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Kuprecht Alex · Ständerat · 2011-03-01

Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-03-01

Wortprotokoll

Die 11. AHV-Revision wurde bekanntermassen nach sehr langen, intensiven, ja gar mühsamen Verhandlungen in den Kommissionen und in beiden Räten in der Herbstsession des letzten Jahres vom Nationalrat abgelehnt und versenkt. Stein des Anstosses war einerseits die Angleichung respektive Erhöhung des Rentenalters für die Frauen auf das Alter 65, andererseits die mittels eines Teils dieser Einsparungen vorgesehenen Ausgaben für eine einkommensabhängige Flexibilisierung des Rentenvorbezugs. Daneben hatte es jedoch eine Vielzahl von vorgeschlagenen Änderungen und Massnahmen, die damals sowohl in den Kommissionsberatungen als auch in den Debatten der beiden Räte unbestritten waren. Bei diesen vorgeschlagenen Änderungen ging es insbesondere um Verbesserungen und Vereinfachungen in der Durchführung dieses wichtigen Sozialversicherungswerkes. Nach Abklärungen durch das Departement des Innern bei Parteien und Sozialpartnern schlägt Ihnen der Bundesrat in der vorliegenden Botschaft nun vor, die unbestrittenen, für die Durchführung der AHV aber wichtigen Punkte der ursprünglichen Botschaft im Rahmen einer separaten Vorlage zu beraten.

Die umstrittenen Bereiche wie die Erhöhung und Angleichung des Rentenalters auf 65 Jahre für die Frauen oder die Flexibilisierung des Rentenalters benötigen weitere Abklärungen und bedeuten eine tiefgreifende Revision im Rahmen der 12. AHV-Revision, die das Parlament in der nächsten Legislatur zu beraten und entscheiden haben wird. Diese umstrittenen Themenbereiche sind also nicht Gegenstand dieser heute zu beratenden Vorlage.

Ihre vorberatende Kommission hat die Vorlage anlässlich ihrer Sitzung vom 1. Februar 2010 behandelt und ist ohne Gegenantrag darauf eingetreten. Dank des Umstands, dass die meisten zur Änderung vorgeschlagenen Artikel bereits im Rahmen der 11. AHV-Revision besprochen und in den Räten entschieden worden waren, verlief die Detailberatung ohne grosse Diskussion. Anträge seitens der Kommissionsmitglieder wurden keine gestellt. Wie Sie der Fahne entnehmen können, stimmte die Kommission allen vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen zu und verabschiedete das Geschäft in der Gesamtabstimmung einstimmig. Lediglich zwei, drei Artikel führten zu konkreten Fragen, auf die ich dann im Rahmen der Detailberatung noch kurz eingehen werde.

Ich beantrage Ihnen namens der einstimmigen Kommission, auf das Geschäft einzutreten und es in der vorliegenden Form ohne Änderungen anzunehmen. Der Bundesrat hat, [PAGE 22] sofern auch der Nationalrat in dieser Effizienzkadenz arbeitet, die Möglichkeit, diese unbestrittenen Massnahmen und Vereinfachungen zur Verbesserung der Durchführung dieses Gesetzes per 1. Januar 2012 in Kraft zu setzen.