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Pardini Corrado · Nationalrat · 2015-03-20

Pardini Corrado · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-03-20

Wortprotokoll

Das Arbeitsgesetz sieht einen speziellen Schutz der schwangeren Beschäftigten vor. Dazu zählen Vorschriften über den Gesundheitsschutz sowie Arbeits- und Ruhezeitvorschriften. Letztere gelten aber nur für privatrechtliche Arbeitnehmerinnen. Konkret bedeutet dies, dass schwangere Mitarbeiterinnen einer öffentlichen Verwaltung diesen Schutz nicht geniessen bzw. dass dieser in einer kantonalen oder kommunalen Regelung ergänzt werden muss.

Die Petition verlangt deshalb, dass das Arbeitsgesetz entsprechend angepasst wird.

Das Anliegen ist absolut berechtigt. Vermutlich hat es der Gesetzgeber bei der Ergänzung von Artikel 35a aufgrund der wenig übersichtlichen Ausgestaltung des Arbeitsgesetzes ungewollt versäumt, auch die Mitarbeiterinnen der öffentlichen Verwaltung in die Regelung einzubeziehen. Ich denke nicht, dass es der politische Wille einer Mehrheit ist, die Rechte von schwangeren Frauen unterschiedlich zu regeln, was das öffentliche bzw. das privatrechtliche Anstellungsverhältnis betrifft. Eine Vereinheitlichung der Situation und die Aufhebung dieser Diskriminierung für schwangere Frauen im öffentlichen Dienst ist daher mehr als angesagt.

Darum bitten wir Sie, der Petition Folge zu geben.