Graber Konrad · Ständerat · 2015-06-18
Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2015-06-18
Wortprotokoll
Es wurde jetzt sehr viel über diese negative Situation bei den Pensionskassen im Zusammenhang mit diesen Negativzinsen gesprochen. Auf der einen Seite müssen wir feststellen, dass die Frage der mangelnden Rendite oder des mangelnden Beitrages des dritten Zahlers die Pensionskassen natürlich bereits früher, unabhängig von diesem Entscheid, bewegt hat. Das ist ja auch ein Grund dafür, dass man im Reformprojekt Altersvorsorge 2020 mit Lösungen aufwarten wird und aufwarten muss. Das damalige Konzept der Pensionskasse ist aus heutiger Sicht, zumindest was diese dritte Zahlungsmöglichkeit angeht, stark tangiert.
Auf der anderen Seite habe ich auch ein bisschen den Eindruck, dass diese Negativzinsen jetzt von den Pensionskassen etwas hochgespielt werden. Selbstverständlich sind sie unangenehm, und ich möchte auch nichts verniedlichen. Wenn man sich aber die konkreten Zahlen vor Augen hält, so sieht man: Eine Pensionskasse hat maximal vielleicht 10 Prozent ihres ganzen Anlagevermögens in Schweizerfranken angelegt. Wenn man 0,75 Prozent von 10 Prozent berechnet, kommt man auf maximal 0,075 Prozent oder nicht einmal ein Promille Rendite auf das ganze Vermögen. Das sind die effektiven Fakten. Problematisch wird es natürlich dann, wenn die Banken den Zins erhöhen, wie es Herr Kuprecht angesprochen hat, bis minus 3 Prozent. Ich frage mich dann aber auch, wer hier ein Geschäft macht. Mit den 0,75 Prozent der Nationalbank bewegen wir uns - auf die Pensionskassen bezogen - im Promillebereich. Die Frage ist ja immer, was die Alternative ist. Wenn die Nationalbank diese Negativzinsen nicht erhoben hätte, hätten wir vermutlich einen noch tieferen Eurokurs und weitere Verwerfungen, was wiederum dazu führen würde, dass auch die Pensionskassen beispielsweise auf Fremdwährungsanlagen Abschreibungen vornehmen müssten, die möglicherweise noch wesentlich höher wären als die Beträge im Promillebereich, die sie hier verlieren.
Ich möchte nichts verniedlichen; es stellen sich hier ganz bestimmt Fragen. Es ist unschön, aber ich glaube, dass man in diesen Fragen auch die Proportionen wahren und sich immer überlegen muss, was wäre, wenn die Nationalbank nicht mit einem Negativzins intervenieren würde. Was wären die Auswirkungen infolge von Fremdwährungsverlusten, insbesondere auch bei Pensionskassen? Der Bundesrat erwähnt das ja in seiner Antwort auch, aber er sagt es nicht so deutlich. Er schreibt, dass die Negativzinsen nur die Liquidität in Schweizerfranken und damit einen geringen Teil der Anlagen treffen.
Anders präsentiert sich die Angelegenheit, ich habe das vorhin kurz erwähnt, wenn die Banken die Negativzinsen dann auf 3 Prozent erhöhen, wie das offensichtlich teilweise der Fall ist. Vielleicht müssen sich die Pensionskassen bezüglich Anlagestrategie - nicht nur aufgrund dieser Negativzinsen, sondern aufgrund des insgesamt tiefen Renditeniveaus - auch strategisch neu ausrichten. Der Bundesrat schreibt deshalb, aus meiner Sicht mit Recht, dass die Pensionskassen möglicherweise mehr Risiken eingehen müssen, um trotzdem noch positive Renditen im Bereich der Vorsorge zu erzielen. Er macht aber natürlich keine Vorgaben, das ist immer in der Selbstverantwortung der entsprechenden Organe.
Weder der Bundesrat noch ich sprechen hier von unkontrolliertem Risikoappetit, aber auch mir scheint, dass Pensionskassen trotz der Langfristigkeit ihrer Anlagen ihr Portfolio zum Teil zu wenig diversifizieren. Wenn heute von gewissen Exponenten verlangt wird, dass sich die Schweizerische Nationalbank stärker in gut etablierten Gesellschaften im Ausland engagiere, könnte man das Gleiche natürlich auch von Pensionskassen erwarten. Ich war kürzlich an einem breit zusammengesetzten Workshop im Zusammenhang mit der Umsetzung der Motion 13.4184, "Langfristanlagen von Pensionskassen in zukunftsträchtige Technologien und Schaffung eines Zukunftsfonds Schweiz". Ich war dort etwas überrascht, dass die anwesenden Pensionskassenvertreter und der Verbandspräsident sich einseitig an den Anlagestrategien der Vergangenheit orientierten und im Bereich von zukunftsträchtigen Anlagen in die Spitze des technologischen Fortschritts wenig Initiative zeigten. Was nützt es, wenn aufgrund des Anlageverhaltens von Pensionskassen die Schweiz sich bezüglich zukunftsträchtiger Investitionen am Schwanz der Industriestaaten bewegt?
Mit dem BVG wurde vor dreissig Jahren eine Art Zwangssparen eingeführt. Ich möchte diese Sozialwerke keinesfalls schlechtreden. Heute stellt sich aber die Frage, ob nicht ein ganz kleiner Teil dieser Anlagen in Form von zukunftsträchtigen Investitionen erfolgen müsste. Insofern sehe ich in den Negativzinsen nicht nur einen Nachteil, sondern durchaus auch eine Chance, gewisse Pensionskassen dazu zu bewegen, sich neben zu Recht erwogenen Rendite- und Sicherheitsüberlegungen auch mit den längerfristigen Perspektiven unseres Landes auseinanderzusetzen. Dazu gehören Investitionen in die Spitze des technologischen Fortschritts. Das Risiko beschränkt sich auf einen Promillebereich der Anlagen, und es könnte auch als Alternative zu Negativzinsen dienen.
Ich unterstütze das Postulat Bischof, welches verlangt, dass man hier eine volkswirtschaftliche Auslegeordnung mache. Kollege Bischof hat sieben Punkte aufgeführt. Ich nehme an, diese sieben Punkte sind nicht abschliessend; ich denke, es wäre wertvoll, wenn man sich vom Bundesrat aus auch Überlegungen dazu machen würde, was die Auswirkungen volkswirtschaftlicher Art und die Risiken zukunftsträchtiger Technologieinvestitionen sind. Was nützt es uns, wenn wir heute konservativ investieren und in zwanzig Jahren keine Anlagemöglichkeiten mehr haben? Ich wäre also sehr dankbar, wenn dieser Bericht, wie es Herr Bischof auch sagt, bald vorliegen, man eine Gesamtauslegeordnung vornehmen und diese sieben Punkte nicht als abschliessend betrachten, sondern vonseiten des Bundesrates durchaus auch noch Ergänzungen vornehmen würde. Auch der Bundesrat schreibt ja in seiner Antwort, dass möglicherweise grössere Risiken einzugehen sind. Das ist selbstverständlich eine heikle Aussage, wenn man die Verantwortung dafür zu übernehmen hat. Die Selbstverantwortung muss hier spielen, die Pensionskassen müssen selber entscheiden, aber volkswirtschaftliche Überlegungen in diesem Zusammenhang wären auch für uns sehr hilfreich, denke ich.