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Stadler Hansruedi · Ständerat · 2001-11-29

Stadler Hansruedi · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-11-29

Wortprotokoll

Als Nichtkommissionsmitglied betrachte ich die heutigen Anträge der Kommission auch etwas aus der Froschperspektive eines Kunden, eines potenziellen Patienten in diesem System. Dies sind auch alle meine Interessenbindungen in diesem Geschäft. Der Grundsatz der Aufhebung des Kontrahierungszwanges steht heute nicht mehr zur Diskussion. Vielleicht müssen wir uns, wenn wir über die Kosten im Gesundheitswesen sprechen, in diesem Zusammenhang aber auch noch etwas mehr bewusst werden, dass wir den Spareffekt, der alleine aus diesem Systemwechsel resultiert, nicht überschätzen dürfen. Hier führt uns alleine schon der Vergleich mit dem Anteil der Arztkosten an den Gesamtkosten unseres Gesundheitswesens auf den Boden der Realität zurück.

Heute geht es um die Frage der Rahmenbedingungen bei diesem Systemwechsel. Wie erfolgt nun die Unterscheidung der so genannten und immer wieder erwähnten schwarzen von den weissen Schafen? Man will ja in der Weihnachtskrippe und an der Krippe nur weisse Schafe. Ich anerkenne, dass die Kommission sich bemüht hat, uns eine praktikable Lösung vorzuschlagen. So werden u. a. Kriterien wie die medizinische Versorgung, die Wirtschaftlichkeit und die Qualitätssicherung sowie die Respektierung des Kartellgesetzes festgeschrieben. Dann gibt es die Überprüfungsmöglichkeit durch eine Kommission, wenn der Abschluss eines Vertrages verweigert wird, und schlussendlich haben wir anlässlich der Herbstsession mit der Sonderfallregelung nach Artikel 35 Absatz 1ter einen Ansatz zu einer Härteklausel verabschiedet. Auch wenn die Anträge in die richtige Richtung weisen, ist für mich noch eine ganze Reihe von Fragen offen. Drei Bereiche möchte ich speziell erwähnen.

1. An welche Indikatoren, mit denen die Wirtschaftlichkeit und die Qualität konkretisiert werden sollen, dachte man ganz konkret? Es gibt eine Sichtweise der Kassen, es gibt eine Sichtweise der Leistungserbringer, es gibt eine Sichtweise der Kantone, und - dies vergessen wir ab und zu - es gibt vermutlich auch eine Sichtweise der Patienten. Zu ihnen komme ich dann bei meiner letzten Bemerkung. Der Antrag der Kommission sieht vor, dass die Leistungserbringer und Versicherer die Indikatoren noch zu vereinbaren haben. Genügt uns als Gesetzgeber diese Gesetzesdelegation, eine Delegation der Festlegung dieser Indikatoren? Ich meine, dass auch der Gesetzgeber mindestens zuhanden der Materialien festhalten sollte, welches für ihn Messgrössen für Wirtschaftlichkeit und Qualität sind und sein könnten. Ich bin der Kommission dankbar, wenn sie uns dazu noch einige konkretere Ansatzpunkte geben kann.

2. Zur Überprüfungsmöglichkeit durch eine Kommission für den Fall, dass der Abschluss eines Vertrages verweigert wird: Zuerst dachte ich, dies sei eine Art Rechtsmittel, das hier eingeschaltet wird. Dem ist aber nicht so. Die vorgesehene Überprüfungsmöglichkeit nimmt eine Art Zwitterstellung ein, von der rechtlichen Konstruktion noch am ehesten zu vergleichen mit einem Strafmandat bzw. einem Strafantrag eines Staatsanwaltes im Strafrecht. Ich meine, dass sich auch hier noch eine klarere Positionierung und eine Präzisierung aufdrängen.

3. Es ist, wie bereits erwähnt, vorgesehen, dass die Leistungserbringer und die Versicherer die Indikatoren festlegen. Die Kommission, welche bei einer Verweigerung eines Vertrages eine Überprüfung vornehmen kann, ist aus je zwei Vertretern der Versicherer und der Leistungserbringer, unter dem Vorsitz eines Kantonsvertreters, zusammengesetzt. Für mich ist ein ausgewogenes Verhältnis unter den verschiedenen Akteuren wichtig. Es geht um ein faires Spiel zwischen den verschiedenen Akteuren, wie dies auch die Kommissionspräsidentin erwähnt hat. Willkür ist zu vermeiden.

Gerade im Zusammenhang mit der heutigen Diskussion, aber auch sonst im Zusammenhang mit dem KVG habe ich mich ab und zu gefragt, wer meine Interessen - ich als Kunde, als potenzieller Patient - wahrnimmt. Wäre es nicht angebracht, die Patientenorganisationen bei der Festlegung der Indikatoren einzubeziehen und die erwähnte Kommission um Vertreter der Patientenorganisationen aufzustocken? Was spricht schon dagegen? Ich höre bereits die Aber. Es geht dabei um den Organisationsgrad dieser Organisationen, es wird festgehalten, es bestehe ja eine [PAGE 809] Informationspflicht gegenüber den Patienten; natürlich höre ich auch die Versicherer, die sagen, sie würden ja auch die Versicherten vertreten; und die Kantone sagen, sie hätten ja auch einen Versorgungsauftrag für die Kantonseinwohner zu erfüllen.

Dies stimmt alles, ist für mich aber kein Grund, den Patienten keine grössere Mitwirkung in diesem Gesetz einzuräumen oder dies mindestens vielleicht im Zweitrat zu prüfen. Gerade im vorliegenden Artikel 35 könnte diesem Anliegen Rechnung getragen werden. Ich frage die Kommission, ob sie allenfalls diesen Punkt, die Stellung der Patienten, auch diskutiert und geprüft hat. Ich kenne den Standpunkt der Kassen, ich kenne die Standpunkte der Kantone und der Leistungserbringer; jener der Patientenorganisationen würde mich auch noch interessieren. Aber ab und zu habe ich, gerade auf diesem Fachgebiet, den Eindruck, es herrsche manchenorts die Meinung vor, dass die Patienten vor sich selber geschützt werden müssten. Nehmen wir doch auch im Gesundheitswesen den Menschen als mündigen Menschen wahr! Der Vorschlag der Kommission zeigt zwar, auch nach meiner Beurteilung, in die richtige Richtung, aber er ist meines Erachtens noch etwas verbesserungsfähig und klärungsbedürftig.