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Zanetti Roberto · Ständerat · 2014-12-08

Zanetti Roberto · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-12-08

Wortprotokoll

Mit der Standesinitiative wird die Bundesversammlung dazu aufgefordert, das geltende Bundesrecht so zu ergänzen, dass es nicht mehr erlaubt ist, ausserhalb von Rechtshilfeabkommen oder von bestehenden internationalen Verträgen den Namen oder andere persönliche Daten von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern oder von rechtmässig in der Schweiz wohnhaften Ausländerinnen und Ausländern an einen Drittstaat oder an einen anderen Dritten weiterzugeben. Ausserdem soll die Bundesversammlung sicherstellen, dass in allen bestehenden und künftigen Rechtshilfeabkommen oder internationalen Verträgen ausdrücklich ein Recht auf Anhörung festgeschrieben ist.

Die Standesinitiative wurde am 26. Februar 2013 vom Kanton Genf eingereicht. Der Kanton Genf hat - dies einfach so als Randbemerkung - darauf verzichtet, für die Begründung dieser Initiative eine Vertretung an die Kommissionssitzung zu schicken, wie das üblicherweise gemacht wird. Es ging seinerzeit eigentlich darum, Bankmitarbeitende zu schützen. Das wurde in der Zwischenzeit im Rahmen der Lex USA diskutiert. Die Lex USA wurde dann abgelehnt. In der Folge hat man mit Musterverfügungen sichergestellt, dass entsprechende Informationen, die weitergegeben werden, jeweils Rechtsmittel beinhalten, damit sich Betroffene dagegen wehren können. Gestern oder vorgestern hat man lesen können, dass in einem aktuellen Fall die Informationsübermittlung an die USA gestoppt worden ist, weil ein Mitarbeiter einer Grossbank dagegen opponiert hat.

Man kann also sagen, dass die Sache materiell bereits erfüllt ist. Zusätzlich muss man festhalten, dass im Moment ein schöner Teil der Amtshilfebestimmungen im Rahmen von Gesetzen und eben nicht in Rechtshilfeabkommen oder internationalen Verträgen geregelt ist. Wenn also diese Standesinitiative wortgetreu umgesetzt würde, würde praktisch das ganze Konstrukt unserer Amtshilfe aus den Angeln gehoben, was aber in keiner Art und Weise erwünscht ist.

Eine ganz banale, aber für Betroffene trotzdem sehr wichtige Auswirkung dieser Initiative wäre auch, dass schon bei einem eben ganz banalen Verkehrsunfall auf der anderen Seite der Landesgrenze die zuständigen Polizeibehörden die Personalien oder Verwandtschaften usw. nicht mehr abklären könnten: All das wäre, wie uns in der Kommissionssitzung auch bestätigt wurde, künftig nicht mehr möglich. Wenn also irgendjemand aus der Schweiz im Ausland verunfallt, könnte die französische, deutsche oder italienische Polizei bei der Schweizer Gemeindebehörde nicht mehr nachfragen, ob der Fahrer mit der Autonummer X oder der Halter YZ Angehörige hat. Das haben die Initianten aber ursprünglich nicht gewollt, und das entspricht auch nicht unserem Willen.

Deshalb beantragt Ihnen die Kommission mit 13 zu 0 Stimmen, der Standesinitiative keine Folge zu geben. Ich lade Sie ein, entsprechend zu entscheiden.

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