Jans Beat · Nationalrat · 2015-06-04
Jans Beat · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-06-04
Wortprotokoll
Ich bitte Sie im Namen der Minderheit dringend, die Motion Niederberger abzulehnen.
Diese Motion ist ein Wolf im Schafspelz. Sie entlastet die Arbeitgeber überhaupt nicht; die Meldung müssen sie sowieso vornehmen. Sie erschwert aber den Kampf gegen die Schwarzarbeit, und zwar erheblich, denn sie nimmt den Baustellenkontrolleuren das wichtigste Instrument zur Bekämpfung der Schwarzarbeit weg. Die ehrlichen Schweizer Unternehmer werden nicht entlastet, sondern belastet, weil die Schwarzarbeit zunehmen wird. Das sagen uns sogar Unternehmervertreter aus dem Kanton Waadt. Mit dieser Motion entwaffnen Sie die Baustellen-Sheriffs. Auch wenn sie gut gemeint ist, das ist keine gute Lösung.
Die Motion Niederberger will, dass die Meldung an die AHV nicht mehr im Folgemonat der Anstellung, sondern nur einmal im Jahr, im Dezember, stattfindet. Das ist auf den ersten Blick sympathisch, denn wir alle haben ein Interesse, die Arbeitgeber nicht unnötig mit Administration zu plagen. Auf den zweiten Blick ist das aber ein Problem. Die Baustellenkontrolleure sagen uns, dass sie damit ein zentrales Instrument auf den Baustellen verlieren. Sie wissen nicht mehr, ob es stimmt, dass diese Leute angestellt sind, oder nicht.
Schwarzarbeit ist ein riesiges Problem, das dürfen Sie nicht unterschätzen. Was an Schwarzarbeit in der Schweiz geleistet wird, macht jährlich 47 Milliarden Franken aus, das sind 8 Prozent des BIP. Sie wissen: Wenn wir künftig die ausländischen Arbeitnehmer in der Schweiz kontingentieren müssen, wird die Gefahr der Schwarzarbeit zunehmen. Wenn Sie von der Ratsrechten die Einwanderung kontingentieren wollen, haben Sie ein grosses Interesse daran, dass die Kontingentierung nicht mit Schwarzarbeit umgangen wird. Hier aber wird die Bekämpfung der Schwarzarbeit in einem [PAGE 890] zentralen Punkt erschwert. Das ist wirklich keine gute Lösung.
Sie haben auch den Brief des Bauunternehmerverbandes des Kantons Waadt erhalten. Er spricht davon, dass das brandgefährlich ist. Es heisst wörtlich: "Mit einer Sammelmeldung per Ende Jahr ist es kaum mehr möglich, den genauen Zeitpunkt des Arbeitsbeginns eines Mitarbeitenden zu eruieren. Einem Mitarbeiter, der im Februar eingestellt und im November entlassen wird, würden Beiträge fehlen, wenn der Arbeitgeber die Meldung unterlässt."
Skrupellose Firmen könnten so die Sozialversicherungsbeiträge schlicht einsparen, die korrekten Firmen hätten Wettbewerbsnachteile. Ich sage Ihnen das aus folgendem Grund so pointiert: Wir haben diese Argumente in der Kommission so nicht gehört, weil eben nie eine Vernehmlassung stattgefunden hat. Auch das Amtliche Bulletin des Ständerates und das Protokoll der Kommission des Ständerates sind ausgesprochen dünn. Hier geht auch ein Vorwurf an den Bundesrat: Er hat diese Argumente nicht sonderlich pointiert dargestellt. Wir erfahren diese Dinge jetzt, nachdem die Beschlüsse gefasst wurden. Deshalb: Nehmen Sie das ernst!
Auch vonseiten der kantonalen Kontrollorgane besteht ein klares Interesse, dass es formelle Vorschriften gibt, die man dann überprüfen kann. Diese werden jetzt massiv abgeschwächt. Das ist absurd. Wir haben genau deshalb neu eine direkte Sanktionskompetenz der Kontrollorgane bei Verletzung der Meldepflicht von 30 Tagen eingeführt - wir haben dies erst gerade beschlossen -, und jetzt nehmen wir die Möglichkeit weg, das überhaupt sanktionieren oder überprüfen zu können. Das ist keine gute Lösung.
Bei jeder Vorlage machen wir eine Güterabwägung; auch hier machen wir das. Die Nachteile werden jetzt plötzlich evident auf den Tisch gelegt, und die Vorteile - hier auch ein Wort an die Kommissionssprecher - sind jetzt also wirklich an einem kleinen Ort. Ob Sie jetzt die Meldung an die AHV dann machen, wenn Sie den Arbeitsvertrag abschliessen - das ist eigentlich der natürlichste Moment, es liegt auf der Hand, dass Sie es dann machen -, oder ob Sie es erst am Ende des Jahres machen, alles zusammen, ist unerheblich; das entlastet Sie jetzt wirklich an einem sehr kleinen Ort. Die Vorteile sind also ausgesprochen bescheiden, die Nachteile dagegen erheblich - und sie wurden bis jetzt völlig unterschätzt. Und der Entscheid ist abschliessend, ich sage es nochmals, ohne dass wir in Kenntnis dieser wichtigen Fakten waren, weil nie eine Vernehmlassung dazu stattgefunden hat.
In diesem Sinne bitte ich Sie, diese Motion abzulehnen. Es ist nicht die letzte Chance, die ganze Sache zu verbessern, das scheint mir wichtig. Es gibt nämlich eine Überarbeitung des Gesetzes gegen die Schwarzarbeit. Dort sind sinnvolle Vereinfachungen möglich, dort wollen wir diese auch, und zwar alle gemeinsam. Es wäre nämlich möglich, dass man die Online-Anmeldung bei der AHV mit den anderen Anmeldungen bei der Quellensteuer und bei den anderen Sozialversicherungen verknüpft, sodass das Ganze vereinfacht wird. Dann hätten wir wirklich alle etwas davon, und dann könnten wir immer noch gleichzeitig die Schwarzarbeit systematisch und effizient bekämpfen. In diesem Sinn bitte ich Sie, diese Geschichte abzulehnen oder sonst mindestens dafür einzutreten, dass die Kommission zur Verordnungsänderung ein Hearing macht, bevor die ganze Sache definitiv ist.