Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2015-06-18
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2015-06-18
Wortprotokoll
Zuerst zur Motion Engelberger: Sie ist vor Inkrafttreten der Gebühren- und Abgabenverordnung der Finma eingereicht worden; der Präsident der WAK hat es gesagt. Vielleicht wäre die Motion nicht eingereicht worden, wenn man die Verordnung schon gehabt hätte, denn damit ist eigentlich alles oder jedenfalls vieles erledigt. Wir waren uns in der Diskussion des Evaluationsberichtes, den wir Ihnen vorgelegt haben, einig darüber, es sei wichtig, dass die Finma finanziell unabhängig ist. Das ist im Übrigen auch bei den anderen wichtigen Finanzplätzen so: Auch dort werden die Kosten durch die Beaufsichtigten getragen, beispielsweise im Vereinigten Königreich, in den USA, in Deutschland. Diese Regelung hat man überall. Für eine Aufsichtsinstanz ist es wichtig, dass sie in dem Sinne auch finanziell unabhängig ist.
Zur Motion der WAK-NR, "Finma. Kosten der Untersuchungen der Untersuchungsbeauftragten": Wenn man diese Motion annehmen würde, käme es, so meine ich, zu krassen Fehlanreizen. Die Kostenregelung, wie sie in der Motion beantragt wird, hätte zur Folge, dass man nicht mehr das Institut in die Pflicht nähme, welches durch sein Verhalten den Einsatz eines Untersuchungsbeauftragten und damit auch die Kosten verursachte. Das würde eigentlich dem üblichen Vorgehen und den Verfahrensvorschriften in unserem Land widersprechen. Bei der Kostenauferlegung kann nicht die Rückschau nach Abschluss der Untersuchung massgebend sein - sonst würde man vieles immer wieder anders beurteilen -, sondern man muss mit Blick auf die Umstände, wie sie zum Zeitpunkt der Einsetzung vorlagen, entscheiden. Man kann nicht nach dem Ergebnis der Untersuchung entscheiden und dann schauen, was gerechtfertigt und verhältnismässig war. Die Kosten vom Verursacher tragen zu lassen ist im Sinne unserer Rechtsprechung und Praxis.
Es ist auch so, dass man die entsprechenden Möglichkeiten hat, wenn man mit einer Kostenauferlegung nicht einverstanden ist; wenn man sie als nicht gerechtfertigt, als unverhältnismässig anschaut, dann kann man sie gerichtlich überprüfen lassen. Auch insofern haben wir also die notwendigen Möglichkeiten.
Dann komme ich zur Frage der Personensicherheitsprüfung: Das ist eine Frage, die wir uns natürlich in verschiedensten Bereichen stellen. Hier kann ich Ihnen sagen, dass eine Revision der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen unterwegs ist. Diese ist so weit vorbereitet, dass sie gegen Ende 2015 in Kraft gesetzt werden kann. Es ist auch so, dass man dann die verschiedenen Prüfstufen unterscheidet. Die Prüfung ist also nicht für alle Funktionen gleich intensiv; das ist sie auch heute nicht. Wir werden die Verordnung für alle Funktionen bis Ende 2015 angepasst haben.
Was jetzt ganz konkret den Verwaltungsrat der Finma anbelangt: Der neue Präsident des Verwaltungsrates der Finma, den wir dem Bundesrat vorschlagen werden, ist natürlich bei der Personensicherheitsprüfung eingeschlossen. Die Mitglieder des Verwaltungsrates werden es nach der Anpassung der Verordnung auch sein, und das Gleiche gilt für die Geschäftsleitungsmitglieder. Der heutige CEO ist bereits durch eine Personensicherheitsprüfung gegangen, die Geschäftsleitungsmitglieder werden das auch tun. Von daher sind also die Grundlagen erarbeitet, die Umsetzung wird auf Ende Jahr bewerkstelligt.
[VS]