Stahl Jürg · Nationalrat · 2009-06-11
Stahl Jürg · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-06-11
Wortprotokoll
Bei dieser Vorlage handelt es sich um die erste grosse Revision seit dem Inkrafttreten des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) am 1. Januar 1984. Mit der Revision soll das UVG sowohl im Bereich der Unfallversicherung wie auch in den anderen Sozialversicherungszweigen an die inzwischen erfolgten Entwicklungen angepasst werden. Grundsätzlich hat sich das bisherige UVG bewährt, das heisst, es gibt keinen wirklich grossen Problemdruck. Die Unfallversicherung, insbesondere der Teilbereich der Berufsunfallversicherung, hat sich bewährt: Als einzige Sozialversicherung konnte sie in den vergangenen Jahren jeweils ausgeglichene Abschlüsse erzielen. Die Bestrebungen, Unfälle zu verhindern und die Zahl der Unfälle zu reduzieren, haben sich gelohnt. Im Bereich der Nichtbetriebsunfälle muss eine Zunahme der Fälle festgestellt werden; insbesondere sind es auch die Kosten pro Fall, die Kopfzerbrechen bereiten. Zusammengefasst kann jedoch festgehalten werden, dass das System der Unfallversicherung funktioniert und in einem guten Zustand ist. Nötige Anpassungen wurden in der Kommission ausgiebig diskutiert.
Bevor ich zu den Hauptpunkten der Vorlage komme, gebe ich noch einige Informationen zum Ablauf: Der Bundesrat hat die Botschaft 08.047 am 30. Mai 2008 verabschiedet. In der Folge hat die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit die Beratungen zur Revision des UVG am 20. Juni 2008 begonnen. Wie es bei grösseren Revisionen üblich ist, hat die Kommission zu Beginn Anhörungen der Sozialpartner, der Suva und der Privatversicherer durchgeführt.
Zur Zielsetzung der Revision: Wie ich eingangs gesagt habe, geht es darum, dass die nötigen Anpassungen an andere Sozialversicherungen durchgeführt werden. Hier hat sich in den vergangenen fünfundzwanzig Jahren, seit dem Inkrafttreten, einiges gewandelt. Unter diesen Umständen sind Anpassungen vorzunehmen. Das UVG basiert in verschiedenen Bereichen auf einem Konsens unter den Versicherern. Dieser Konsens wurde in der letzten Zeit, begleitet von einer Verschärfung des Wettbewerbs, verschiedentlich infrage gestellt. Auch die Forderung nach gleich langen Spiessen für die Suva und die Privatversicherer hat die Diskussion geprägt.
Deswegen müssen neu Sachverhalte im Gesetz ausdrücklich festgehalten werden, welche früher zwischen den Versicherern einvernehmlich geregelt wurden. Ausserdem gilt es, Leistungen, welche zu Überentschädigungen führen, zu korrigieren. Das betrifft den ersten Teil. Der zweite Teil beschäftigt sich mit der Organisation und den Nebentätigkeiten der Suva.
Heute beantrage ich Ihnen im Namen der Kommissionsmehrheit, auf die Vorlage 1 nicht einzutreten. Der Mehrheitsantrag der Kommission auf Nichteintreten ist das Resultat der Ablehnung der Vorlage in der Gesamtabstimmung in der Kommission. Wenn eine Vorlage in der Gesamtabstimmung abgelehnt wird, dann wird das, wie Sie auf der Fahne sehen, gleichgesetzt mit Nichteintreten.
Nach Beratungen an über sieben Sitzungstagen hat die Kommission am 27. März 2009 mit 6 zu 5 Stimmen bei 15 Enthaltungen die Vorlage 1 abgelehnt. Sie hören richtig: 6 zu 5 Stimmen bei 15 Enthaltungen! Es gab in der Kommission zur Vorlage 1 bereits einen Nichteintretensantrag zu Beginn der Diskussion, welcher von den SP-Vertretern eingereicht wurde. Dieser Antrag wurde am 20. Juni 2008 mit 17 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. Gleichzeitig gab es von den SVP-Vertretern zwei Rückweisungsanträge; diese wurden am gleichen Tag mit 16 zu 8 Stimmen abgelehnt.
Zur Wertung dieses Resultats: Die Ablehnung in der Gesamtabstimmung kündigte sich während der Detailberatung bereits mit 35 eingereichten Minderheitsanträgen zur Vorlage 1 an, welche sich politisch im Links-rechts-Schema bewegten. Das ist Ausdruck davon, dass sich die Kommission in praktisch allen wesentlichen inhaltlichen Punkten nicht einig war. Es sind aber vor allem zwei Hauptpunkte, welche zu dieser Situation geführt haben:
Die erste Hauptkontroverse betrifft die Leistungskürzungen und dort die Senkung des versicherten Verdienstes, das heisst, es sinken, mit den geringen Prämien, auch die Renten. Das betrifft Artikel 15 Absatz 3. Die neue Definition des versicherten Verdienstes betrifft gleichzeitig auch die Arbeitslosenversicherungen, die den versicherten Verdienst aus dem UVG übernimmt. Dazu kommt die Senkung der Invalidenrente nach Erreichen des Rentenalters; dadurch gibt [PAGE 1216] es Verminderungen der Ausgaben bei der Suva und bei den Privatversicherern. Es gab Anträge, die eine noch weitergehende Senkung verlangten. Andere Mitglieder der Kommission warnten in diesem Zusammenhang vor weiteren Auswirkungen bzw. Zusatzbelastungen in der zweiten Säule.
Die zweite Hauptkontroverse läuft entlang der Frage - vielleicht ist das etwas locker ausgedrückt -: Was darf die Suva und was dürfen die privaten Versicherer tun? Es ging somit um die zukünftige Ausgestaltung des Teilmonopols der Suva bzw. um die wirtschaftspolitische Frage nach dem Wettbewerb im Bereich der obligatorischen Unfallversicherung. Nicht unerheblich für die Diskussion war, dass die Sozialpartner im Verwaltungsrat der Suva paritätisch Einsitz haben. Heute sind es 40 Mitglieder. Hier gab es dann in den einzelnen Abstimmungen etwas kuriose Entscheide, wenn Sie mir erlauben, dieses Wort zu gebrauchen. Jeweils mit knappen Mehrheiten fanden Betriebe des Gartenbaus, dann die Landwirtschaftsbetriebe, Grosshandels- und Detailhandelsbetriebe sowie die Betriebe des Gesundheitswesens Aufnahme in die Suva. Aufgrund dieser Kontroverse gab es dann dieses Resultat von 6 zu 5 Stimmen, mit dem Nichteintreten beschlossen wurde. Es gibt noch weitere Punkte, auf die ich aber jetzt nicht eingehen möchte; gegebenenfalls tue ich das als Replik nach den Fraktionssprechern.
Wie geht es jetzt verfahrenstechnisch weiter? Sie entscheiden heute über Eintreten oder Nichteintreten. Bei einem Entscheid auf Eintreten geht das Geschäft in unsere Kommission zurück, und es wird eine erneute Detailberatung stattfinden. Falls Sie nicht eintreten, geht das Geschäft in die Kommission des Ständerates. Sie kann eintreten oder nicht eintreten. Nach einem Nichteintretensentscheid im Plenum des Ständerates wäre die Vorlage vom Tisch. Ansonsten seht es dem Ständerat frei, eine Detailberatung durchzuführen. Als Präsident der SGK ist mir bewusst, dass dieser Sachverhalt und das Zustandekommen dieses Mehrheitsantrages von aussen betrachtet nicht ganz einfach zu verstehen ist. Ich habe versucht, die Ausgangslage zu schildern, damit Sie heute einen weisen Entscheid fällen können.
Im Namen der Kommissionsmehrheit bitte ich Sie, auf die Vorlage nicht einzutreten.
Eine kleine Bemerkung zum Schluss: Sie haben ein Korrekturblatt für die Seite 1 der Fahne bekommen. Ich möchte es hier aber noch ausdrücklich erwähnen: In der Minderheit wurde fälschlicherweise Frau Weber-Gobet anstelle von Herrn Wehrli aufgeführt, dies zuhanden des Amtlichen Bulletins.