten werden. Auch in diesen Kantonen leben nicht vor allem reiche Menschen. Im Kanton Basel-Stadt verdient die Hälfte der Bevölkerung weniger als 50 000 Franken. Sie müssen es aber auch mitbezahlen, dass Sie mit Ihren mindestens 85 Prozent immer noch nicht zufrieden sind.

Als Kartell der Mehrheit haben Sie die Macht, sich egoistisch durchzusetzen. Das Recht aber haben Sie nicht, doch das interessiert halt ein halbes Jahr vor den Wahlen niemanden. [PAGE 218] Ich möchte in diesem Sinne die Frau Bundesrätin bitten, den nächsten Wirksamkeitsbericht nicht vor, sondern nach den Wahlen zu präsentieren; das wird sonst immer im gleichen Stil weitergehen. Wir haben das bei der BFI-Botschaft auch schon so gemacht, diese ist auch immer ein halbes Jahr vor den Wahlen gekommen. Da wurde gesagt, es werde zu viel aufgestockt. Also kann man den Wirksamkeitsbericht jetzt auch zu einem anderen Zeitpunkt vorlegen, dann ist es vielleicht eher möglich, hier nüchtern und auch auf der Basis des damals Vereinbarten abzustimmen.

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