Lexipedia

Leuenberger Ernst · Ständerat · 2001-12-03

Leuenberger Ernst · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-12-03

Wortprotokoll

Hier haben wir seit Anbeginn der Beratungen eine Differenz, die seither alle Differenzbereinigungsversuche zwischen Ständerat und Nationalrat mit unverändertem Wortlaut überlebt hat. In Artikel 57c entdecken Sie Vorschriften darüber, wie Verkehrsinformation durchzuführen ist. In Absatz 3 - es geht um den letzten Satz dieses Absatzes - ist festgehalten, dass der Bund die Kantone mit fachlicher Beratung in ihren Aufgaben unterstützen kann. Der Ständerat hat als Erstrat in der ersten Beratung beigefügt, der Bund entrichte "den Kantonen angemessene Beiträge an die Erfüllung nationaler und internationaler Aufgaben". Neben der fachlichen Unterstützung, wie sie Absatz 3 schon vorsieht, hat der Ständerat also auch auf finanzielle Beiträge Wert gelegt. Der Nationalrat hat diese Beiträge inzwischen zwei Mal abgelehnt.

Kurz vor dieser Sitzung heute Nachmittag, als wir diese Differenz in der ständerätlichen Kommission noch einmal angeschaut haben, hat sich tatsächlich auch die ständerätliche Kommission auf den Standpunkt gestellt, es könnte sinnvoll sein, dass der Bund die Kantone bei der Erfüllung der Aufgabe zur Verkehrsinformation unterstütze. Die Verwaltung hat uns allerdings darauf aufmerksam gemacht, dass wir in absehbarer Zeit mit einer Vorlage über Verkehrstelematik konfrontiert sein werden und dass die Frage von Bundesbeiträgen an die Kantone in diesem Zusammenhang erneut aufgeworfen werden könnte.

Die Kommission hat sodann mit 6 zu 4 Stimmen beschlossen, für heute diesem Absatz 3 gemäss Beschluss des Nationalrates zuzustimmen, also auf den Subventionszusatz zu verzichten. Allerdings hat die Kommission den dringenden Wunsch geäussert, dass der Herr Bundespräsident die [PAGE 829] Aussagen des Astra bestätigen soll, wonach der Bundesrat sich bei der Vorlage zur Verkehrstelematik bemühen wird, die Frage von Beiträgen an die Kantone erneut in Erwägung zu ziehen und uns dazu allenfalls Anträge zu stellen.

Im Sinne der Verfahrensökonomie - der Nationalrat hat einstimmig an seinem Beschluss festgehalten - glaubt die Mehrheit der ständerätlichen Kommission, es sei jetzt der bessere Weg, wenn wir dem Bundesrat hier eine Zusage vielleicht "abwünschen" oder "herbeizaubern" könnten. Dafür könnten wir auf ein Differenzbereinigungsverfahren verzichten, das unter Umständen mit einer ständerätlichen Niederlage enden könnte.

In diesem Sinne beantrage ich Ihnen mit der Kommissionsmehrheit, dem Beschluss des Nationalrates zuzustimmen. Sie haben festgestellt, dass eine Kommissionsminderheit an unserem Beschluss festhalten möchte.