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de Courten Thomas · Nationalrat · 2015-06-04

de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-06-04

Wortprotokoll

Der Kern meiner Motion ist, den Bundesrat zu beauftragen, die unbestritten erforderliche Reform der Altersvorsorge so auszugestalten, dass die langfristige Sicherung der AHV ohne Steuer- und Beitragserhöhungen sichergestellt werden kann, unter Beibehaltung notabene des bisherigen Leistungsniveaus. Das ist möglich. Das ist möglich, wenn die Mindestreserve des AHV-Fonds neu als Zielband - zum Beispiel zwischen 70 und 80 Prozent - definiert wird. In diesem Zielband soll sich die Vorreserve einpendeln. Das Zielband soll so definiert sein, dass auch in ausserordentlichen Lagen die kontinuierliche Auszahlung der Renten sichergestellt bleibt.

Das ist auch möglich, wenn das Rentenalter im Gleichschritt mit der aktuellen Entwicklung überprüft, permanent überprüft und, falls erforderlich - falls erforderlich! -, angepasst wird, damit sichergestellt bleibt, dass der AHV-Fonds das definierte Zielband weder unter- noch überschreitet. Das ist möglich, wenn die Anpassungen beim Rentenalter mit einer Vorlaufzeit von rund zwei Jahren beschlossen werden, sodass sich auch Arbeitnehmer und Arbeitgeber rechtzeitig auf die veränderten Rahmenbedingungen einstellen können.

Letzter Punkt meines Vorstosses ist, dass bei jedem Anpassungsschritt die Differenz zwischen dem Rentenalter der Frauen und dem Rentenalter der Männer kontinuierlich zu verringern ist und so das gleiche ordentliche Rentenalter erreicht wird.

Der Bundesrat schlägt uns in seiner Botschaft zur Reform der Altersvorsorge 2020 einen anderen Weg vor. Er will AHV und berufliche Vorsorge in der Hauptsache durch Mehreinnahmen sanieren. In der AHV will der Bundesrat vor allem KMU und Selbstständigerwerbende schröpfen. Ich verweise dazu insbesondere auf Kapitel 4 der Botschaft. Mit rund 580 Millionen Schweizerfranken würde die Wirtschaft zusätzlich belastet. Doch das genügt noch nicht. Weil immer noch eine erhebliche Finanzierungslücke bleiben würde, soll gemäss Bundesrat auch die Mehrwertsteuer angehoben werden, zuerst um 1,4 Prozentpunkte, und eine weitere Erhöhung um total 2 Prozentpunkte ist bereits aufgegleist.

Ohne Einbezug der Interventionsklausel würden sich die jährlichen Mehrkosten für die Sozialwerke auf über 10 Milliarden Franken belaufen, mehrheitlich zulasten der Wirtschaft, und das ausgerechnet in einer volkswirtschaftlichen Phase, in der wir ohnehin um unsere internationale Konkurrenzfähigkeit kämpfen müssen - Stichwort: SNB-Entscheid zur Frankenuntergrenze. Leistungsseitig will der Bundesrat kaum einschreiten. Die Botschaft spricht zwar von 1,5 Milliarden Franken, die sich aber bei näherer Betrachtung auf netto rund 820 Millionen Franken verringern.

Ich schlage Ihnen einen Weg vor, der ohne Mehrbelastung und ohne Mehrwertsteuererhöhung zulasten der Bürgerinnen und Bürger machbar ist. Das Rentenalter kann dabei in Abhängigkeit vom Kapitalbestand des AHV-Fonds schrittweise, moderat, planbar und verträglich angehoben werden, denn das ist der wesentliche Anknüpfungspunkt, um die AHV nachhaltig zu sichern. Um für Bürger, Rentner und Wirtschaft die Verlässlichkeit und die Planbarkeit sicherzustellen, schlage ich eine Vorlaufzeit von jeweils zwei Jahren vor. So kann auch sichergestellt werden, dass die finanziellen Perspektiven der AHV und die Prognosen der Finanzentwicklung zeitnah und jeweils aktualisiert für die Entscheidfindung einbezogen werden können. Auch den Versicherten und ihren Arbeitgebern verbleibt eine genügende Vorlaufzeit zur Planung des Altersrücktritts.

Ich bitte Sie, meine Motion anzunehmen.