Kessler Margrit · Nationalrat · 2015-06-02
Kessler Margrit · Nationalrat · St. Gallen · Grünliberale Fraktion · 2015-06-02
Wortprotokoll
Wir haben heute die Möglichkeit, Medikamente aus der Cannabispflanze, sogenannte Cannabinoide, bei Patientinnen und Patienten anzuwenden. Das Problem ist die Sonderbewilligung, deren Beschaffung viel Zeit beansprucht und die von den Ärzten nur als Ultima Ratio mit einer Magistralrezeptur verordnet werden kann. Wegen dieses komplizierten Vorgehens erhalten viele Patientinnen und Patienten diese schmerzlindernden Medikamente nicht.
Der Bundesrat wird beauftragt, die bereits vorhandenen Daten zum Einsatz von Cannabinoiden in der Medizin wissenschaftlich zu untersuchen und mögliche Einsatzbereiche in der Schweiz festzulegen. Gestützt auf diese Daten soll geprüft werden, ob eine einfache rezeptive Zulassung solcher Cannabismedikamente für Patientinnen und Patienten mit schwerwiegenden Krankheitsbildern möglich ist. Zurzeit können die zur Verfügung stehenden Cannabiswirkstoffe nur als letzte Möglichkeit abgegeben werden. Der mühsame Weg der Sonderbewilligung und die damit verbundenen Auflagen des Bundesamtes für Gesundheit sind zeitraubend und schrecken die Ärzte ab. So können Wochen vergehen, bis eine Bewilligung vorliegt. Gerade in der Palliativpflege kommen diese schmerzlindernden Substanzen oft viel zu spät zum Einsatz.
Gegenüber der Cannabispflanze gibt es viele Vorurteile, und oft wird sie mit Drogenkriminalität in Verbindung gebracht. Hier geht es aber nicht um Drogenkonsum, es geht nicht um die Legalisierung von Cannabis als Suchtmittel. Es geht darum, bei schweren chronischen Krankheiten ein wirksames Medikament zur Verbesserung der Lebensqualität ohne hohe administrative Hürden zur Verfügung zu stellen.
Es gibt Hinweise, dass natürliche Cannabismedikamente aufgrund der kombinierten Wirkung der zahlreichen Inhaltsstoffe dem synthetisch hergestellten Cannabis als Heilmittel überlegen sind. In der Schweiz therapieren viele Schmerzpatienten illegal ihre Beschwerden mit Cannabis, weil der Zugang zu einer lindernden Cannabistherapie mit komplizierten Bewilligungsverfahren verbunden ist und die Preise sehr hoch sind. Cannabispräparate sind nicht in die Spezialitätenliste aufgenommen und werden von den Krankenkassen nicht bezahlt. Eine Therapie kann je nach Bedarf zwischen 200 und 2000 Franken pro Monat kosten. Nur wohlhabende Kranke können sich dies leisten. Eine entsprechende Ausnahmebewilligung ist de facto wertlos, weil Cannabispräparate preislich für viele betroffene Patienten unerschwinglich bleiben. Um Schmerzen zu lindern, sind die Betroffenen aber bereit, sich den Stoff auf dem grauen Markt zu beschaffen, was aus medizinischer Sicht gefährlich, unsicher, diskriminierend und entwürdigend ist.
Der Bundesrat ist daran interessiert, schwerkranken Menschen zu helfen und die Wirkung von Cannabis in diesem Sinne zu prüfen. Er ist bereit, die Ausarbeitung einer entsprechenden Entscheidungsgrundlage im Rahmen eines Forschungsprojektes in Auftrag zu geben. Damit soll untersucht werden, ob eine einfache Zulassung, ohne hohe [PAGE 810] administrative Hürden, von Cannabismedikamenten für Patientinnen und Patienten mit schwerwiegenden Krankheitsbildern wie zum Beispiel multipler Sklerose, Parkinson, ALS, Aids und schweren Krebsleiden sowie bei chronischen Schmerzen, arthritischen und rheumatischen Erkrankungen sinnvoll ist. Ein solches wissenschaftliches Projekt wird zu neuen Erkenntnissen in der Therapie für Schwerkranke führen und die Voraussetzungen schaffen, dass Cannabis als Heilmittel wissenschaftlich fundiert auch in der Schweiz ohne hohe administrative Hürden eingesetzt werden kann.
Ich bitte Sie im Namen der Betroffenen, meine Motion zu unterstützen.