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Rechsteiner Paul · Ständerat · 2013-12-03

Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-12-03

Wortprotokoll

Edward Snowden hat mit seinen Enthüllungen die grösste Überwachungsmaschinerie in der bisherigen Geschichte der Menschheit aufgedeckt. Die Überwachung durch die NSA ist umfassend und dringt in die Geheimbereiche auch befreundeter Staaten vor, zu denen ja die Länder der EU, aber auch die Schweiz gehören. Edward Snowden arbeitete als Systemadministrator für die NSA und hatte in dieser Funktion Zugriff auch auf die heiklen Programme. Nichts von dem, was aufgedeckt wurde, ist bisher dementiert worden. Schon heute erscheint bei der Dimension und der Qualität der Enthüllungen klar, dass man zwischen einer Welt vor Snowden und einer Welt nach Snowden unterscheiden muss. Niemand mehr kann heute noch so tun, als wüsste er über das Potenzial und die Realität der neuen Überwachungsmöglichkeiten nicht Bescheid, und niemand mehr kann sagen, das alles folge bewährten Regeln und geschehe doch nur zu unserem Besten.

Damit stellen sich aber neue Fragen, die für die Gesellschaft, die Wirtschaft, den Staat - auch für die Schweiz - von grosser Bedeutung sind. Es sind Fragen, die wir, wie ich meine, nicht einfach im politischen Normalbetrieb abarbeiten können. Innert weniger Jahrzehnte sind die neuen Informations- und Kommunikationstechnologien zum Rückgrat der weltwirtschaftlichen Entwicklung geworden. Das gilt auch für die stark informatisierte Schweizer Wirtschaft. Das Internet ist die Basis und im wahrsten Sinne des Wortes weltumspannend. Die Kehrseite der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien ist die Potenzierung der Überwachungsmöglichkeiten in einem bis anhin nicht für möglich gehaltenen Ausmass.

Voraussetzung dafür sind zwei Dinge: Zum einen ist es der Zugriff der NSA auf die Dienstleistungen der Konzerne, die für die Entwicklung und den Unterhalt der Informatiksysteme verantwortlich sind. Es sind weitgehend amerikanische oder amerikanisch dominierte Konzerne, welche die technologische Entwicklung prägen. Wie eben bekanntgeworden ist - Herr Bischof hat darauf hingewiesen -, stützt sich auch die Bundesverwaltung teilweise auf diese mit der NSA verbandelten amerikanischen Konzerne wie CSC oder Unisys. Die andere Voraussetzung für die neue Qualität der Überwachungsmöglichkeiten ist die Fähigkeit, aus einer schier unendlichen Fülle von Daten, beispielsweise aus Handy-Kontakten, von Kontobewegungen bis hin zur gesamten internetgestützten Kommunikation, sinnvolle Informationen zu gewinnen. Auch über diese Fähigkeiten verfügt die NSA.

Mit meiner Motion schlage ich bei dieser Ausgangslage die Einsetzung einer Expertenkommission vor. Der Bundesrat schreibt in seiner Stellungnahme, dass er unsere Besorgnis teile. Er ist aber der Meinung, dass er mit seiner Cyberstrategie vom Sommer 2012 und mit dem Entwurf für ein Bundesgesetz über die Informationssicherheit das Nötige bereits vorgekehrt habe. Dieser Entwurf soll ja 2014 in die Vernehmlassung geschickt werden. Ich meine, dass der Bundesrat mit dieser Antwort aus dem VBS nicht auf der Höhe der epochalen Herausforderung ist, vor der wir in diesem Bereich heute stehen. Dabei möchte ich keineswegs unterstellen, dass der Bundesrat und die Verwaltung auf diesem Gebiet einfach untätig seien oder nur das Falsche machen würden. Zum Beispiel sind die in der Stellungnahme zur Motion nicht erwähnten Bemühungen des EDA sehr zu begrüssen, über den Uno-Menschenrechtsrat zusammen mit anderen betroffenen Staaten darauf hinzuwirken, dass die elementaren Regeln, die sich beispielsweise aus den Uno-Menschenrechtspakten ergeben, in Zukunft auch für die USA gelten müssen. Wenn man aber die Papiere der Bundesverwaltung zur Cyberstrategie durchliest, so sieht man auf den ersten Blick, dass sie vor dem Fall Snowden verfasst worden sind und aus heutiger Sicht naiv anmuten. Den internationalen Kontext, ohne den bei diesen Fragen nichts mehr geht, blenden sie weitgehend aus.

Ich möchte an dieser Stelle festhalten, dass die richtige Antwort auf die neuen Herausforderungen nicht in neuen Kommissionen - so wurde z. B. im Nationalrat die Einsetzung einer neuen PUK gefordert - oder in weiteren Abklärungen durch die GPK oder die GPDel besteht. Die GPK und die GPDel müssen z. B. im Zusammenhang mit den ganzen Informatikproblemen - von denen es ja genügend gibt, von Insieme bis hin zu den Problemen im VBS oder im Astra - ihre Arbeit machen. Das ist Aufgabe der GPK und der GPDel.

Bei der Motion geht es weniger um die Fragen der Vergangenheit. Es geht also nicht darum, ob der Bundesrat und die Bundesverwaltung die Arbeit in der Vergangenheit gemacht haben, sondern vielmehr darum, was die Enthüllungen von Edward Snowden für die Schweiz - für die Schweizer Wirtschaft, die Schweizer Gesellschaft und den Schweizer Staat - für die Zukunft bedeuten. Das ist die entscheidende Frage. Deshalb ist es sinnvoll, eine Expertenkommission einzusetzen.

Die Einsetzung einer Expertenkommission ist eine Antwort, die sich in der Vergangenheit bewährt hat, nämlich immer dann, wenn sich für die Schweiz schwierige und anspruchsvolle Orientierungsfragen für die Zukunft gestellt haben. Die Schweiz ist damit in der Vergangenheit gut gefahren. Es gibt eine ganze Reihe erfolgreicher Expertenkommissionen, die elementares Orientierungswissen für die politischen Folgerungen erarbeitet haben. Ein letztes Beispiel ist die Expertenkommission zur "Too big to fail"-Thematik nach der Bankenkrise.

Die Komplexität der Fragen, die sich heute im Zusammenhang mit der Datenbearbeitung und der Datensicherheit stellen, übersteigt jene, die sich der Expertenkommission zur "Too big to fail"-Thematik gestellt hat, bei Weitem. Die Einsetzung einer Expertenkommission, die sich auf der Höhe des verfügbaren Wissens befindet, ist in der Schweiz umso eher möglich, als unser Land im Bereich der Informationstechnologien zu den im weltweiten Vergleich hochentwickelten Ländern gehört. Ich denke beispielsweise an das [PAGE 1041] Wissen, das an unseren ETH vorhanden ist. So hat beispielsweise das Lausanner ETH-Labor für kryptologische Algorithmen vor ein paar Wochen zu den Fragen, die sich hier stellen, eine spannende Tagung auf Weltniveau durchgeführt. Die Bedeutung der Schweiz als Standort dieser Technologiebetriebe unterstreicht beispielsweise auch die Tatsache, dass das neue europäische Rechenzentrum des Finanzdienstleisters Swift in Diessenhofen im Kanton Thurgau angesiedelt worden ist.

Für die Einsetzung einer Expertenkommission spricht ein weiteres, entscheidendes Argument. Der Bericht einer Expertenkommission ermöglicht eine demokratische und damit eine öffentliche Debatte über den Befund und die Schlussfolgerungen eines solchen Berichtes. Das ist hier umso wichtiger, als die neuen Überwachungstechnologien und Überwachungsmöglichkeiten die Grundrechte und die Grundfreiheiten in einer Demokratie infrage stellen.

Die Fragen, die sich hier neu stellen, sind zu wichtig, als dass wir sie einfach nur dem VBS und der Verwaltung überlassen könnten. Es braucht die Arbeit der Verwaltung, es braucht die Überlegungen des Bundesrates, aber ich meine, dass hier auch das Parlament, insbesondere der Ständerat als Chambre de Réflexion, gefordert ist. Weil es um solche Zukunftsfragen geht, unterstützt auch der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte die Motion.

Ich bitte Sie deshalb, diese Motion anzunehmen.