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Casanova Corina · 2015-06-04

Casanova Corina · Graubünden · 2015-06-04

Wortprotokoll

Bei der Legislaturplanung gibt der Bundesrat die Hauptstossrichtungen seiner Regierungspolitik für die nächsten vier Jahre bekannt. Er bestimmt Leitlinien, Ziele, und er legt in den Massnahmen fest, wie er diese Ziele erreichen möchte. Die Mitwirkung des Parlamentes, die in der Bundesverfassung vorgesehen ist, ist dem Bundesrat wichtig. Das soll auch weiterhin stattfinden. Die Frage ist, ob das im Rahmen eines einfachen Bundesbeschlusses oder eines Berichtes sein soll, der zur Kenntnis genommen wird. Wichtig ist, dass der Bundesrat zu allfälligen Aufträgen, die das Parlament noch erteilt, auch noch Stellung nehmen kann. Das ist für den Bundesrat sehr, sehr wichtig.

Dem Parlament steht immer die Möglichkeit offen, mit Motionen Einfluss auf die Planung und auch auf die Projekte des Bundesrates zu nehmen. Der Bundesrat wird in den jährlichen Geschäftsberichten auch immer Bericht über seine Tätigkeiten erstatten. Wichtig ist für den Bundesrat auch, dass es eine Spezialkommission gibt und er von den Vorstellungen, Wünschen und Anforderungen, die das Parlament an ihn stellt, Kenntnis nehmen kann.

Der Bundesrat kann jedoch mit beiden Vorschlägen leben, mit dem einfachen Bundesbeschluss wie auch mit dem Bericht.