Borer Roland F. · Nationalrat · 2015-06-02
Borer Roland F. · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-06-02
Wortprotokoll
Hier liegt die zweite Differenz zum Ständerat. Es geht um die Definition der Bezugsberechtigten und um die Angemessenheit der [PAGE 783] ausgerichteten Leistungen. Ziffer 1a, mit welcher der Bundesrat den Kreis der Begünstigten enger definieren möchte, ist nach Ansicht der Kommissionsmehrheit nicht notwendig. Nach ihrer Auffassung gibt Artikel 89a Absatz 7 bereits eine klare Definition. Die Definition der Begünstigten in Ziffer 1a führt nach Ansicht der Kommissionsmehrheit jedoch zu Rechtsunsicherheit, z. B. bei begünstigten Konkubinatspaaren oder bei Kindern und Ehegatten. Zudem scheint der Mehrheit, dass Ziffer 1a nicht mit Artikel 20a BVG kompatibel ist, weil dort weitere begünstigte Personen im Todesfall erwähnt werden. Grundsätzlich will man nicht noch mehr Reglementierungen und Restriktionen. Das würde dem Sinn und Zweck der Wohlfahrtsfonds und auch der parlamentarischen Initiative Pelli zuwiderlaufen. Der Kompromissvorschlag der Kommissionsmehrheit sieht aber eine neue Ziffer 3 vor, weil sie anerkennt, dass der Bundesrat das Fatca-Abkommen in keinem Fall gefährden und deshalb die Angemessenheit und die Gleichbehandlung im Gesetz verankern will.
Die Verknüpfung mit der BVV 2 wurde von Frau Kollegin Schneeberger dargelegt, wie auch die Definition des eingeführten Begriffs "sinngemäss" bzw. das, was die Kommissionsmehrheit darunter versteht. Mit der neuen Ziffer 3 sind auch die Ziffern 1b und 1c nach Ansicht der Kommissionsmehrheit Fatca-konform umschrieben und können gestrichen werden.
Die Kommission fällte ihre Entscheide mit folgenden Abstimmungsergebnissen: Bei Ziffer 1a beschloss sie mit 13 zu 8 Stimmen bei 4 Enthaltungen Festhalten, d. h. Streichen, bei Ziffer 1b mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung Festhalten, d. h. ebenfalls Streichen, bei Ziffer 1c mit 16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung Festhalten, das bedeutet auch hier Streichen, und Ziffer 3 wurde mit 13 zu 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen, ebenfalls deutlich, zugestimmt.
Ich bitte Sie, hier der Kommissionsmehrheit zu folgen.