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AB 184206

de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-06-04

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen hier eigentlich genau das, was der Bundesrat in seiner ersten, ursprünglichen Fassung selbst vorgeschlagen hat. Aber die Revision wird ja jetzt, wie wir das vorher bereits diskutiert haben, in diesem Rat genau so behandelt, wie diejenigen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen, welche die Suva dirigieren, sich das selbst auch vorstellen. Damit haben wir eine Situation, die ordnungspolitisch mehr als fragwürdig ist. Es ist eine Situation, die wir politisch bei allen anderen Gelegenheiten und aus allen politischen Lagern aufs Schärfste kritisieren. Die Betroffenen schaffen sich ihre eigenen gesetzlichen Grundlagen, so, wie es ihnen gerade passt, und nicht so, wie wir es eigentlich politisch verantworten sollten, oder so, wie wir es in anderen politischen Feldern den privatwirtschaftlichen Versicherungen mit Argumenten zur Aufsicht, zur Transparenz und zur Vorkehr bezüglich Vetternwirtschaft aufoktroyieren.

Natürlich verstehe ich, dass die Sozialpartner ihre Einflussmöglichkeiten in den Steuerungsgremien der Suva verteidigen. Wir hier im Parlament sollten dennoch die Chance nutzen, der Suva eine zeitgemässe Führungsstruktur zu geben. Das soll nach den heute allgemein anerkannten, in der Privatwirtschaft hinterlegten und verankerten und von den entsprechenden Revisionsstellen auch unterstützten Regeln der Corporate Governance erfolgen. Damit würden wir in der Gesetzgebung auch eine gewisse Kongruenz und Stringenz sicherstellen.

Das, was ich hier beantrage, haben wir bereits in anderen Gesetzen getan, zuletzt im Krankenversicherungsaufsichtsgesetz, wo wir in dieser Hinsicht weitreichende Vorschriften erlassen haben. Mein Antrag verlangt nicht mehr und nicht weniger als Konsequenz in diesem Saal.

Die Einbindung der Prämienzahler in die wichtigsten Entscheidungsprozesse, also Gesamtstrategie, Prämienfestsetzung usw., soll im Aufsichtsrat der Suva weiterhin sichergestellt sein. Die operative Begleitung der Geschäftsführung erfordert heute aber einen operativ handlungsfähigen Verwaltungsrat. Die Zahl der Aufsichtsräte soll neu auf 25 statt wie bisher 40 Mitglieder festgelegt werden. Die paritätische Vertretung der Sozialpartner und die Vertretung des Bundes sind weiterhin sichergestellt. Die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen haben ein Vorschlagsrecht für ihre Vertretung, aber es können nicht mehr sämtliche Organisationen in diesem Aufsichtsrat vertreten sein. Die Sozialpartner werden durch ihre Mitwirkung im Aufsichtsrat in die Verantwortung für die Unternehmensführung eingebunden. Die Vertretung des Bundes im Aufsichtsrat dient dazu, auch dessen Interessen sicherzustellen. Entsprechend soll der Bund neutrale Fachpersonen, kompetente Fachpersonen der Medizin, der Versicherungsmathematik, der Ökonomie usw., und auch Fachleute des Sozialversicherungsrechts in den Aufsichtsrat delegieren.

Der Verwaltungsrat auf der anderen Seite hat die enge Begleitung der Geschäftsführung zur Hauptaufgabe. Er soll neu auf sieben Mitglieder verkleinert werden, die ebenfalls vom Bundesrat zu wählen sind. Damit ist der Verwaltungsrat handlungsfähiger, schneller in der Entscheidfindung und näher - und das ist für mich ganz zentral - an der operativen Führung. Er besteht aus einer paritätischen Vertretung der Arbeitgeber und der Arbeitnehmenden und einer Vertretung des Bundes. Nach den Grundsätzen der Corporate Governance können die Mitglieder des Verwaltungsrates aber nicht gleichzeitig Mitglieder des Aufsichtsrates sein.

Ich bitte Sie im Namen der SVP-Fraktion, diesem Antrag zuzustimmen. [PAGE 885]