Hess Hans · Ständerat · 2001-12-03
Hess Hans · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-12-03
Wortprotokoll
Ich habe am 8. März dieses Jahres als Kommissionsberichterstatter aufgezeigt, wie intensiv sich die Kommission mit der Sonntags-Initiative befasst hat. Ich habe dargelegt, dass sie am 26. Mai 2000 dem Bundesbeschluss mit 9 zu 2 Stimmen grundsätzlich zugestimmt, aber beschlossen hat, der Initiative einen indirekten Gegenvorschlag auf Gesetzesstufe gegenüberzustellen. Dieser sieht für eine Versuchsdauer von vier Jahren zwei autofreie Sonntage vor, wovon der eine der Bettag sein soll. Die Kommission hat den Bundesrat ersucht, diesbezüglich ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen.
Die Kommission hatte mit diesem Entscheid an sich mehrheitlich anerkannt, dass die Einführung von autofreien Sonntagen Vorteile bringen könnte, dass der Bogen mit vier autofreien Sonntagen jedoch überspannt würde. Anfang dieses Jahres nahm die KVF-SR Kenntnis von den Ergebnissen des Vernehmlassungsverfahrens. Nebst den meisten Verbänden, Organisationen und Parteien hat sich in der Vernehmlassung auch die überwiegende Mehrheit der Kantone - nämlich 17 - gegen den Vorschlag der KVF-SR ausgesprochen. Auch von den anderen 9 Kantonen hat sich keiner vorbehaltlos für den Gegenvorschlag ausgesprochen. Dieses Vernehmlassungsergebnis ist insofern von besonderer Bedeutung, als die Kantone mit dem Vollzug der autofreien Sonntag betraut würden.
Die Kommission hat nach Vorliegen des Vernehmlassungsergebnisses am 11. Januar 2001 mit 6 zu 0 Stimmen bei 6 Enthaltungen den Gegenvorschlag quasi in zweiter Lesung ebenfalls abgelehnt. Die Kommission stellte damals fest, dass die Opposition nicht wie ursprünglich erwartet von der Anzahl der autofreien Sonntage abhängt, sondern dass die Grundsatzfrage unabhängig von der Zahl autofreier Sonntage - vier oder zwei - beurteilt wird. Dies gilt zweifellos auch bei einem einzigen autofreien Sonntag. Die Probleme bleiben die gleichen. Die Opposition der Vernehmlasser richtete sich gegen den Versuch einer flächendeckenden Einführung.
Der Nationalrat hat nun, ohne dass eine neue Vernehmlassung durchgeführt wurde, die grundsätzlichen Bedenken der Vernehmlasser, wie ich sie oben dargelegt habe, ignoriert und einen autofreien Sonntag als Gegenvorschlag zur Initiative beschlossen. Die Vorstellung der Initianten, dass die Schweiz an autofreien Sonntagen wirklich flächendeckend autofrei sein könnte, lässt sich jedoch auch mit einem einzigen autofreien Sonntag nicht verwirklichen. Es ist unvorstellbar, dass die Nationalstrassen, die öffentlichen Plätze und sämtliche Strassen für jeglichen Verkehr gesperrt und in Spielstrassen verwandelt werden könnten, wie sich das die Initianten vorstellen. Die Freigabe von Autobahnen und Hauptstrassen für so genannte Events könnte unter dem Gesichtspunkt der Sicherheit nur erfolgen, wenn diese für den Verkehr wirklich gesperrt würden, was aber mit Blick auf die Bedürfnisse der Öffentlichkeit in Bezug auf die Versorgungs-, Ambulanz-, Feuerwehr- und Polizeifahrzeuge unvorstellbar ist. Eine Sperrung der Strasse ist aber auch mit Blick auf die Autobusse, auf den öffentlichen Verkehr und auch - was der Gegenvorschlag nun vorsieht - mit Blick auf die berufsmässigen Fahrten mit Gesellschaftswagen überhaupt nicht machbar. Damit entfallen die Strassen von vornherein als Spielplätze und Orte für Events, wie dies von den Initianten angestrebt wird.
Nun haben die meisten von uns Post bekommen: Ansichtskarten und allerlei Ähnliches. Siebenjährige Kinder schrieben uns, dass sie wieder ein Recht auf Freizeit und Kultur wollen, ein Recht auf Schutz vor körperlich-geistiger Gewaltanwendung und ein Recht, auf der Strasse spielen zu können. Ich glaube, dass man jetzt den Initianten doch sagen müsste, dass es unfair ist, solche Post von siebenjährigen Kindern verschicken zu lassen. Sie lassen die Kinder in einem Glauben, der nie verwirklicht wird.
Grosse Bedenken sind aber auch in Bezug auf den internationalen Verkehr angebracht. Die Schweiz als klassisches Transitland kann doch nicht einfach an einem Sonntag die Grenzen schliessen und erwarten, dass das Ausland den zusätzlichen Verkehr übernimmt oder der motorisierte Verkehr an unserer Grenze für einen Tag Halt macht. Vermutlich müssten wir dann an diesem Sonntag Zivilschutzanlagen öffnen, um den "gegroundeten" - nun ein Modewort - Privatverkehr irgendwie unterzubringen.
Auch der Vergleich der Initianten mit dem Ausland hält nicht stand. Im Ausland ist nirgends flächendeckend ein autofreier Sonntag eingeführt worden. Die autofreien Sonntage wurden auf einzelne Städte oder Gemeinden beschränkt.
Die Begründung der Initianten für die autofreien Sonntage lässt ausser Acht, dass der Verkehr in ländlichen und vor allem in touristischen Gebieten nicht als unzumutbare Belästigung angesehen wird. Er wird im Gegenteil als Notwendigkeit empfunden. Fahrverbot-Sonntage benachteiligen die peripheren Regionen der Schweiz. Die dort ansässige Bevölkerung empfindet staatlich aufgezwungene motorfahrzeugfreie Sonntage nicht als Erlebnis, sondern vielmehr als eine Diskriminierung.
Es liegt auch auf der Hand, dass das landesweite Sonntagsfahrverbot der schweizerischen Tourismuswirtschaft beträchtlichen Schaden zufügen wird, auch wenn Herr Maissen das jetzt negiert. Insbesondere die Anbieter von sportlichen und kulturellen Freizeitaktivitäten wie Museen, Openairs, Sportveranstaltungen, Skilifte, Bergbahnen, die nicht mit dem öffentlichen Verkehr erreicht werden können, sowie die auf die Automobilisten ausgerichteten Dienstleistungsangebote müssen mit erheblichen Einnahmenausfällen rechnen.
Ich weise darauf hin, dass örtlich begrenzte Motorfahrzeugverbote an Sonntagen, die der Steigerung der Attraktivität des betroffenen Gebietes, der Wohnlichkeit und der Lebensqualität dienen und dem Ruhebedürfnis der Bevölkerung gerade an Sonntagen entgegenkommen, ohne weiteres durch Artikel 3 Absatz 4 des SVG gedeckt sind. Das Astra hat dies gegenüber der Kommission ausdrücklich bestätigt. Dass dem so ist, beweisen auch die motorfahrzeugfreien Erlebnistage am Murtensee, die so genannten "slow up".
Nach meiner Überzeugung stellt das allgemeine, tageweise Verbot zur Benützung von Motorfahrzeugen einen unberechtigten Eingriff in die persönliche Freiheit der Bürger dar. Generelle Sonntagsfahrverbote schränken den Grundsatz der freien Wahl des Verkehrsmittels ein und stellen einen unverhältnismässigen Eingriff in die Bewegungsfreiheit dar.
Anlässlich der Anhörung der Initianten am 6. April 2000 erklärten die Initianten, dass sie sich mit allenfalls zwei motorfahrzeugfreien Sonntagen nicht zufrieden geben würden. Sie verlangten mindestens drei autofreie Sonntage. Zwischenzeitlich scheint diesbezüglich ein Wandel eingetreten zu sein, und die Initianten geben sich bereits mit einem Sonntag zufrieden. Wenn heute die Mehrheit des Ständerates dem Nationalrat folgt, wollen die Initianten die Initiative zurückziehen. Mit dieser Lösung erreichen die Initianten, dass die Stimmbürger zu einem autofreien Sonntag an der Urne nichts mehr zu sagen haben, es sei denn, es werde das Referendum ergriffen. Das ist meiner Meinung nach undemokratisch. Hierzu dürfen wir aber nicht Hand bieten.
Die Kommission hat den Entscheid über den autofreien Bettagssonntag im Konferenzgebäude des Flughafens Kloten gefasst. Zuvor beschäftigte sich die Kommission u. a. mit dem unfreiwilligen Grounding der Swissair vom 2. Oktober 2001. Einhellig wurde die Auffassung vertreten, dass das Grounding der Swissair eine Katastrophe war und der Schweiz grossen Schaden zugefügt hat. Es ist wohl eine echte und rechte Portion Ironie, dass die Kommission am gleichen Tag am gleichen Ort freiwillig einen landesweiten motorfahrzeugfreien Sonntag beschlossen hat, offenbar [PAGE 822] in der Meinung, dass uns diese Freiwilligkeit weder national noch international Schaden zufügen könnte.
Aus all diesen Überlegungen beantrage ich Ihnen, dem Bundesbeschluss zuzustimmen und die Sonntags-Initiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen.