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Schenker Silvia · Nationalrat · 2010-09-22

Schenker Silvia · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2010-09-22

Wortprotokoll

Wir können heute Nachmittag respektive am Ende der Session ein für die jungen Familien in diesem Land wichtiges Geschäft verabschieden. Ihre SGK hat am Dienstagmorgen die letzten Differenzen zwischen den Beschlüssen von Stände- und Nationalrat ausgeräumt.

In Artikel 2 Absatz 2 hatte der Ständerat eine Differenz zum Beschluss des Nationalrates geschaffen. Der Unterschied zwischen der Fassung des Nationalrates und derjenigen des Ständerates lag darin, dass der Nationalrat, wie ursprünglich auch der Bundesrat, Finanzhilfen ausschliesslich für neue Institutionen gewähren wollte. Der Ständerat ist der Meinung, die Formulierung des geltenden Rechts sei die bessere: Finanzhilfen sollen nicht nur für neue Institutionen gewährt werden, sondern auch für Institutionen, die ihr Angebot wesentlich erhöhen.

Die Kommission hat sich den Argumenten des Ständerates angeschlossen. Es kann nicht unser Bestreben sein, möglichst viele Institutionen zu haben, welche Kinderbetreuungsplätze anbieten. Wichtig für die Familien und die Kinder in diesem Land ist, dass es mehr Plätze gibt. Nach wie vor ist das Angebot an Kinderbetreuungs- und Tagesschulplätzen ungenügend. Nach wie vor ist es so, dass junge Familien - je nachdem, wo sie leben - Mühe haben, einen Platz in einer Kindertagesstätte oder einer Tagesschule zu finden. Die Fassung, wie sie vom Ständerat und Ihrer SGK verabschiedet wurde, richtet den Fokus auf neue Plätze, sei dies nun in bestehenden oder in neuen Einrichtungen.

Die zweite Differenz zwischen Ständerat und Nationalrat liegt bei Artikel 10 Absatz 4. Im Ständerat wurde grosser Wert darauf gelegt, dass mit dieser Vorlage das Impulsprogramm ein letztes Mal verlängert werden soll. Aus diesem Grund will der Ständerat dies ausdrücklich erwähnt wissen. In der SGK des Nationalrates gab es zwar einen Antrag, diese Bestimmung zu streichen und die ursprünglich vom Bundesrat vorgesehene Formulierung, die in solchen Fällen übrigens auch üblich ist, zu verwenden. Die unterlegene Minderheit hat aber davon abgesehen, einen entsprechenden Antrag zu stellen. Somit ist diese Differenz ebenfalls ausgeräumt.

Die letzte Differenz liegt bei Artikel 1 der zweiten Vorlage, des Bundesbeschlusses. Der Bundesrat hat in seinem Entwurf die Anzahl der Stellen aufgeführt, die für die Umsetzung dieses Bundesbeschlusses vorgesehen sind. Der Ständerat hat diese Bestimmung gestrichen, damit der Bundesrat in eigener Kompetenz und mit dem nötigen Spielraum über die Anzahl Stellen entscheiden kann. Die SGK des Nationalrates ist dem Ständerat auch in dieser Frage gefolgt. Wir haben also keine Differenzen mehr.