Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2009-06-11
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2009-06-11
Wortprotokoll
Als Erstes möchte ich festhalten, dass es schon heute in all diesen Bereichen grosszügige fiskalische Anreize gibt. Es ist ja nicht so, dass wir hier gewissermassen beim Nullpunkt beginnen müssten. Es ist im Gegenteil so, dass hier schon sehr viel gemacht wurde.
Eine zweite Bemerkung: Es gibt in diesem Zusammenhang einfach auch ausserfiskalische Zwecke. Steuererleichterungen für ausserfiskalische Zwecke muss man sich immer sehr gut überlegen. Sie haben nämlich präjudiziellen Charakter, sie stören eigentlich auch die Kernidee des ganzen Steuerwesens. Hier sind wir in gewissen Grenzbereichen, wo wir aufpassen müssen, dass wir nicht ausserfiskalische Ziele verfolgen.
Eine dritte Bemerkung - ich habe es immer wieder gesagt, und ich wiederhole es heute zum x-ten Mal -: Jede Ausnahme von der Steuerpflicht ist eine Verkomplizierung unseres Steuerwesens. Es ist eine Ungerechtigkeit gegenüber anderen. Denn wenn Steuerausfälle entstehen, muss jemand anders es kompensieren. Je mehr Ausfälle und Abzüge wir haben, desto komplizierter wird das ganze Steuerwesen. Eigentlich sollten wir haargenau das Gegenteil machen, wir sollten uns endlich in Richtung einer Vereinheitlichung bewegen. Es ist mein Ziel - wenn wir die nächste Unternehmenssteuerreform zur Stärkung des Wettbewerbsstandortes Schweiz durchgeführt haben werden, das wird hoffentlich im nächsten Frühjahr der Fall sein -, mich endlich dieses Themas anzunehmen, ich will und muss das tun. Bei der Mehrwertsteuer ist es ähnlich. Wir haben dort im heutigen Gesetz 25 Ausnahmen, 3 weitere sind auf meinem Tisch. Wenn es so weitergeht, haben wir bald mehr Ausnahmen als Regeln. Jedes Mal, wenn eine Ausnahme gestattet wird, müssen andere dafür aufkommen. Das wollte ich Ihnen eingangs einmal gesagt haben.
Wenn man aber ausserfiskalische Zwecke mit Steuergesetzrevisionen verbinden will, sollte man dafür sorgen, dass gewisse Bedingungen eingehalten werden. Es sind drei:
Die erste Bedingung ist die, dass wir einen Handlungsbedarf spüren. Das ist natürlich eine politische Frage. Ich sehe durchaus ein, dass gerade im Bereich Energie, Ökologie und Gebäudesanierung Handlungsbedarf besteht. Ich glaube, es gibt auch technologische Entwicklungen, die es rechtfertigen, dass wir ihnen Rechnung tragen.
Die zweite Bedingung ist die, dass ein steuerliches Instrument "effektiv" ist. Das heisst, es muss Gewähr geboten sein, dass der Einsatz eines solchen Instrumentes das Ziel, das man damit verfolgen will, auch erreicht. Da wird es hier schon schwieriger, das muss ich Ihnen sagen.
Die dritte Bedingung ist, dass das Instrument effizient sein muss. Das heisst, es muss einen hohen Wirkungsgrad haben. Die Kosten zur Zielerreichung müssen in einem vernünftigen Verhältnis stehen, auch zu anderen wirtschaftspolitischen Massnahmen.
Wenn ich nun die vorliegenden Vorstösse unter diesem Aspekt lese, muss ich Ihnen sagen: Die Bilanz fällt nicht sehr vielversprechend aus. Wir haben einmal sicher Handlungsbedarf - ich habe es angetönt. Aber wir bezweifeln, ob die Effektivität und die Effizienz der vorgeschlagenen Massnahmen eine solche Steuerreform rechtfertigen, ob hier im Gebäudebereich nicht steuerliche Anreize entstehen, die wenig effektiv, wenig effizient sind und letztlich auch zu Mitnahmeeffekten führen. Diese Mitnahmeeffekte sind nicht in Zahlen beweisbar. Aber wir wissen in etwa anhand der Steuererklärungen von natürlichen Personen, die Immobilien besitzen, in welchen Bereichen der Unterhalt betrieben wird und wo man Unterhalt betreiben muss, um Gebäude in einem guten Zustand zu erhalten. Weil das so ist, kennen wir auch in etwa die Mitnahmeeffekte.
Noch ein Wort zu den Zahlen. Wir haben für eine vergangene Steuerperiode einmal ausgerechnet, was solche Motionen bewirken würden. Sie würden bei der direkten Bundessteuer Ausfälle beim Bund von etwa 250 Millionen Franken zur Folge haben; bei den Kantonen und teilweise auch bei den Gemeinden, je nachdem, wie die Verteilung in den Kantonen gestaltet ist, sind das Ausfälle, die über eine Milliarde Franken betragen können. Wenn man das zusammenzählt, dann ist diese steuerliche Förderung 1,5 Milliarden Franken an Steuerausfällen wert. Das ist eine Summe, die Sie sich überlegen müssen. Ich stelle es den Steuerprojekten gegenüber, die unterwegs sind: die Mehrwertsteuer, die Besteuerung der Familien mit Kindern, die kalte Progression, die Unternehmenssteuerreform. Alleine diese vier Projekte, zusammen mit der Besteuerung der Ehepaare und der Zweiverdienerehepaare, machen etwa 1,7 Milliarden Franken an Ausfällen aus. Und hier sind Sie dabei, einen gleichen Betrag zu riskieren.
Der Bundesrat ist deshalb der Meinung, es wäre besser, Sie würden den Pfad des Ständerates aufnehmen - der Ständerat hat ja bekanntlich die Motion 09.3014 seiner WAK angenommen, und da, sind wir der Meinung, sollte man anknüpfen. In der Tat beantragen wir Ihnen heute, einer solchen Motion auch zuzustimmen.
Zusammenfassend kann ich sagen, dass der Bundesrat bereit ist, für Vorkehrungen zur Umsetzung der Motion des Ständerates die entsprechenden Massnahmen zu treffen. Wir haben Ihnen ja auch eine ganze Reihe von Berichten erstattet, wir haben Sie mit all diesen Massnahmen ausführlich dokumentiert. Ich glaube, wir sind an und für sich auf einem guten Informationsstand.
Vielleicht noch ein Wort zur Motion Leutenegger Filippo: Er möchte, dass man Abzüge auf mehrere Jahre verteilen kann. Das tönt natürlich an sich attraktiv. Ich kann das gut verstehen, wenn ein Immobilienbesitzer seine Aufwände in diesem Punkt eben verteilen möchte; er wird es investitionsmässig vielleicht tun. Aber es gibt nach unserer Einschätzung keinen Grund, dass man das in den Steuerrechnungen jedes Jahr wieder verteilt, sondern man soll so viel abziehen, wie man in einem Jahr in den Unterhalt investiert. Das ist die einfachste Lösung. Sonst müssen wir Buchhaltungen führen. Wir müssen Buchhaltungen über jedes Objekt, in das über mehrere Jahre investiert wird, führen, und das verkompliziert eben die ganze Situation. Bei guter Planung kann ein Immobilienbesitzer seine Investitionen zeitlich eben so auf die Achse legen, dass es steuerlich erträglich wird, dass er nicht in einem einzigen Jahr alles versteuern muss und sich so allenfalls in eine schwierige Situationen begibt. [PAGE 1237] Das kann man, das ist eine Frage der Steuerplanung. Aber diese soll von den Steuerpflichtigen vorgenommen werden und nicht von den Steuerbehörden.
Deshalb sind wir dieser Motion gegenüber skeptisch. Im Übrigen hat ja die WAK des Ständerates diese Motion abgelehnt.
Voilà, ich glaube, das waren die wesentlichen Punkte. Jetzt sehe ich, dass ich mit Fragen eingedeckt werde, und ich bin natürlich auch bereit, sie zu beantworten.