Weibel Thomas · Nationalrat · 2010-09-22
Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-09-22
Wortprotokoll
Wir sind zum zweiten Mal bei der Beratung des Unfallversicherungsgesetzes. Sie erinnern sich: Die Kommission hatte eine erste Beratung durchgeführt und die Vorlage dann in der Schlussabstimmung verworfen. Dies kam einem Nichteintretensentscheid gleich. Am 11. Juni 2009 haben Sie in diesem Saal die Lage anders beurteilt und beschlossen, auf die Revision des UVG einzutreten. Sie haben die Vorlage zur Bearbeitung in die Kommission zurückgeschickt. Gleichzeitig wurde Vorlage 2 auf Eis gelegt, bis Vorlage 1 beschlossen sei.
Die Kommission hat insgesamt rund hundert Stunden über die beiden Vorlagen diskutiert. Sie legt Ihnen einen Vorschlag vor, der heute zu diskutieren ist. Heute geht es nicht mehr um eine Eintretensdebatte, es liegen aber Rückweisungsanträge vor. Wenn diese abgelehnt werden, werden wir die Detailberatung aufnehmen.
Noch eine Anmerkung bezüglich Ratseffizienz: Aus Effizienzgründen haben wir Kommissionssprecher uns abgesprochen, ergänzend zu argumentieren und nicht alle Punkte ausführlich und umfassend zweisprachig zu begründen.
Zuerst werden wir über die Rückweisungsanträge entscheiden. Es liegt ein Minderheitsantrag Scherer vor. Er erachtet die Rückweisung als gerechtfertigt, weil mit der Vorlage die Koordinationsprobleme mit anderen Sozialversicherungsthematiken nicht gelöst sind. Die Mehrheit der Kommission ist der Meinung, dass es gar nicht so viele Schnittstellenprobleme gibt, dass sich die Abgrenzungsprobleme im Rahmen halten, dass es einige Details zu regeln gibt, insbesondere technische Fragen, welche aber absolut im Rahmen der Detailberatung geregelt werden können. Der Antrag Scherer lag der Kommission vor und wurde mit 12 zu 9 Stimmen bei 4 Enthaltungen abgelehnt.
Der Einzelantrag Messmer verlangt ebenfalls eine Rückweisung an den Bundesrat mit dem Ziel, eine neue Vorlage zu erhalten, welche sich auf die notwendigsten Änderungen beschränkt. Dieser Antrag lag der Kommission nicht vor und konnte deshalb nicht besprochen werden. Ich erlaube mir dennoch, einige Überlegungen dazu anzustellen. Herr Messmer verlangt eine abgespeckte Minimalvariante, nur das Notwendigste. Besonders hervorgehoben hat er die Überentschädigungsfrage unter Einbezug des BVG. Das könnte zugegebenermassen eine Lösung sein, welche auch die vielen negativen Emotionen, welche in der Diskussion jeweils aufkommen, neutralisieren würde, wenn man davon ausgeht, dass in der Vorlage zahlreiche und unüberbrückbare Differenzen zu behandeln sind.
Die Mehrheit der Kommission ist der Meinung, dass die Probleme im Plenum gelöst werden können, und beantragt Ihnen entsprechend, die Anträge auf Rückweisung nicht zu unterstützen. Das müssen Sie aber für sich selber entscheiden - wir werden sehen.