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Eichenberger-Walther Corina · Nationalrat · 2009-06-11

Eichenberger-Walther Corina · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-06-11

Wortprotokoll

Die Geschäftsprüfungskommissionen beider Räte und insbesondere ihre Subkommissionen haben sich mit der Geschäftsführung des Bundesgerichtes und der erstinstanzlichen Gerichte, dem Bundesstrafgericht und dem Bundesverwaltungsgericht, befasst. Schwerpunkte der Diskussion waren nebst der Beurteilung und Entwicklung der Geschäftslast im Jahre 2008 das Controllingverfahren des Bundesgerichtes, das entwickelt und mittlerweile eingeführt worden ist, sowie die Aufsicht des Bundesgerichtes über die erstinstanzlichen Gerichte. Die Subkommissionen haben anlässlich ihres Besuchs in Lausanne sowohl mit der Leitung des Bundesgerichtes als auch mit den Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichtes und des Bundesstrafgerichtes gesprochen.

Die Geschäftslast beim Bundesgericht blieb 2008 im Vergleich zum Vorjahr in etwa stabil. Erfreulich am Resultat ist, dass etwas mehr Fälle erledigt wurden als eingingen. Auch konnte das Bundesgericht ein weiteres Mal die durchschnittliche Prozessdauer reduzieren. Thema war dabei auch die Zunahme der Zahl von Nichteintretensentscheiden, wobei verneint wurde, dass dieser Umstand mit dem sogenannten Erledigungsprinzip zusammenhänge. Es wurde aber unterstrichen, dass an die formalen Anforderungen an die Beschwerden strenge Massstäbe gelegt werden. Die Diskussion ergab, dass das Bundesgericht einerseits die Geschäftslast und deren Erledigung innert einer angemessenen Zeit und andererseits die Qualität der Urteile beschäftigt und dass zudem die Zeit für Grundsatzurteile manchmal zu kurz ist.

Wir hatten als GPK ein Controllingkonzept genehmigt und konnten uns nun anhand der Fülle der vorhandenen Controllingdaten vergewissern, dass die Entwicklung der Eingänge in den verschiedenen Rechtsgebieten und die Art der Urteile, die in den Abteilungen und Kammern gefällt werden, gut beobachtet und überwacht werden. Eine umfassende Beurteilung ist jedoch in dieser kurzen Zeit noch nicht möglich. Einige Zahlen finden Sie im Jahresbericht veröffentlicht. Viel mehr Zahlen dienen dem internen Controlling, das auch die Effizienz und das Kostenbewusstsein berücksichtigt, obwohl, wie bereits gesagt, die Qualität der Urteile am Bundesgericht einen hohen Stellenwert hat und auch haben soll.

Erfreulich ist der starke Rückgang der Pendenzen in den beiden sozialversicherungsrechtlichen Abteilungen. Wieso in diesem Bereich weniger Beschwerden eingegangen sind, kann nicht eindeutig begründet werden. Denn trotz der Einführung der Kostenpflicht werden die Kostenvorschüsse anstandslos bezahlt, sogar nach Abweisung von Gesuchen um unentgeltliche Prozessführung. Ob die Wirtschaftslage einen Einfluss hat, wird sich in diesem Jahr zeigen.

Am 1. Januar 2007 haben das Bundesgericht und das Eidgenössische Versicherungsgericht fusioniert. Die neue Struktur und die Zusammenarbeit sind konsolidiert und funktionieren gut.

Die Jahresberichte der erstinstanzlichen Gerichte wurden in Anwesenheit der beiden Präsidenten diskutiert. Das Bundesverwaltungsgericht, welches eine umfangreiche und anspruchsvolle Zusammenlegung hinter sich hat, ist in seinem zweiten Jahr auf dem Weg der Konsolidierung. Trotz erheblicher Rückstände aus der früheren Zeit der Rekurskommissionen konnten mehr Fälle erledigt werden, als eingegangen sind. Thema war zudem der bevorstehende Umzug nach St. Gallen, der vor allem betreffend die Besetzung der Stellen noch Schwierigkeiten bereitet. Das Bundesstrafgericht konnte bei der Erledigung der Fälle durch Urteile mit der Anzahl der Eingänge nicht ganz Schritt halten.

Ein Anstieg der Zahl der Fälle in der Beschwerdekammer und in den Strafkammern ist zu verzeichnen, dabei ist jedoch nicht die Anzahl der Fälle relevant, sondern die Art und der Umfang der Fälle. Nebst der Komplexität bilden die Sprachen bei der Zusammensetzung der Kammern eine Herausforderung, was allerdings durch die Wahlen von gestern etwas gemildert wird.

Sowohl das Bundesgericht als auch die erstinstanzlichen Gerichte bestätigten, dass sich die vor zwei Jahren eingeführte Aufsicht des Bundesgerichtes langsam einpendelt und die Anfangsschwierigkeiten überwunden sind. Das Aufsichtsorgan und die Beaufsichtigten haben ihre Rolle und auch das Mass der Aufsicht gefunden. Eine gewisse Autonomie der erstinstanzlichen Gerichte bewährt sich. Auf der anderen Seite steht der Wunsch nach Einhaltung des Dienstweges durch die beiden Gerichte, das heisst, dass sich die erstinstanzlichen Gerichte mit ihren Anliegen an ihre direkte Aufsichtsbehörde wenden. Die gültigen gesetzlichen Grundlagen legen dies auch so fest.

Die im Raum stehende Änderung der Aufsicht mit der erneuten Unterstellung der erstinstanzlichen Gerichte unter die Aufsicht der Bundesversammlung kann nach so kurzer Zeit noch zu wenig beurteilt werden. Da braucht es nach Ansicht der GPK noch mehr Erfahrungswerte. Es besteht deshalb für die GPK hier kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf. Handlungsbedarf könnte aber an einem anderen Ort bestehen: In der Diskussion trat die Problematik zutage, dass das Bundesgericht, das Bundesverwaltungsgericht und das Bundesstrafgericht mit sieben verschiedenen parlamentarischen Kommissionen zu tun haben, was sich natürlich auch auf die zeitliche Belastung auswirkt.

Die Subkommissionen der GPK des Nationalrates und des Ständerates pflegen jeweils gemeinsam die Diskussion des Jahresberichtes mit dem Bundesgericht zu führen. Bei anderen Kommissionen tagen die ständerätliche und die nationalrätliche Kommission getrennt, und es werden auch die Präsidenten der erstinstanzlichen Gerichte eingeladen. Die Art, wie das Parlament handelt, seine Aufgaben wahrnimmt, ist zum Teil gegensätzlich und wenig kohärent. Eine Koordination der Aktivitäten der verschiedenen Kommissionen wird nötig; die Diskussion ist aufgegleist. Auch die Finanzkommission hat hier Handlungsbedarf geortet.

Eine Differenz zwischen dem Bundesstrafgericht und der GPK des Nationalrates betreffend die Einsichtsrechte der GPK in ein laufendes Verfahren bei der Bundesanwaltschaft konnte in Form einer Vereinbarung, der sowohl die GPK wie auch das Bundesstrafgericht zugestimmt haben, beigelegt werden. Wir legten ein Verfahren für das künftige Vorgehen fest, das einerseits den Informationsbedürfnissen der GPK, [PAGE 1210] andererseits dem Untersuchungsgeheimnis und dem Persönlichkeitsschutz Rechnung trägt. Konstruktives Arbeiten ist damit wieder gewährleistet.

Ein Thema waren im Übrigen auch die Namen oder Bezeichnungen der beiden erstinstanzlichen Gerichte, die immer wieder mit dem Bundesgericht verwechselt werden.

Im Namen der GPK ersuche ich Sie, den Geschäftsbericht 2008 zu genehmigen. Im Namen der Kommission danke ich an dieser Stelle den Bundesrichterinnen und Bundesrichtern wie auch den Richterinnen und Richtern des Bundesverwaltungs- und Bundesstrafgerichtes für ihre grosse Arbeit. Sie tragen wesentlich zur Glaubwürdigkeit unserer Institutionen und unseres Rechtsstaats bei.