Kuprecht Alex · Ständerat · 2011-03-01
Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-03-01
Wortprotokoll
Der Nationalrat hat die Liste der zur Meldung berechtigten Versicherungsträger erweitert, indem er auch den Krankenversicherern dieses Recht explizit eingeräumt hat. Unsere Kommission hat sich diesem Entscheid mit 9 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung angeschlossen.
Konsequenterweise muss nun in Absatz 3 eine Ergänzung durch Buchstabe l vorgenommen werden. Es ist dabei zu beachten, dass auch die Unfallversicherer, wie unter Buchstabe g festgehalten, eine Meldemöglichkeit haben. Neben den Taggeldversicherten gibt es eine Reihe von Krankenversicherten, die keinen Anspruch auf ein Taggeld haben, jedoch ohne Weiteres in ein Vorstadium einer möglichen IV-Rente treten könnten, so zum Beispiel bei psychischer Erkrankung einer Hausfrau oder einer besonderen Erkrankung einer nicht UVG-unterstellten Person, zum Beispiel eines Kindes.