Theiler Georges · Ständerat · 2013-12-03
Theiler Georges · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2013-12-03
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, auf diese Vorlage nicht einzutreten und das Protokoll entsprechend auch nicht zu unterzeichnen. Warum ist es nicht notwendig, dieses Protokoll zu unterzeichnen? Weil es uns keinen zusätzlichen Nutzen bringt, weil ein Nichtunterzeichnen uns aber auch nicht schadet, weil uns die Unterzeichnung höhere Kosten verursacht und weil unsere Gesetze in diesem Bereich völlig genügen!
Ein neues Gesetz oder ein Abkommen soll nur dann in Erwägung gezogen werden, wenn etwas nicht funktioniert. Ich stelle jedoch fest, dass diesbezüglich kein Handlungsbedarf besteht. Schon heute bestehen zwischen den Firmen freiwillige, funktionierende Vereinbarungen und Abkommen. Unsere Industrie hält sich an diese Richtlinien, mit denen die Ziele des Protokolls bereits erfüllt werden. Der Nutzen des Nagoya-Protokolls ist somit für die Schweiz äusserst gering. Unser Land verfügt bereits über die nötigen gesetzlichen Grundlagen, sodass unsere Firmen wissen, wie sie sich zu verhalten haben.
Ich mache Sie auf eine Aussage aufmerksam, welche in der Kommission gemacht wurde. Ich zitiere Herrn Kaspar Sollberger aus dem Protokoll der Sitzung der UREK-SR: "Wenn wir das Nagoya-Protokoll nicht ratifizieren würden, müssten wir im internen Recht nichts anpassen." Es stellt sich die Frage, ob ein Schaden entsteht, wenn die Schweiz dieses Protokoll nicht ratifiziert. Wie können wir einen Schaden erleiden, wenn wir eigentlich den Inhalt bereits erfüllen? Ich meine, da kann nicht von einem Schaden die Rede sein. Mir gefällt aber vor allem auch nicht, dass wir nun quasi diesem Protokoll einen gesetzgebenden Charakter verleihen. Sie können das im Ingress zum Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz auf Seite 4 der Fahne sehen. Da steht, dass neben unserer Verfassung nun auch die Bestimmungen in diesem Nagoya-Protokoll massgebend seien.
Ich finde eine Anrufung von solchen Protokollen in unseren Gesetzen fragwürdig, weil diese Protokolle und Vereinbarungen ja nicht einfach von uns bestimmt werden können. Das scheint mir gesetzgeberisch wirklich nicht sehr sinnvoll zu sein. Ich möchte nicht gerade so weit gehen, in diesem Zusammenhang von fremden Richtern zu sprechen. Es sind ja keine Richter. Aber wir lassen unser Verhalten von externen Vereinbarungen beeinflussen.
Laut Botschaft beläuft sich der Aufwand beim Bund auf 710 000 Franken für zwei neue Stellen. Das sind offenbar gut bezahlte Stellen. Die Umsetzung verursacht dann aber auch später bei den Kantonen Aufwand in ähnlicher Höhe. Diese Mehrkosten müssen, so wurde gesagt, dann wieder über Gebühren hereingeholt werden. Die Wirtschaft wird das also wieder finanzieren. Ich meine, dass das zwar möglich ist, aber wir uns schon überlegen müssen, ob es zu rechtfertigen ist, dass wir dann einfach nicht von Kosten sprechen, wenn wir uns auf der anderen Seite die notwendigen Einnahmen zusätzlicher Art wieder beschaffen.
Ich beantrage Ihnen deshalb, dieses Protokoll, das für uns wenig oder keinen Nutzen zusätzlicher Art bringt, nicht zu ratifizieren und auf die Gesetzesvorlage nicht einzutreten.