Frick Bruno · Ständerat · 2001-12-04
Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-12-04
Wortprotokoll
In Artikel 1 geht es um zwei Änderungen, die Ihnen vorgeschlagen werden. In Absatz 1 möchte die Minderheit die Terminologie ändern, indem "Handelspartner" durch "Partner" ersetzt wird. Ich werde mich dazu seitens der Mehrheit äussern, wenn Herr Marty als Sprecher der Minderheit seinen Antrag begründet hat.
In Absatz 1bis geht es der Kommission um eine Klarstellung. Das Embargogesetz regelt lediglich die Massnahmen, welche der Bundesrat in der Folge bereits bestehender Embargomassnahmen anderer Staaten verfügt. Um klarzustellen, dass die Schweiz nicht nur Embargomassnahmen im Gefolge anderer Staaten verhängt, sondern auch autonom dazu berechtigt ist, haben wir Absatz 1bis eingefügt. Er hält klar fest, dass dem Bundesrat Embargomassnahmen gestattet bleiben, welche sich direkt auf die Verfassung stützen. Solche Massnahmen sind weiterhin möglich und brauchen - vorderhand mindestens - kein Gesetz im formellen Sinn als Grundlage; die Verfassung allein genügt. Diese Änderung in Absatz 1bis beantragt Ihnen die Kommission einstimmig.