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Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2011-03-01

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-03-01

Wortprotokoll

Neu ist ja, dass gemäss Buchstabe a diejenigen Renten überprüft werden sollen, bei denen kein etablierter Nachweis für eine Diagnose besteht. Es geht also um ganz spezifische Krankheitsbilder. Die klassischen psychiatrischen Störungen fallen nicht darunter; das wurde von Herrn Bundesrat Burkhalter sowohl im Nationalrat wie auch in der Kommission unmissverständlich dargelegt; ich gehe davon aus, dass Sie das auch in diesem Rat wieder tun werden.

Damit aber den verschiedensten Befürchtungen Rechnung getragen werden kann, ist eine saubere Legiferierung massgebend. Wichtig ist meines Erachtens in diesem Zusammenhang, dass seitens des Bundesrates auf Verordnungsebene klar konkretisiert wird, wie anwendende IV-Organe vorzugehen haben. Der Bundesrat ist auch gefordert - das hat der Kommissionssprecher schon gesagt -, die Verordnung aufgrund neuer Erkenntnisse immer wieder zu konkretisieren. Ob dies dann eine Positivliste ist, wie das die Minderheit will, oder eine Negativliste, ist für mich eigentlich sekundär. Wichtig ist eben, dass der Vertrauensschutz und dass die Rechtssicherheit gewahrt werden.

Deshalb habe ich mich in der Kommission der Mehrheit angeschlossen. Ich gehe aber davon aus, Herr Bundesrat, dass Sie hier noch einmal erklären, dass Sie bereit sind, in der Verordnung eine Positiv- oder Negativliste zu machen. Wenn nicht, werde ich mich der Minderheit anschliessen.