Schmid Martin · Ständerat · 2015-06-18
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2015-06-18
Wortprotokoll
Vielleicht erinnern Sie sich an die Diskussion, welche wir im Ständerat, im Nachgang zu einigen verfassungsrechtlich interessanten Urteilen, über das Live-Streaming aus dem Bundesgericht geführt haben. Der Ständerat kam damals klar zum Schluss, dass es eben, Herr Kollege Hefti, der Bevölkerung in der Regel verunmöglicht ist, nach Lausanne zu reisen, um an einer öffentlichen Beratung teilzunehmen. Damals waren wir uns schon bewusst, dass nur etwa 1 Prozent der gesamten Fälle von solch grundlegender Bedeutung sind, dass sie öffentlich diskutiert werden und auch den Gehalt für eine öffentliche Diskussion haben. Wir waren uns bewusst, dass eben gerade in diesen wesentlichen Fällen heute ein Handlungsbedarf besteht, auch in Bezug auf die Urteilswiedergabe, denn die schriftlich abgefassten Urteile geben heute in diesen wesentlichen Fällen die Diskussion nicht wieder. Das aber ist die Kernfrage: ob wir auch im Nachgang schriftlich nachlesen können, welches bei solchen Entscheidungen die Überlegungen des höchsten Gerichtes waren, die zur Schlussfolgerung geführt haben.
Herr Kollege Minder, Sie haben erwähnt, wir hätten gestern Richter in verschiedenen Funktionen beim Bund bestellt. Das ist richtig, wir haben gestern aber keine Bundesrichter gewählt. Und gerade für die untergeordneten Gerichte gälte das Prinzip der Dissenting Opinion nicht. Wir würden es ja nur auf Stufe des Bundesgerichtes einführen. Heute gibt es in den Kantonen diese Möglichkeit schon, und wenn schon, finde ich es eben richtig, diese Auseinandersetzung auch auf der obersten Gerichtsstufe zu haben.
Ich habe auch keine Befürchtung wegen der Mehrarbeit. Wir können bei der Bundesgerichtsrevision dafür sorgen, dass das Bundesgericht von den unwesentlichen 99 Prozent der Fälle entlastet wird, um sich dann eben auf die wesentlichen Fälle zu konzentrieren. Wenn wir schon von Aufwand und Mehrarbeit sprechen: Diese entstehen nicht durch die zusätzliche Möglichkeit der Begründung abweichender Meinungen, wenn der Gerichtsschreiber das Urteil ausfertigt, sondern der Mehraufwand entsteht je nachdem, wie wir regeln, für welche Fälle überhaupt der Zugang zum Bundesgericht gegeben sein soll. Und dort steht für mich im Vordergrund, dass dies eben für alle grundlegenden Fälle gelten sollte.
Kollege Hefti hat argumentiert, dass im Unterschied zum angelsächsischen Recht bei uns eine Auslegung der Gesetze vorzunehmen sei und deshalb weniger solche grundlegenden Entscheidungen durch die Richter zu treffen seien. Hier widerspreche ich. Wenn wir uns die verfassungsrechtlichen Diskussionen der letzten Jahre vor Augen halten, sehen wir durchaus, dass gerade im Verfassungsrecht - ich möchte jetzt nicht wieder alle Fälle der Gesetzgebungen zur Einbürgerungs- oder Zweitwohnungs-Initiative wiederholen - wesentliche Entscheidungen gefällt wurden, und diese wurden vom Bundesgericht auch nicht immer einstimmig gefällt. Wer in Lausanne dabei war, hat sehr gut gespürt, dass die Gerichte nicht Gott sind und dass es sich mit gerichtlichen Entscheidungen nicht ähnlich wie mit der Mathematik verhält, bei welcher eine Rechnung per se schwarz auf weiss ein Resultat ergibt. Auch die Wertungen und die gesellschaftlichen Veränderungen bilden sich in den Entscheidungen der Gerichte ab. Es gibt denn auch immer wieder Änderungen in der Rechtsprechung; das ist auch eine Rechtsfortentwicklung.
Es stellt sich die Frage - für mich ist dies fast das wichtigste Argument -, ob eine Dissenting Opinion dann mehr oder weniger dem Rechtsfrieden dient. Ich glaube, es ist eben für diejenigen, die unterliegen, wichtig zu wissen, dass sie wenigstens bei einer Minderheit Unterstützung gefunden haben und dass die Fälle eben nicht so klar sind.
Es ist ein Kompromiss, wenn man dieser Motion zustimmt. Nachdem der Nationalrat dem Live-Streaming nicht zustimmen wollte, hat die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates hier vielleicht einen Mittelweg vorgeschlagen. Ich bitte Sie, hier der Mehrheit der Kommission und dem Bundesrat zu folgen und diese Motion anzunehmen. Das Anliegen kann sehr gut in die kommende Revision des Bundesgerichtsgesetzes eingebaut werden. In einer Vernehmlassung können hier vielleicht noch bessere Argumente eingebracht werden. Dass wir aber die Tür für Dissenting Opinions öffnen, scheint mir heute ein Gebot der Zeit.
Ich bitte Sie deshalb, die Motion anzunehmen.