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Humbel Ruth · Nationalrat · 2013-12-13

Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP-EVP · 2013-12-13

Wortprotokoll

Bei der parlamentarischen Initiative "Finanzierung der Gesundheitsleistungen aus einer Hand. Einführung des Monismus" geht es einzig um die Frage einer Fristverlängerung und nicht um eine inhaltliche Diskussion. Die ungleiche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen schafft falsche Anreize, welche mit einem monistischen Finanzierungssystem, eben der gleichen Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen, eliminiert werden könnten.

Die Frage des Wechsels zu einer monistischen Finanzierung beschäftigt uns schon lange. Bereits 2004 wurden in einem Expertenbericht unter der Leitung von Professor Robert Leu verschiedene Modelle für eine monistische Finanzierung im Hinblick auf die dritte KVG-Revision aufgezeigt. Am 24. September 2007 wurde wurde die von der ständerätlichen Kommission eingereichte Motion 06.3009 angenommen, mit welcher der Bundesrat beauftragt wurde, dem Parlament bis Ende 2010 eine Vorlage für eine einheitliche Finanzierung von stationären und ambulanten Leistungen vorzulegen. Anlässlich der Erarbeitung von Managed Care wurde von den Hearingteilnehmern betont, dass eine gleiche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen auch mit Blick auf die Förderung der integrierten Versorgung eine zentrale Voraussetzung ist, um falsche Finanzierungsanreize zu beseitigen.

In den OECD-Berichten zum schweizerischen Gesundheitswesen wird die unterschiedliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen als falscher Anreiz kritisiert und ein Wechsel zu einer einheitlichen Finanzierung der Gesundheitsleistungen empfohlen.

Kurz zur Geschichte der Initiative: Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit hat der Initiative am 16. Februar 2011 mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung Folge gegeben. Die Schwesterkommission des Ständerates stimmte diesem Beschluss am 14. November 2011 mit 7 zu 1 Stimmen zu. Die SGK-NR beauftragte ihre Subkommission KVG mit der Erarbeitung eines Erlassentwurfes. Am 17. Februar 2012 liess sich die Subkommission über die damals laufenden Gespräche zwischen dem EDI und der Gesundheitsdirektorenkonferenz im Rahmen des Dialogs "Nationale Gesundheitspolitik" informieren. Sie beschloss, erste Ergebnisse dieser Arbeiten abzuwarten. Das EDI und die GDK wollen in ihre Beurteilung auch die Auswirkungen der neuen Spitalfinanzierung, die seit 2012 umgesetzt wird, einbeziehen.

Die Frage einer Umstellung der Finanzierung ist im Dialog "Nationale Gesundheitspolitik" weiterhin pendent. Es macht Sinn, diese Vorarbeiten so weit als möglich zu berücksichtigen. Neben dieser inhaltlichen Koordinationsfrage ist eine Fristverlängerung auch durch eine zeitliche Verzögerung bedingt: Die Subkommission KVG war in den letzten beiden Jahren mit der Erarbeitung von anderen Erlassentwürfen stark ausgelastet.

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit hat am 25. Oktober 2013 über die Frage der Fristverlängerung beraten und beantragt mit 16 zu 5 Stimmen bei 3 Enthaltungen, die Behandlungsfrist der Initiative um zwei Jahre, d. h. bis zur Wintersession 2015, zu verlängern. Ich bitte Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen.