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AB 184662

Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2015-06-09

Wortprotokoll

Ich möchte Sie wieder zur Initiative zurückführen, die wir heute auf dem Tisch haben. Sie fordert einen 10-prozentigen Aufschlag, einen Zuschlag für alle Altersrenten, egal, ob jemand dieses Geld gut brauchen kann oder ob jemand Millionen oder Milliarden Franken zu Hause hat. So lautet der Text dieser Initiative.

Wir sind uns alle einig: Die AHV ist ein grosses Sozialwerk. Sie ist das Herz unserer Sozialversicherungen, und sie ist wichtiger Grundbestandteil unserer Altersvorsorge. Gerade diese Wichtigkeit zwingt uns aber auch, dass wir die Renten sicherstellen. Das müssen wir nicht nur für die heutigen Generationen tun, sondern auch für die zukünftigen.

Es ist ein Verfassungsziel, dass die AHV den gewohnten Lebensstandard in angemessener Weise sichern soll. Herr Rechsteiner und Frau Bruderer haben das betont. Aber ich muss Ihnen einfach sagen: Es ist auch in der Verfassung festgehalten, dass die Ergänzungsleistungen dazu beitragen. Am Anfang, zu Beginn der AHV im Jahr 1948, waren die Ergänzungsleistungen nur in den Übergangsbestimmungen. Heute ist das mit der neuen Verfassung Verfassungsziel. Das sagt ganz klar: Ergänzungsleistungen sind keine Almosen. Es ist ein Anspruch in der Verfassung für all jene, die das brauchen. Ihre Aussage gilt also schon lange nicht mehr. Der Verfassungsauftrag wird in der Verfassung selber erfüllt. Es zeigt sich auch daran, dass sich dieses Netz sehr gut bewährt hat. Wenn Sie die Sozialhilfestatistiken anschauen, sehen Sie, dass nur sehr wenige Menschen im Rentenalter sozialhilfebedürftig sind. Die Sozialhilfebedürftigkeit hat in letzter Zeit wegen der Restkosten in den Heimen zugenommen, wegen der hohen Betreuungsanteile, welche die Patientinnen und Patienten zu leisten haben. Aber es ist nicht wegen einer zu kleinen AHV-Rente.

Es ist so, dass die Generationensolidarität mit dieser Initiative herausgefordert wird. Die Initianten sehen 0,5 Lohnprozente vor. Egal, wie wir die Finanzmittel zusammensuchen: Entweder sind die aktiven Werktätigen betroffen, oder wenn wir die Mittel über Mehrwertsteueranteile holen - das haben wir in der Beratung immer wieder gesehen -, leisten den grössten Anteil an einer Mehrwertsteuerfinanzierung die Familien mit Kindern, weil von ihrem Einkommen der grösste Anteil gerade wieder für die Alltagsbewältigung verwendet werden muss.

Wir haben bei der Altersreform die Aufgabe, bei allen Massnahmen den möglichst grossen Nutzen herauszukristallisieren. Das kann nicht der Fall sein, wenn wir einfach 10 Prozent für alle ausschütten, auch für diejenigen, die es nicht brauchen, während viele, die das gut brauchen könnten, prozentual weniger Ergänzungsleistungen erhalten würden. Ich habe es Ihnen vorhin gezeigt: Ergänzungsleistungen sind steuerfrei. 12 Prozent derjenigen, die diese Leistungen gebrauchen könnten, würden in Zukunft schlechter fahren, wenn man diesen Zuschlag auf den Altersrenten beschliessen würde.

Es wurde von Verschiedenen gesagt, es sei schade, dass man dieses Geschäft nicht gleichzeitig mit der Altersreform in den Rat bringe. Herr Levrat hat das sogar als Taktik bezeichnet und uns Vorwürfe gemacht. Jetzt muss ich Ihnen einfach sagen: In der SGK suchen wir nach allen Möglichkeiten, um die Finanzierung gewährleisten zu können. Da müssen wir wissen, wie viel Geld wir zur Verfügung haben. Die Botschaft des Bundesrates zur Altersreform belastet die Frauen, mit dem höheren Rentenalter; sie belastet die Witwen, mit Kürzungen der Witwenrente; sie belastet die Arbeitnehmenden. Wir müssen doch in der Beratung, wenn wir alle Möglichkeiten auf dem Tisch haben wollen, wissen, welches die Eckwerte sind. Es waren also nicht taktische Gründe für dieses Vorgehen verantwortlich. Wir müssen vielmehr wissen, wie die Bevölkerung entscheidet, in welche Richtung sie gehen will. Wenn sie eine 10-prozentige Erhöhung der Altersrente für alle will, dann müssen wir wissen, wie das finanziert wird. Wir müssen wissen, wer davon betroffen ist, wenn wir diese Finanzen herschaufeln. Das ist nicht eine Taktik der Kommission, sondern das ist die Antwort auf die realen Herausforderungen, die wir in nächster Zeit anzugehen haben werden.

Eigentlich hat die Bevölkerung immer ein Gefühl für Gerechtigkeit gehabt. Es ist nicht so, dass alle AHV-Vorlagen immer durchgegangen sind. Die gleichen Kreise, die heute für "AHV plus" kämpfen, wollten die Erhöhung des Rentenalters der Frauen im Rahmen der 10. AHV-Revision wieder rückgängig machen. Die Leistungen wollten sie, die Finanzierung dafür wollten sie nicht. Die Bevölkerung hat immer Nein gesagt - sie hat eigentlich ein gutes Gefühl -, sie hat Nein gesagt, wenn überrissene Forderungen, egal in welche Richtung, gekommen sind: zu viel Leistungsabbau oder zu viel Leistungsaufstockung. Deshalb vertrauen wir hier auch der Bevölkerung.

Erlauben Sie mir zum Schluss noch eine ganz andere Bemerkung. Ich finde, was wir hier haben, ist ein Unikum im Fächer der Initiativen. Wir haben zur Abstimmung am nächsten Sonntag eine Volksinitiative, die Milliarden von Franken für die AHV abzwacken will. Und wir haben hier eine Initiative der gleichen Kreise, mit der wir dann dieses Geld bereits wieder ausgeben. Da sind wir gespannt, wie die Bevölkerung das wertet. Wir wollen alle eine starke AHV. Aber stark ist sie nur, wenn die Leistungen nicht nur versprochen werden, sondern auch finanziert werden können. Und darauf ist dann bei der Altersvorsorge 2020 zu schauen, die uns ja in der SGK intensiv beschäftigt.

Ich empfehle Ihnen, die vorliegende Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.