Graber Konrad · Ständerat · 2014-12-08
Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2014-12-08
Wortprotokoll
Vorerst danke ich dem Bundesrat, dass er mein Postulat entgegennehmen will. Es geht darin um zwei Punkte:
Im Nachgang zu meiner Interpellation 13.3836, "Unterstützung für US-schweizerische Doppelbürger", habe ich verschiedene Zuschriften von US-schweizerischen Doppelbürgern erhalten, die auf ihre US-Staatsbürgerschaft verzichten möchten, dies aber nicht können, weil sie sich mit verschiedenen administrativen Hürden konfrontiert sehen. Unter Buchstabe a des Postulates geht es darum, ganz allgemein eine zentrale Anlaufstelle beim Bund zu bezeichnen, damit Auslandschweizer bei Problemen im Ausland Erstinformationen erhalten - es geht also nicht um eine eigentliche Beratung. Damit sollen sie ihre Situation als Auslandschweizer vor allem in Steuer- und übrigen Finanzfragen nicht nur in Bezug auf die USA, sondern weltweit vereinfachen können. Es geht also, wie gesagt, darum, dass die betroffenen Schweizer Bürgerinnen und Bürger Informationen erhalten, wie sie den generellen Anforderungen eines regelkonformen Verhaltens in einem Gaststaat, nicht nur in den USA, entsprechen können und welche Möglichkeiten ihnen für eine allgemeine Bereinigung der Situation offenstehen.
Zu Buchstabe b des Postulates: Auslandschweizerinnen und -schweizer haben heute immer grössere Schwierigkeiten, in der Schweiz bei einer Bank eine Kontobeziehung zu eröffnen oder diese aufrechtzuerhalten. Ich kann Ihnen exemplarisch aus einem Brief einer Niederlassung einer bedeutenden Schweizer Bank kurz zitieren. Sie schreibt: "Die politischen Diskussionen über die Erbringung von grenzüberschreitenden Finanzdienstleistungen bewirken eine stetige Zunahme regulatorischer Vorschriften und Rechtsunsicherheiten in den jeweiligen Staaten. Die Bank hat entschieden, Geschäftsbeziehungen mit Kunden im Ausland nur noch sehr begrenzt zu führen. Aus diesem Grund betreuen wir keine Kunden mehr mit Domizil" - im konkreten Fall - "in Argentinien. Wir bedauern, die mit Ihnen bestehenden Geschäftsbeziehungen gemäss Ziffer XY unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen aufzulösen. Diese Kündigung umfasst sämtliche im Rahmen der Geschäftsbeziehungen zwischen Ihnen und uns bestehenden einseitig kündbaren Verträge und Vereinbarungen unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfristen und Laufzeiten der Produkte. Wir bitten Sie, uns das beiliegende Antwortformular vollständig ausgefüllt bis am 1. Dezember 2014 zurückzusenden. Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis sowie das uns entgegengebrachte Vertrauen und Ihre Kooperation."
Zu erwähnen ist, dass es sich bei diesem Konto um das eines in Argentinien tätigen Schweizer Missionars handelt, über das Spenden und Bezüge von wohltätigen Institutionen in Argentinien getätigt werden. Im Rahmen der allgemeinen Verunsicherung haben bei diesem Bankinstitut, aufgrund der verschiedenen Einzahlungen aus unterschiedlichen Quellen und den diversen Barbezügen, offensichtlich die Alarmglocken geläutet. Dies ist nur ein Beispiel, von dem ich Kenntnis habe. Ich könnte Ihnen noch andere anführen, aus denen hervorgeht, dass Auslandschweizer oft Mühe haben, in der Schweiz überhaupt noch eine Bankbeziehung aufrechtzuerhalten.
Im Postulat fordere ich, dass bei der Postfinance AG die Führung eines Zahlungsverkehrskontos auch für Auslandschweizer vorgesehen wird und möglich ist, unter der Bedingung, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen in der Schweiz und im Gaststaat eingehalten werden. Im Gegensatz zur Motion Büchel Roland 12.4264, "Zahlungsverkehr. Grundversorgung für Auslandschweizer sicherstellen", die zurzeit in der KVF-SR hängig ist, handelt es sich bei meinem Postulat um einen Prüfauftrag, nicht um eine Gesetzesänderung. Die erwähnte Motion 12.4264 hingegen will den Grundversorgungsauftrag der Post gesetzlich ändern. Dies ist gemäss Stellungnahme des Bundesrates aus diversen Gründen unverhältnismässig und kaum realisierbar. Das Postulat ist hier aus meiner Sicht der schnellere und zielführendere Weg.
Ich weise nochmals darauf hin, dass bei einer Annahme des Postulates der letzte Entscheid und die Verantwortung selbstverständlich weiterhin bei der Postfinance AG liegen müssen. Wenn sich die Postfinance AG aufgrund von etwas politischem Druck selbst verpflichtet, für Auslandschweizer ein Konto zu führen, wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen in der Schweiz und im Gaststaat eingehalten sind, bin ich überzeugt, dass dies in der Folge dazu führt, dass auch [PAGE 1211] Bankinstitute - zumindest die grossen, systemrelevanten wie UBS, Credit Suisse, Raiffeisen und Zürcher Kantonalbank - für Auslandschweizer Kontos anbieten. Die grossen Banken haben die Möglichkeit, die Gesetze der diversen Staaten zu kennen und zu verfolgen. Es gibt ja auch die Möglichkeit der Zusammenarbeit. Sie können die Kundenbeziehungen also führen, ohne unbekannte Risiken einzugehen.
Wenn Sie das Postulat annehmen, entspricht das letztlich auch der Forderung gemäss Artikel 40 der Bundesverfassung, wonach der Bund die Beziehungen der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer zur Schweiz fördert und unter anderem Vorschriften in Bezug auf deren Unterstützung erlässt.
Das Postulat hat offensichtlich bereits Wirkung erzeugt: Im geschilderten Fall konnte das Spendenkonto zur Postfinance AG transferiert werden. Ich danke nochmals für die Annahme des Postulates.