Schneider Schüttel Ursula · Nationalrat · 2015-03-20
Schneider Schüttel Ursula · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-03-20
Wortprotokoll
Die Vorlage zum Kindesunterhalt ist nach der Vorlage zur gemeinsamen elterlichen Sorge das zweite Revisionsprojekt im ZGB, das das Kindeswohl ins Zentrum der Überlegungen stellt. Es ist ein grosses, wichtiges Anliegen, das die SP unterstützt. Mit Verabschiedung der Gesetzesvorlage verankern wir das Recht des Kindes auf Unterhalt, unabhängig vom Zivilstand der Eltern. Wir machen damit einen wichtigen Schritt zur Gleichstellung der Kinder, egal, ob die Eltern verheiratet sind oder nicht. Wir haben zudem einen neuen positiven Aspekt aufgenommen. Wenn jemand Unterhaltspflichten vernachlässigt und sich Vorsorgeguthaben auszahlen lassen will, sollen [PAGE 599] die Inkassobehörden rechtzeitig darauf zugreifen können. Wir haben damit sogar eine separate Vorlage in eine Gesetzesvorlage integriert. Im Weiteren haben wir die Inkassohilfe verbessert.
Wir freuen uns, dass wir mit dieser Voralge einen ersten wichtigen Schritt zur Gleichberechtigung beim Kindesunterhalt getan haben. Leider aber sind nun Elemente nicht enthalten, die für die SP wichtig sind. Dies betrifft den Mindestunterhalt, die Mankoteilung und die Alimentenbevorschussung. Bei der Mankoteilung haben Sie im Nationalrat eine Motion der RK angenommen; der Ständerat hat sie leider abgelehnt. Bezüglich Alimentenbevorschussung ist die Standesinitiative Zürich entgegen unserem Antrag abgeschrieben worden. Diese Punkte - Mindestunterhalt, Mankoteilung, Alimentenbevorschussung - sind für die finanzielle Sicherheit der Kinder nach Ansicht der SP nötig. Wir werden diese wichtigen Anliegen im Interesse der Kinder weiterverfolgen.
Die grosse Mehrheit der SP-Fraktion wird der Vorlage zustimmen. Es wird aber aus den letztgenannten Gründen die eine oder andere Enthaltung geben.
[VS]