Ritter Markus · Nationalrat · 2015-06-04
Ritter Markus · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP-EVP · 2015-06-04
Wortprotokoll
Es ist sicher nicht schlecht, wenn man auch diese Fragen vertieft klärt, auch wenn die Kommission das nicht gemacht hat. Ich möchte aber zur Ehrenrettung der Kommission noch etwas sagen, das ist mir wichtig: Der Bundesrat war nicht an der Sitzung dabei. Ich lese Ihnen jetzt vor, was der Vertreter der Verwaltung gesagt hat, was für uns ausschlaggebend war: "Wenn ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer entgegen der Vorschrift nicht innert 30 Tagen nach dessen Arbeitsaufnahme anmeldet, ihm aber die Beiträge vom Lohn abzieht und ihn bis zum 30. Januar des Folgejahres korrekt meldet, wird dies seitens der AHV akzeptiert. Es geschieht nichts." Wörtlich: "Es geschieht nichts. Selbstverständlich ist es von Vorteil, wenn die Ausgleichskasse sofort weiss, welche Arbeitnehmer bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind, insbesondere auch beim unterjährigen oder temporären Arbeitsverhältnis." Auch die Kommission prüft ihre Geschäfte sorgfältig.