Heim Bea · Nationalrat · 2015-06-04
Heim Bea · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-06-04
Wortprotokoll
Ich begründe gern, weshalb die SP-Fraktion diesen Antrag, der zwar nett formuliert ist und auf der einen Seite vielversprechend tönt, auf der anderen Seite aber Risiken in sich birgt, ablehnt. Wie gesagt, der Antrag der Kommissionsmehrheit enthält zu viele Risiken, trotz der netten Passage "sofern dem Versicherten kein Nachteil entsteht". Wie ist es dann zum Beispiel mit der Sicherheit der Lohnfortzahlung, wenn der Arbeitgeber, die Arbeitgeberin ausgerechnet dann nicht in der Lage ist, diese zu garantieren? Heisst dieser nette Nebensatz, dass auf Arbeitgeberseite noch eine Sicherheitsversicherung für diesen Risikofall abgeschlossen werden muss? Oder heisst dies, dass die Arbeitnehmenden in einem solchen Fall schlussendlich eben doch das Risiko tragen - denken Sie an die hohe Konkursrate, die im Moment leider festzustellen ist -? Das wollen wir nicht.
Was ist, wenn sich eine Berufskrankheit rasch verschlimmert? Soll dieses Gesundheitsrisiko letztlich auf die Arbeitnehmenden abgewälzt werden, weil zu spät gemeldet wird? Denn Verträge sind einzuhalten. Wenn ein Vertrag auf 30 Tage Meldefrist lautet, dann ist dieser Vertrag in diesem Sinn eben auch einzuhalten. Für die Einsparung von Versicherungskosten ist gerade eine frühzeitige Erfassung von Unfällen wichtig, für die Chancen der betroffenen Abteilung eben auch.
Bei den Versicherungen hingegen entstehen die unterschiedlichsten Taggeldlösungen, das heisst zusätzlicher administrativer Aufwand, Mehrkosten, ohne wirklichen Mehrgewinn für die Arbeitgeber. Die Vergleichbarkeit der Leistungen wird kaum mehr möglich sein, die Prämientransparenz fällt weg. Ohne das ist aber ein echter Wettbewerb - das möchte Kollege Bortoluzzi ja - nicht mehr möglich.
Kommt der Antrag der Mehrheit durch, ist tatsächlich damit zu rechnen, dass diese Revision bekämpft wird, vielleicht von den Arbeitnehmenden, weil sie nicht bereit sind, noch mehr finanzielle und gesundheitliche Risiken zu tragen, und vielleicht auch vonseiten der Versicherungen, die nicht noch mehr administrativen Aufwand wollen. Die Sozialpartner haben die Frage der Karenzfrist diskutiert, und sie sind zum Schluss gekommen, dass das Einsparpotenzial für die Firmen zu bescheiden und das Risiko von Deckungslücken zu gross sei. Die im Case Management erfahrene Suva warnt dabei, dass die Reintegration in den Arbeitsmarkt schwierig wird, wenn Unfälle mit einer zu grossen zeitlichen Verzögerung gemeldet würden; 30 oder auch 20 Tage wären eindeutig zu lange.
Ich bitte Sie deshalb aus ganz sachlichen Gründen, den Antrag der Mehrheit mit der Karenzfrist bis zu 30 Tagen abzulehnen. Die Risiken sind zu gross, der Gewinn ist zu gering.