Scherer Marcel · Nationalrat · 2010-09-22
Scherer Marcel · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-09-22
Wortprotokoll
Ich danke den Kommissionssprechern, dass sie tatsächlich selbst auf die Mängel hingewiesen haben, auf die sich die Rückweisungsanträge gründen.
Auch die Minderheit ist der Auffassung, dass es sich rechtfertigt, nach zwanzig Jahren Unfallversicherungsgesetz eine Überarbeitung vorzunehmen. Wir können aber mit der Vorlage nicht einverstanden sein. Nach so langer Zeit sollten Fragen nach der Zusammenarbeit, den Schnittstellen mit anderen Sozialversicherungen und auch der Teilmonopolisierung grundsätzlich gestellt werden. Leider muss festgestellt werden, dass diese Vorlage insgesamt die aktuellen Probleme zu wenig ausleuchtet, zu wenig aufnimmt.
Das Problem besteht insbesondere darin, dass es einerseits im Zusammenhang mit den Schnittstellen zum KVG für ähnlich gelagerte Fälle völlig unterschiedliche Regelungen gibt. Für mich ist es absolut unverständlich, dass die Behandlungskosten für ähnliche Schadensvorkommnisse bei Krankheit und bei Unfall unterschiedlich sein müssen. Die Chancen einer UVG-Revision müssten zwingend genutzt werden, um in weiten Teilen eine Übereinstimmung mit dem KVG, eine Vereinheitlichung zu erreichen.
Andererseits haben UVG und KVG Schnittstellen mit der Invalidengesetzgebung. Dort bestünde ebenfalls grosser Handlungsbedarf. Es kann doch nicht sein, dass der Verlust eines Körperteils eine unterschiedliche IV-Rente auslöst, je nachdem, ob der Verlust krankheits- oder unfallbedingt ist.
Im Klartext: Ein krankheitsbedingt Querschnittgelähmter erhält ungefähr die Hälfte einer IV-Rente eines unfallbedingt Querschnittgelähmten - also Handicapierten -; und das kann einfach nicht sein. Mit der Rückweisung an den Bundesrat bestünde die Möglichkeit, auf die genannten Mängel einzugehen. Wir haben keine Zeitnot. Es wäre schade, wenn wir diese Chance nicht nutzen würden und mit der anstehenden Revision solche Aspekte nicht auch ausleuchten würden. Inzwischen gibt es in diesem Bereich auch eine sehr komplizierte Rechtsprechung, die oft mit Abgrenzungsfragen und unterschiedlicher Handhabung konfrontiert ist. Ob wir nun etwas länger an der unbestritten notwendigen Revision arbeiten, ist von weniger grosser Tragweite, als ungelöste Schnittstellenprobleme weiterhin ungelöst zu lassen.
Mit der vorliegenden Revision könnte gar die Gefahr auftreten, dass Rechtsfragen noch viel komplizierter würden. Deshalb stellen wir auch die Forderung nach einer deutlichen Vereinfachung dieser Vorlage. In dieser Vorlage verbirgt sich die Gefahr, dass in Luzern künftig noch mehr Fälle entschieden werden müssen.
Wie schon gesagt, ist auch aus Sicht der Minderheit eine Revision vonnöten; das können wir durchaus einräumen. Wir sollten jedoch eine Gesamtrevision in Angriff nehmen, welche die Kohärenz zu anderen Sozialversicherungen gewährleistet. Eine Gesetzesrevision, der es erneut an erforderlicher Kohärenz fehlt, ist doch problematisch.
Stimmen Sie deshalb mit uns für Rückweisung; Revision ja, aber mit dem Einbezug der anderen Sozialversicherungen. Ich danke Ihnen für die Unterstützung.