Luginbühl Werner · Ständerat · 2015-06-09
Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2015-06-09
Wortprotokoll
Der Schutz der 400 Haiarten ist mir ebenfalls ein Anliegen. Auch mir bereitet die weltweite Abnahme der Haibestände Sorge. Abstossend finde ich es, wenn lebenden Haien die Flossen abgeschnitten werden. Trotzdem komme ich zum Schluss, dass man hier gesetzgeberisch nicht aktiv werden muss, ja nicht aktiv werden kann. Warum?
Es wurde gesagt: Gemäss Zollstatistik werden heute keine Haifischflossen importiert. Auf diese Information muss ich mich verlassen können; sie wurde uns in der Kommission gegeben. Wenn es so ist: Warum sollten wir etwas verbieten, das nicht praktiziert wird? Würde es trotzdem praktiziert, müsste der Import ja wohl illegal erfolgen. Was würde ein Gesetz gegen den illegalen Import bewirken? Die möglicherweise fehlende WTO-Konformität vermag mich hier jetzt nicht besonders zu schrecken. Würde das Importproblem tatsächlich bestehen, wäre ich bereit, hier ein Zeichen gegen die WTO zu setzen.
Sie alle haben eine Zuschrift des Schweizer Tierschutzes erhalten. Der Schweizer Tierschutz erhofft sich von einem Verbot eine Signal- und Präzedenzwirkung. Was wäre das Signal eines kleinen Binnenlandes gegen den Import eines Produkts wert, das gar nicht importiert wird? Das Problem muss angegangen werden. Es muss durch jene gelöst werden, die es lösen können. Es sind nicht nur Bananenrepubliken von diesem Problem betroffen, sondern es sind auch europäische Länder betroffen, die das Problem zum Teil bereits angegangen sind oder es zum Teil noch angehen müssen.
Die Schweiz kann das Problem nicht lösen. Bei den Kalbshaxen, Kollege Zanetti, könnte sie es. Eine symbolische Gesetzgebung sieht unsere Verfassung nicht vor. Als Gesetzgeber sind wir gefordert, die Frage zu beurteilen: Besteht ein Problem? Wenn ja, kann keine gesetzliche Regelung einen Beitrag zur Lösung leisten? Und ist das Problem gross genug, dass gehandelt werden muss? Hier können wir nur die erste Frage beantworten. Ja, es besteht ein Problem, aber nicht in der Schweiz; darum kann es nicht in der Schweiz [PAGE 458] gelöst werden. Damit sind die zweite und die dritte Frage obsolet.
Ich bitte Sie, die Motion abzulehnen.