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Altherr Hans · Ständerat · 2014-12-08

Altherr Hans · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion · 2014-12-08

Wortprotokoll

Wir haben nach der ersten Runde der Differenzbereinigung noch fünf Differenzen. Ich werde sie einzeln behandeln.

Die erste Differenz betrifft das Bundesamt für Sport und dort die Position 504.A6210.0124, "'Jugend und Sport'-Aktivitäten und Kaderbildung": Der Nationalrat hat diesen Betrag aufgrund eines Einzelantrages Steiert von 75 Millionen auf 87 Millionen Franken erhöht. Wie Sie sich erinnern, haben wir in der letzten Runde dazu gesagt, dass wir diese Frage in der Kommission näher abklären würden. Wir seien in der Finanzkommission nicht grundsätzlich gegen eine Erhöhung, wir möchten diese aber näher anschauen. In der Folge wurden dann zwei Einzelanträge in Ihrem Rat zurückgezogen.

Wir haben die Frage nun an einer Sitzung am letzten Donnerstag zusammen mit der Frau Bundesrätin und dem Direktor des Baspo, der auch schriftlich dazu Stellung genommen hat, abgeklärt. Es verhält sich nach unseren Abklärungen so, dass vor etwas mehr als einem Jahr das Beitragssystem geändert wurde. Die Beiträge wurden erhöht. In allen Beitragsverfügungen - die Gesuche kommen herein, es werden Beitragsgesuche bewilligt und Beitragsverfügungen erlassen - hat das Baspo aber geschrieben, dass eine Reduktion der dann auszuzahlenden Beiträge vorbehalten bleibe, weil nicht mehr ausbezahlt werden könne und dürfe, als das Budget vorsehe. Nun hat man Anfang November solche Reduktionen vorgenommen. Das ist dann bekanntgeworden und hat zu diesem Einzelantrag im Plenum des Nationalrates, den ich erwähnt habe, geführt. Das System ist vielleicht etwas ungewöhnlich, aber es funktioniert.

Nun, wie stellen wir uns jetzt dazu? Man muss noch sagen, dass die Anzahl der Gesuche gestiegen ist und dass mit Mehraufwand von 12 bis 15 Millionen Franken zu rechnen ist, wenn die Beiträge in der vorgesehenen Höhe belassen werden. Dies ist also gemäss Direktor des Baspo: Es ist ein Mehraufwand von 12 bis 15 Millionen, nicht unbedingt 12 Millionen, vielleicht sind es auch 13, 14 oder 15 Millionen Franken.

Wir haben uns deshalb in der Finanzkommission einstimmig dafür entschieden, den Betrag auf der bisherigen Höhe von rund 75 Millionen Franken zu belassen. Wir haben dem Direktor des Baspo aber in Aussicht gestellt, dass wir, wenn er im nächsten Jahr mit einem Nachtrag I kommt, in dem er die 12 oder 15 oder vielleicht auch nur 10 Millionen Franken [PAGE 1193] detailliert begründen kann, dem dann zustimmen können. Gleichzeitig haben wir ihn aber gebeten, das System, das wirklich etwas speziell ist, nochmals zu überprüfen und auf einen Weg zu führen, mit dem künftig nicht mehr als diese rund 75 Millionen Franken ausbezahlt werden. Das ist unser Lösungsvorschlag.

Die Finanzkommission beantragt also einstimmig Festhalten, das heisst Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates.