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Humbel Näf Ruth · Nationalrat · 2009-06-11

Humbel Näf Ruth · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-06-11

Wortprotokoll

Nach einer über sechzigstündigen Beratung mit über hundert Anträgen wurde die Vorlage von der Kommission in der Schlussabstimmung mit 6 zu 5 Stimmen bei 15 Enthaltungen abgelehnt. Das war keine Meisterleistung, zumal bestimmte taktische Tricks und Zufallsbeschlüsse in der Kommission zum Scheitern der Vorlage geführt haben. Ich hoffe, dass inzwischen die Einsicht eingekehrt ist, dass Eintreten auf die Vorlage ein Gebot der Vernunft ist und im Interesse einer effizienten Geschäftsbehandlung liegt.

Einig sind wir uns sicher darin, dass es bei Unfällen einen guten Versicherungsschutz braucht. Im Gegensatz zur Krankenversicherung kennen wir beim UVG keine einheitliche Solidarität mit freier Kassenwahl, Prämiengleichheit und Risikoausgleich. Dafür haben wir das Teilmonopol der Suva für die Risikobranchen des zweiten Sektors. Dieses System, insbesondere die Verbindung von Massnahmen der Arbeitssicherheit, der Prävention und der Versicherung, ist erfolgreich und hat sich bewährt. Auch die Mehrfachträgerschaft in der Unfallversicherung hat sich bewährt, und die Vertreter der Suva-Branchen halten aufgrund des optimalen Preis-Leistungs-Verhältnisses und der effizienten Prävention am Teilmonopol der Suva fest.

Bei aller Sympathie für Privatisierungsideen muss klar festgehalten werden, dass eine Privatisierung der Suva zum jetzigen Zeitpunkt sicher eine falsche Massnahme zu einem falschen Zeitpunkt wäre. Korrekturen sind 25 Jahre nach Einführung des UVG aber notwendig, und zwar vor allem in folgenden Bereichen: Der Zuständigkeitsbereich der Suva muss präzisiert werden. Es soll weder eine Verlagerung hin zu den Privatversicherern noch hin zur Suva geben.

Die CVP/EVP/glp-Fraktion lehnt daher die Ausweitung des Suva-Bereiches auf Landwirte, Gesundheitsberufe und Detailhandel, wie dies von der Kommissionsmehrheit beschlossen worden ist, klar ab. Überentschädigungen im Rentenalter sind zu eliminieren. Es darf nicht sein, dass jemand, der durch einen Unfall arbeitsunfähig wird und eine Rente erhält, im Alter finanziell bessergestellt ist, als wenn er bis zu seiner Pensionierung gearbeitet hätte. Bonus-Malus-Systeme bei der Suva und die Erfahrungstarifierung bei den übrigen Versicherern müssen gesetzlich abgestützt werden. Arbeitgeber, welche in die Arbeitssicherheit investieren und Unfälle reduzieren oder verhindern, müssen von günstigeren Prämien profitieren können. Schliesslich begrüssen wir auch die Überprüfung des höchstversicherten Verdienstes und eine Harmonisierung im Bereich der Medizinaltarifstrukturen mit den übrigen Sozialversicherungen, insbesondere mit der Krankenversicherung.

Ich bitte Sie, dem Aufruf des Kommissionssprechers und SGK-Präsidenten zu folgen, einen weisen Entscheid zu fällen und den Minderheitsantrag zu unterstützen, auf die Vorlage einzutreten und der Kommission die Gelegenheit zu geben, in einer zweiten Lesung das Geschäft nochmals zu beraten und die Vorlage 1 zusammen mit der Vorlage 2 in einer der nächsten Sessionen zur Behandlung vorzulegen.