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Luginbühl Werner · Ständerat · 2013-12-03

Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2013-12-03

Wortprotokoll

Wir haben jetzt schon lange diskutiert, und ich will nicht wiederholen, was schon gesagt wurde. Ich möchte auf einen kleinen, aber wichtigen Teilaspekt hinweisen. Wie in der bisherigen Diskussion bereits zum Ausdruck gekommen ist, kann ein übergeordnetes nationales Interesse selbst in unserem System und in Ausnahmesituationen dazu führen, dass es zu einer Einschränkung der Lokalautonomie kommt. Das ist unschön und darf sicher nur in Ausnahmefällen passieren. Es führt aber nicht dazu, wie gesagt wurde, dass nicht zumindest die Mitsprache der lokalen Bevölkerung gewährleistet wäre. Diese ist im Verfahren ausdrücklich gewährleistet.

Ich teile die Auffassung jener Vorredner, die gesagt haben, dass es, wenn wir dieses Vetorecht einführen, nicht gelingen wird, den sichersten Standort zu finden. Ich habe sogar allergrösste Zweifel, ob es gelingen wird, überhaupt einen Standort zu finden. Was führt mich zu diesem Schluss? Ich hatte Ende der Neunzigerjahre als Planungsverantwortlicher im Kanton Bern den Auftrag, im Berner Oberland, also in meiner engeren Heimat, einen Standort für eine Kehrichtverbrennungsanlage zu evaluieren. Es war nicht möglich, einen geeigneten Standort zu finden, der eine Mehrheit in einer lokalen Volksabstimmung fand. Wir mussten das Instrument der kantonalen Überbauungsordnung anwenden. Was ist eine kantonale Überbauungsordnung? Es ist, wenn man es nüchtern und sachlich betrachtet, eigentlich die Ausschaltung des Gemeindevetos.

Meine Konklusion: Wenn es heute schon für eine Kehrichtverbrennungsanlage solche Massnahmen braucht, dann dürfte es im weitaus heikleren Bereich der Entsorgung von radioaktiven Abfällen ungleich schwieriger sein, lokal Mehrheiten zu bekommen. Wenn wir also wirklich eine Lösung wollen und wenn wir die sicherste Lösung wollen, dann dürfen wir die beiden Standesinitiativen unter keinen Umständen annehmen.