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Bischofberger Ivo · Ständerat · 2013-12-03

Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP · 2013-12-03

Wortprotokoll

Ich habe noch eine Bemerkung, und zwar auch wieder redaktioneller Natur, zur Sachüberschrift von Artikel 24a. Wir haben im geltenden Recht die Sachüberschrift "Übertretungen". In der Botschaft jedoch, auf Seite 3044, haben wir neu die Sachüberschrift "Strafbestimmungen". Ich denke, vom Inhalt her wäre es richtig, wenn wir den neuen Begriff "Strafbestimmungen" hier als Sachüberschrift aufnehmen würden.

Noch eine Bemerkung zu Absatz 2 von Artikel 24a: Nach dem neuen Absatz 2 von Artikel 24a soll die vorsätzliche falsche Angabe oder die Missachtung der Meldepflicht mit Busse bis zu 100 000 Franken und bei Fahrlässigkeit mit Busse bis zu 40 000 Franken bestraft werden. Die Höhe dieser Bussen wird verschiedentlich diskutiert; das Mass der Strafandrohung orientiert sich an Artikel 81a Absatz 1 des Patentgesetzes.