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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2001-12-03

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2001-12-03

Wortprotokoll

Nach dem Unfall im Gotthardtunnel war es ein Versprechen, das wir sofort abgaben: dass der Pass so lange wie möglich offen gehalten werden soll. Das ist auch unsere Meinung und unsere Absicht. Es wurde Ihnen gesagt, dass der Pass vor kurzer Zeit mindestens für LKW gesperrt wurde, und zwar durch die Tessiner Polizei, nicht durch uns. Mir sind die Wetterverhältnisse auch bekannt. Es ist richtig, dass nicht einmal Schnee auf der Strasse lag. Die Kantonspolizei des Kantons Tessin ist zuständig, sie kann einen solchen Schliessungsentscheid von bis zu acht Tagen fällen. Wir haben keine Aufhebungsmöglichkeit; das ist im SVG so vorgesehen. Etwas anderes ist es, wenn es um eine längerfristige Sperrung geht. Die würde durch den Kanton vorgenommen. Dies könnten wir - der Bundesrat - rechtlich überprüfen und aufheben. Aber das käme auf einen freundeidgenössischen "Hosenlupf" heraus. Man kann sich auch nicht so recht vorstellen, wie der Bund eine solche Sperrung aufheben sollte, wenn für die Durchführung die kantonalen Polizeikorps der beiden Kantone zuständig sind. So einfach ist das nicht. Ich will damit einfach sagen: Es ist durchaus unsere Meinung, dass der Pass so lang wie möglich offen sein sollte.

Wenn die Empfehlung Marty Dick nur das bedeuten würde, dann hätte der Bundesrat gesagt: Gut, in diesem Sinne können wir einverstanden sein. Aber es ist eben so - das haben wir in der Antwort geschrieben -, dass bereits 1990 einmal die ganze Sache überprüft wurde. Dort wurden die Kosten bei einer völligen Öffnung errechnet: 400 Millionen Franken und Betriebskosten von 1,5 Millionen Franken. Nun wird Herr Marty sofort sagen: Es steht ja nicht in meiner Empfehlung, der Pass solle, koste es, was es wolle, den ganzen Winter offen sein! Deswegen haben wir auch errechnet, dass eine Offenhaltung des Passes bis Ende Dezember und eine Wiedereröffnung Ende März Schutzmassnahmen von 300 Millionen Franken und jährliche Betriebskosten von 440 000 Franken auslösen würden. Das wollen wir immerhin zu bedenken geben.

Dann ist in dieser Studie eben noch zusätzlich gesagt worden, ein Restrisiko bleibe auch dann. Da muss ich sagen: Oberstes Gebot ist die Sicherheit. Wenn einmal etwas geschieht, sind es natürlich doch wieder wir, die die Verantwortung dafür tragen. Ich meine aber: Wenn die Empfehlung zum Inhalt hat, zu prüfen, den Pass so lange wie möglich - meinetwegen auch mit etwas mehr Kosten als sonst - offen zu halten, kann ich mich dieser Absicht nicht widersetzen. Wenn sie aber bedeuten soll, dass da im Jahr 300 bis 400 Millionen Franken ausgegeben werden und ein Restrisiko verbleibt - von den Betriebskosten ganz zu schweigen -, dann muss ich sagen: Diese Ausmasse könnten wir nicht mehr verantworten. Das möchte ich von vornherein gesagt haben.

Nun ist unsere Absicht nach dem Unfall im Tunnel tatsächlich, den Tunnel so rasch wie möglich zu öffnen. Die Betriebskommission ist für diesen Entscheid nicht zuständig. Ich werde mir aber natürlich sehr genau ansehen müssen, wie die Betriebskommission die Empfehlung "Öffnung für den Personenverkehr und Schliessung für den Lastwagenverkehr bis Ostern" begründet. An einer Aussprache mit Vertretern des Kantons Uri und des Kantons Tessin letzte Woche habe ich gehört, die Begründung gehe dahin, dass eine Decke angeschraubt werde und sich die Bolzen für diese Anschraubung bei Personenwagen normal verhalten und drinbleiben würden. Würden aber Lastwagen unten durchfahren, könne das zu Erschütterungen führen, und die Bolzen könnten dann brechen.

Ich werde das technisch genau überprüfen lassen müssen. Ich bin diesbezüglich Laie, und ich will jetzt auch nicht irgendwelche Fragezeichen an die Wand malen, sonst sagt man später, ich sei befangen. Ich kann nur sagen: Sicherheit ist das oberste Argument. Ich werde aber überprüfen müssen, ob das ein Vorwand ist. Es wäre ja etwas merkwürdig, wenn solche Bolzen exakt von Weihnachten bis Ostern halten würden. Ich muss mir das einfach erklären lassen und für den Entscheid die Sicherheit als oberstes Gebot nehmen.

Dann muss ich noch etwas dazu sagen: Es gibt nicht nur die Sicherheit im Gotthardtunnel. Ich muss von Folgendem ausgehen: Wenn der Sicherheitsstandard, der vor dem Unfall bestand, wiederhergestellt ist, müsste der Tunnel eigentlich wieder aufgehen können. Denn es gibt noch den Kanton Graubünden und den San Bernardino. Wenn wir schauen, was sich dort abspielt, müssen wir sagen: Dort ist der Sicherheitsstandard geringer als beim Gotthard. Ich bin für die ganze Schweiz und für beide Alpenübergänge verantwortlich. Man kann jetzt nicht eine Maximalsicherheit im Gotthardtunnel anstreben, während im San Bernardino etwas viel Schlimmeres geschehen könnte.

Etwas anderes muss ich auch richtig stellen: Die Anzahl Lastwagen hat mit den bilateralen Abkommen nichts zu tun. Wir hätten jetzt nämlich das Transitverkehrsabkommen - das gilt. Es wurde errechnet - wir haben hier schon darüber diskutiert, als wir über die bilateralen Abkommen sprachen -, dass wir beim Transitverkehr mit der 28-Tonnen-Limite und bei Auslaufen des Transitverkehrsabkommens das grössere Verkehrsaufkommen hätten, als wir es jetzt haben. Das wurde uns damals errechnet. Auch das ist ein Gutachten, das ich damals übernommen habe.

Es ist also nicht so, dass die Situation jetzt wegen des bilateralen Verkehrsabkommens unerträglich gewesen wäre. Es ist die normale Zunahme. Aber wir haben deswegen - das ist eine Folge des Abkommens - diese Zusammenkunft mit den Verkehrsministern unserer Nachbarländer plus Belgien, das die EU-Ratspräsidentschaft hat, plus der EU-Verkehrskommissarin gemacht. Wir sind uns einig, dass die Sicherheit an erster Stelle stehen muss und dass Massnahmen wie eine Dosierung ergriffen werden könnten. Eine solche Dosierung hat auch eine Reduzierung des Transitverkehrs - exakt: des Verkehrs, der durch den Tunnel geht - zum Endeffekt. Das ist eine Folge. Aber sie ist sicherheitspolitisch legitimiert und motiviert und darum auch von unseren Nachbarländern akzeptiert.

Es ist im Übrigen so, dass durch den Gotthardtunnel 50 Prozent Transitverkehr geht, nicht 70 Prozent, und dass beispielsweise bei der Grenze in Basel drei Viertel der dort einfahrenden Lastwagen mit dem Ziel Schweiz einfahren.

Viele hoffen stets auf das Zauberwort Kontingentierung. Aber sie stösst auf grosse praktische Schwierigkeiten. Wir sind jetzt daran, ein dosierendes Gesamtkonzept aufzustellen.