preparatory:AB 184020
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2013-12-03
Wortprotokoll
Die Erklärung des Bundespräsidenten zur Planung des folgenden Jahres hat inzwischen schon eine längere Tradition, und eine Besonderheit ist, dass der abtretende Präsident den Ausblick auf das nächste Jahr macht. Das werde ich jetzt auch tun. Wir versuchen heute, im Dezember 2013, eine Standortbestimmung vorzunehmen.
Rückblickend können wir feststellen, dass sich die Schweizer Konjunktur im Jahr 2013 leicht verbessert hat. Erstmals seit Jahren sind die Prognosen für das kommende Jahr nicht alle gegen unten gerichtet, sondern im Moment relativ positiv. Das grosse Risiko besteht aber nach wie vor in der hohen Verschuldung der europäischen Staaten. Davon kann die Schweizer Konjunktur unmittelbar betroffen sein. Auch wenn im Moment die Aussichten relativ günstig beurteilt werden, bleibt das Risiko einer Staatsverschuldung und damit einer Stagnation im Euroraum bestehen. Das nur ganz kurz zur wirtschaftlichen Situation.
Wo stehen wir jetzt, wenn wir eine Standortbestimmung für das kommende Jahr 2014 innerhalb der Legislaturperiode 2011-2015 machen? Der Bundesrat hat sieben Leitlinien, welche die Herausforderungen der vier Jahre dieser Legislatur entsprechend beschreiben:
1. Der Standort Schweiz ist attraktiv, wettbewerbsfähig und zeichnet sich durch einen gesunden Bundeshaushalt sowie effiziente staatliche Institutionen aus.
2. Die Schweiz ist regional und global gut positioniert und hat ihren Einfluss im internationalen Kontext gestärkt.
3. Die Sicherheit der Schweiz ist gewährleistet.
4. Der gesellschaftliche Zusammenhalt der Schweiz ist gefestigt, und den demografischen Herausforderungen wird wirksam begegnet.
5. Die Schweiz nutzt Energien und Ressourcen nachhaltig und effizienter und ist auf das zunehmende Mobilitätsbedürfnis vorbereitet.
6. Die Schweiz hält in Bildung, Forschung und Innovation einen Spitzenplatz.
7. Die Schweiz sorgt für die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Mann und Frau, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit sowie beim Rentenalter.
Das sind die Legislaturziele, die Sie auch so verabschiedet haben. Die Konkretisierung dieser Leitlinien geschieht für jedes Jahr neu durch das Festlegen von Massnahmen für das betreffende Jahr. Nun möchte ich auf die Prioritäten des Bundesrates für 2014 näher eingehen, und ich werde mich dabei auf einige ausgewählte Schwerpunkte beschränken.
Finanzpolitisch wird der Bundesrat 2014 eine finanzielle Standortbestimmung vornehmen und erste Eckwerte für die finanzpolitischen Prioritäten für die Jahre 2016 bis 2024 festlegen. Der zweite Wirksamkeitsbericht betreffend Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung wird darüber Auskunft geben, inwieweit die Ziele des nationalen Finanzausgleichs in der Vierjahresperiode 2012-2015 erreicht werden, und soll dem Parlament als Grundlage für die Neudotierung der Ausgleichsgefässe für die Periode 2016-2019 dienen.
In der Steuergesetzgebung soll die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz gestärkt und der Steuerstreit mit der EU beigelegt werden, dies mit einer international akzeptierten, rechtssicheren und finanzpolitisch ausgewogenen Lösung. Ziel eines Dialogs mit der EU zur Unternehmensbesteuerung ist es, die steuerliche Attraktivität des Unternehmensstandorts Schweiz zu wahren und weiterzuentwickeln.
In der Aussenpolitik bildet 2014 die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) einen wichtigen Schwerpunkt. Die Schweiz übernimmt 2014 zum zweiten Mal den Vorsitz der OSZE. Im Rahmen ihres Vorsitzes wird die Schweiz eine OSZE-weite Antiterrorkonferenz durchführen, welche die verschiedenen Dimensionen des Terrorismus berücksichtigt.
Auch 2014 wird der Bundesrat bestrebt sein, die Stellung der Schweiz in den internationalen Finanzinstitutionen weiter zu festigen. Dazu gehören ein konsequentes Engagement im Internationalen Finanz- und Währungsausschuss für eine verbesserte Berechnung der Stimmanteile im IWF und eine gute Priorisierung der finanziellen Beteiligungen an den verschiedenen Finanzierungsgefässen der Bretton-Woods-Institutionen.
Schliesslich wird der Bundesrat eine gründliche Analyse der Situation in den Regionen Nahost und Nordafrika seit Beginn der arabischen Revolutionen im Jahr 2011 machen sowie über mögliche Zukunftsszenarien beraten.
In der Europapolitik sollen 2014 die Verhandlungen für ein institutionelles Abkommen mit der EU abgeschlossen werden. Das Abkommen regelt die institutionellen Fragen für bestehende und zukünftige Marktzugangsabkommen. Daneben wird der Bundesrat 2014 die Botschaft zur Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien verabschieden.
Zur bundesrätlichen Aussenwirtschaftsstrategie gehört die Intensivierung der Anstrengungen im Hinblick auf den Ausbau und die Verstärkung des Netzes von Freihandelsabkommen. Damit soll der Zugang der Schweiz zu wichtigen ausländischen Märkten mit grossem Wachstumspotenzial verbessert werden. Priorität haben 2014 die Ratifizierung und das Inkrafttreten des Freihandelsabkommens zwischen der Schweiz und China.
Im Bereich der Sicherheit wird der Bundesrat 2014 die Botschaft zur Änderung der Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Armee verabschieden. Dadurch werden die Voraussetzungen geschaffen, um die Weiterentwicklung der Armee nach den Vorgaben von Bundesrat und Parlament finanziell, materiell und personell umzusetzen. Neu geregelt werden sollen namentlich die Aufgaben und der Bestand der Armee. [PAGE 1031]
Weiter wird ein Aktionsplan "Integrierte Grenzverwaltungsstrategie" verabschiedet, der konkrete Massnahmen enthält, um die illegale Migration und die grenzüberschreitende Kriminalität wirkungsvoller zu bekämpfen. Die legalen Grenzübertritte sollen dagegen in Zukunft reibungsloser abgewickelt werden.
In der Migrationspolitik wird der Bundesrat 2014 die Botschaft zu einer weiteren Änderung des Asylgesetzes verabschieden. Die darin vorgeschlagene Neustrukturierung des Asylbereichs soll eine markante Beschleunigung der Asylverfahren bringen. Neu soll eine Mehrheit der Asylverfahren in Zentren des Bundes innerhalb von maximal 140 Tagen rechtskräftig abgeschlossen werden.
In der Gesundheitspolitik ist eine Reihe von Massnahmen im Zusammenhang mit der bundesrätlichen Strategie Gesundheit 2020 geplant. Prioritär ist eine Teilrevision des KVG. Diese beinhaltet ein effizientes Instrument zur langfristigen Steuerung des ambulanten Bereichs, der ein besonders hohes Kostenwachstum aufweist.
In der Sozialpolitik wird der Bundesrat die Botschaft zur Reform der Altersvorsorge 2020 verabschieden. Im Zentrum der Reform stehen die Interessen der Versicherten und eine ausgewogene Lösung, die darauf zielt, einerseits das Leistungsniveau im Rentenalter zu erhalten sowie andererseits das finanzielle Gleichgewicht der AHV und der zweiten Säule zu sichern.
In der Energiepolitik soll mit der Revision des Umweltschutzgesetzes eine neue Rechtsgrundlage für die effizientere Nutzung der natürlichen Ressourcen geschaffen werden. Die Umweltbelastung soll langfristig massgeblich vermindert und die Leistungsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft soll gestärkt werden. Ein Strom- bzw. Energieabkommen mit der EU bezweckt die vollwertige Eingliederung der Schweiz in den europäischen Strombinnenmarkt, was für die Stromversorgungssicherheit der Schweiz und für die Schweizer Stromwirtschaft von zentralem Interesse ist.
In der Verkehrspolitik soll insbesondere ein Fonds für den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehr geschaffen und sollen Massnahmen zur Schliessung der Finanzierungslücke im Strassenverkehr ergriffen werden. Mit der zweiten Programmbotschaft zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz sollen weitere Projekte zur Beseitigung der Engpässe auf dem Nationalstrassennetz lanciert und die dafür notwendigen finanziellen Mittel aus dem Infrastrukturfonds freigegeben werden.
Bei der Raumplanung geht es einmal mehr um das Raumplanungsgesetz. Mit der zweiten Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes soll ein substanzieller Beitrag geleistet werden, um die verfassungsrechtlichen Ziele der Raumplanung - haushälterische Bodennutzung und geordnete Besiedelung des Landes - künftig besser erfüllen und die mannigfaltigen Ansprüche an den Raum besser aufeinander abstimmen zu können.
In der Umweltpolitik möchte der Bundesrat 2014 den Aktionsplan zur Umsetzung der Strategie Biodiversität Schweiz verabschieden. Die Strategie soll die Erhaltung und Nutzung der Biodiversität in unserem Land langfristig sicherstellen.
In der Bildungspolitik soll ein Gesundheitsberufegesetz im Interesse der öffentlichen Gesundheit die Anforderungen an die Ausbildung und die Ausübung der Gesundheitsberufe einheitlich festlegen. Ziel ist es, Fachleute auszubilden, die fähig sind, eine qualitativ hochstehende Versorgung sicherzustellen und den Wandel des Gesundheitswesens mitzutragen.
Ich komme damit zum Schluss: Der Bundesrat plant für das dritte Jahr der Legislaturperiode eine breite Palette von Massnahmen, darunter zahlreiche gewichtige Vorhaben. Dabei gilt es zu beachten, dass eine verantwortungsvoll geführte Politik auch die Grenzen der Planbarkeit und der Steuerbarkeit anzuerkennen hat. Die in den Jahreszielen geplanten Schwerpunkte der bundesrätlichen Politik sollen nicht zum Korsett werden, sie sollten nicht unvorhersehbare, dringend gebotene Massnahmen verhindern oder ungeachtet sich ändernder Rahmenbedingungen umgesetzt werden. Zielanpassungen gehören ebenso zum System, im heutigen internationalen Umfeld ganz besonders. In diesem Sinne freut sich der Bundesrat auf eine weiterhin gute und ertragreiche Zusammenarbeit mit Ihnen.