AB 184743
Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2015-06-09
Wortprotokoll
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit hat an ihrer Sitzung vom 23. April dieses Jahres die Motion "Mehr Organe für Transplantationen" geprüft und beantragt Ihnen ohne Gegenstimme, sie abzulehnen.
Die Motion würde den Bundesrat beauftragen, "Artikel 4 der Verordnung über die Versichertenkarte für die obligatorische Krankenpflegeversicherung ... und wenn nötig Artikel 42a KVG so anzupassen, dass auf der Versichertenkarte der Wille des Versicherten bezüglich Organspende gespeichert werden muss". So soll in jedem Fall ersichtlich sein, ob die versicherte Person die Zustimmung zu einer Organspende gibt, eine Organspende ablehnt oder diesbezüglich keinen Entscheid getroffen hat.
Der Bundesrat empfiehlt ebenfalls, die Motion abzulehnen, und verweist vor allem auf seinen Aktionsplan "Mehr Organe für Transplantationen", mit dem er die Spenderzahl erhöhen will. Der Nationalrat hat die Motion im September 2014 mit 92 zu 43 Stimmen angenommen.
Die Kommission ist, wie sie schon mehrmals bekräftigt hat, der Überzeugung, dass die Organspendebereitschaft in der Schweiz zu tief ist und dass alles unternommen werden muss, damit Menschen, die ohne ein neues Organ sterben, bessere Überlebenschancen erhalten. Sie lehnt aber einen Zwang zu einem diesbezüglichen Eintrag auf der Versichertenkarte ab. Bereits heute kann auf freiwilliger Basis ein Hinweis auf der Versichertenkarte gemacht werden. Es kann ja nicht sein, dass man seine Meinung zu dieser recht heiklen Frage, ob man ein Organ spenden will oder nicht, einfach so äussern und speichern muss. In der Diskussion in der SGK wurde ausserdem darauf hingewiesen, dass ein solcher doch sehr persönlicher Eintrag auf der Versichertenkarte kaum korrigiert werden kann, auch dann nicht, wenn der Wille des Spenders ändert.
Die SGK sieht die Umsetzung des Anliegens dieser Motion bei der vermehrten Information, die ja Teil des heute Morgen behandelten Transplantationsgesetzes ist und im Rahmen des elektronischen Patientendossiers ganz konkret einbezogen werden kann. Dieses neue Bundesgesetz ist ja ebenfalls gerade jetzt in den Räten in der Behandlung. Dieser Weg ist nicht nur erfolgversprechender, er gibt den Spendenden die Möglichkeit, ihren Willen sicher und selbstbestimmt zu dokumentieren und das allenfalls auch wieder zu löschen.
Das Anliegen "Mehr Organe für Transplantationen" teilen wir in der SGK. Diese Motion Amherd weist den falschen Weg, und so empfehle ich Ihnen namens der einstimmigen SGK, diese Motion abzulehnen.