Bischofberger Ivo · Ständerat · 2014-12-08
Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP · 2014-12-08
Wortprotokoll
Die parlamentarische Initiative Favre Laurent verlangt die Zuteilung der bestockten Weiden, der sogenannten Wytweiden, zur Landwirtschaftszone anstatt wie bisher zum Waldareal. Damit soll deren Nutzung besser gefördert und gegen die Ausdehnung der Waldfläche angekämpft werden können.
Zur Chronologie: Die UREK-NR hat der Initiative am 12. Januar 2010 Folge gegeben. Unsere UREK entschied Ende Januar des gleichen Jahres, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Bei ihrer zweiten Beratung am 20. August 2012 beantragte die UREK-NR erneut, diesmal mit Stichentscheid des Präsidenten, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben. Das Plenum des Nationalrates stimmte am 12. September des gleichen Jahres dem Antrag ebenfalls zu, mit 88 zu 73 Stimmen. Die UREK Ihres Rates hat die vorliegende Initiative sodann an der Sitzung vom 15. August 2014 im Rahmen der Differenzbereinigung im Vorprüfungsverfahren behandelt. Entsprechend liegt Ihnen der Bericht unserer Kommission vor. Daraus ersehen Sie, dass die Kommission Ihnen einstimmig beantragt, der Initiative keine Folge zu geben.
Worum geht es? Bestockte Weiden sind, besonders im Jurabogen, aber auch in mehreren Alpenkantonen, als Spezialkulturen des Waldes aus einer land- und forstwirtschaftlichen gemischten Nutzung über viele Jahre entstanden. Sie sind mit ihren mosaikartig verteilten Bestockungen das Ergebnis einer langjährigen kombinierten land- und forstwirtschaftlichen Nutzung. Die eigentliche Bedeutung der Wytweiden geht aber weit über die Land- und Forstwirtschaft hinaus. Sie sind als prägendes Landschaftselement identitätsstiftend für den ganzen Jurabogen. Die charakteristischen, mit Bäumen bestockten Viehweiden prägen die Kulturlandschaft, stellen eine ökologisch wertvolle Bewirtschaftungsform dar und sind damit auch ein wichtiger Faktor für den Tourismus.
Wytweiden sind sowohl für die Landschaft wie für die Biodiversität sehr wertvolle Kulturflächen, welche eine nachhaltige Sicherung und Pflege sowie ein spezielles Know-how im Umgang mit Waldbäumen erfordern. Deshalb können aktive Landwirte diese Wytweiden als ökologische Ausgleichsflächen anrechnen lassen, ohne dafür aber finanzielle Unterstützung zu erhalten.
Schliesslich gilt es zu erwähnen, dass diese Wytweiden zwar hauptsächlich in bäuerlichem Besitz sind, die Nutzungsrechte aber dennoch primär bei den öffentlichen Forstdiensten liegen und dass der Unterhalt solcher Weiden in der Praxis eine äusserst intensive Arbeit mit einem mittelmässigen wirtschaftlichen Ertrag darstellt.
Im Wissen um diese ganze Bedeutung hat unsere UREK bei der Vorprüfung dieser parlamentarischen Initiative festgestellt, dass die Förderung der bestockten Weiden durch die Umsetzung der Agrarpolitik 2014-2017, zum Beispiel durch die neuen Landschaftsqualitätsbeiträge, bereits deutlich verbessert worden ist. Ebenfalls wurde seit dem Einreichen der Initiative im Jahr 2009 das Waldgesetz bereits in wichtigen Punkten revidiert. So wurden namentlich durch die Änderungen vom 16. März 2012 - diese sind seit dem 1. Juli 2013 in Kraft - die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Verhinderung der Ausdehnung der Waldflächen auf bestockten Weiden deutlich verbessert; damit wurde ein weiteres Anliegen dieser parlamentarischen Initiative Favre Laurent bereits umgesetzt.
In diesem Zusammenhang hat Ihre vorberatende Kommission beim Bafu bzw. BLW einen Bericht über die finanziellen Konsequenzen einer Zuteilung der bestockten Weiden in Auftrag gegeben. Dieser Bericht zeigt klar auf, dass bei einer Umsetzung der vorliegenden Initiative nicht mit mehr Beiträgen für die betroffenen Landwirte zu rechnen wäre, im Gegenteil: Die Finanzhilfen zur Waldbiodiversität würden gemäss revidiertem Waldgesetz vollends wegfallen. Würden bestockte Weiden dennoch neu der Landwirtschaftszone zugeteilt, fiele der Schutz durch das Waldgesetz weg und die Bestockungen könnten ohne Rodungsbewilligungen entfernt werden. In der Konsequenz wäre es im Extremfall sogar möglich, dass nach Kyoto-Protokoll Kompensationszahlungen in namhafter Höhe anfallen würden. So erscheint es offensichtlich, dass der Statuswechsel dem Ziel der vorliegenden Initiative sogar hinderlich wäre.
Zusammengefasst beantragt Ihnen Ihre einstimmige UREK - erstens wegen der verbesserten Rahmenbedingungen für bestockte Weiden durch die Agrarpolitik 2014-2017, zweitens aufgrund der Revision des Waldgesetzes vom 16. März 2012, drittens wegen möglicher negativer finanzieller [PAGE 1192] Auswirkungen -, bei der Umsetzung der Initiative dem Nationalratsbeschluss vom 12. September 2012 nicht zuzustimmen und der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.