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Luginbühl Werner · Ständerat · 2013-12-03

Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2013-12-03

Wortprotokoll

Das Nagoya-Protokoll regelt den Zugang zu genetischen Ressourcen und die gerechte Aufteilung der Vorteile, die sich aus dieser Nutzung ergeben. Mit der Umsetzung des Protokolls im Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz soll in der Schweiz Rechtssicherheit bei der Nutzung der genetischen Ressourcen aus Drittstaaten geschaffen werden. Die forschende Schweizer Pharmaindustrie unterstützt das Abkommen - dies im Gegensatz beispielsweise zu jener der USA -, allerdings ohne grosse Begeisterung. Zudem hat sie gewisse Bedenken hinsichtlich der Rechtssicherheit gemäss Entwurf des Bundesrates. Die Mehrheit der Kommission hat diese Bedenken insofern aufgenommen, als einige Präzisierungen vorgenommen wurden und einige Punkte, die in der bundesrätlichen Botschaft niedergeschrieben sind, ins Gesetz überführt wurden. Ziel der Mehrheit war es, grösstmögliche Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen.

In der Kommission gab es eigentlich nur eine wichtige inhaltliche Differenz; es geht um Artikel 23n Absatz 1bis Buchstabe f. Es geht um die Frage, die meine Kollegin auch eben angesprochen hat, ob pathogene Organismen und Schädlinge unter die neuen Gesetzesbestimmungen fallen sollen oder nicht. Die Mehrheit ist der Meinung, dass dies nicht der Fall sein darf. Ich werde eine nähere Begründung für meine Zustimmung bei der Diskussion dieses Artikels geben.

Nun ist es nicht so, dass die forschende Schweizer Pharmaindustrie das Nagoya-Protokoll unbedingt braucht. Insofern ist ein Eintreten nicht zwingend. Sollten Sie aber auf die Vorlage eintreten, bitte ich Sie, überall der Mehrheit zu folgen, mit Ausnahme von Artikel 23n Absatz 1bis Buchstabe g. In der Kommission unterlag der Antrag, eine der vorhin erwähnten Präzisierungen im Gesetz vorzunehmen, mit Stichentscheid des Kommissionspräsidenten knapp.