Ritter Markus · Nationalrat · 2015-06-04
Ritter Markus · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP-EVP · 2015-06-04
Wortprotokoll
Ich darf Ihnen als Berichterstatter der Kommission diese Motion näherbringen. Die Motion 14.3728 wurde am 16. September 2014 im Ständerat mit folgendem Text eingereicht: "Der Bundesrat wird beauftragt, unnötige Administrativarbeiten der Unternehmen für die AHV abzuschaffen." Gemeint ist hier insbesondere Artikel 136 der AHV-Verordnung. Konkret geht es um die erst 2008 zusammen mit der neuen AHV-Versichertennummer eingeführte Ordnungsbestimmung, dass Arbeitgeber neueintretende Arbeitnehmende innert Monatsfrist nach Stellenantritt der Ausgleichskasse melden müssen. Diese Norm hat sich als unnötig und aufwendig erwiesen; insbesondere hilft sie nicht bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit. Es ist eine Vorschrift, welche allein den Zweck verfolgt hat, dem Versicherten die Information zur abrechnenden Ausgleichskasse und zur Versichertennummer zu geben. In der Zwischenzeit ist die Versichertennummer schweizweit und für alle Altersgruppen auf der obligatorischen Krankenversicherungskarte enthalten, und über die abrechnende Ausgleichskasse gibt online ein Abfragetool kostenlos Auskunft.
Der Ständerat hat die Motion am 27. November 2014 mit 26 zu 13 Stimmen angenommen. Vom Bundesrat wird die Umsetzung von Massnahmen zur Entlastung der Unternehmen im Bereich der AHV gefordert. Sowohl auf das Obligatorium der unterjährigen Anmeldung von Arbeitnehmenden durch die Unternehmen - dies eben gemäss Artikel 136 der AHV-Verordnung - wie auf den Versand eines Versicherungsausweises soll verzichtet werden. Der Bundesrat hiess die Massnahmen bereits in seinem Bericht vom 13. Dezember 2013 gut, entschied sich aber am 20. August 2014, die beiden betreffenden Artikel nicht aufzuheben, weil er die Frage mit der Revision des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit verknüpfen wollte.
Die Mehrheit der Kommission unterstützt die Motion. Administrative Entlastungen der Wirtschaft sind dringend notwendig und vor dem Hintergrund der Frankenstärke von hoher Aktualität. Die Absicht des Bundesrates, dem Anliegen mit dem Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit entgegenzukommen, überzeugt nicht. Das Bekämpfen der Schwarzarbeit, insbesondere das Kontrollieren der Arbeitnehmenden aus dem Ausland, ist nicht Aufgabe der AHV, sondern der Migrationsämter. Wollte man mit dieser Meldepflicht die Schwarzarbeit bekämpfen, insbesondere jene von Arbeitnehmenden aus dem Ausland, würde man gleichzeitig eine Regelung für sämtliche schweizerischen Arbeitsverhältnisse aufrechterhalten, und diese bilden mit rund 3 Millionen klar den überwiegenden Anteil. Das macht einfach keinen Sinn. Warum soll die Pflicht zur Ausstellung eines Versicherungsausweises auch für sämtliche Schweizerinnen und Schweizer gelten, die in diesem Land tätig sind, nur weil man eine Kontrolle über ausländische Arbeitsverhältnisse haben will?
Die Minderheit will keine Schwächung der Bekämpfung der Schwarzarbeit, sie will die heutige Meldepflicht bei der AHV nicht vorschnell aufgeben.
Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 17 zu 6 Stimmen bei 0 Enthaltungen, dieser Motion zuzustimmen, wie das auch der Ständerat getan hat.