Frick Bruno · Ständerat · 2001-12-05
Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-12-05
Wortprotokoll
Der Bericht legt Ihnen ausführlich die Gründe für die Ablehnung dar. Nachdem aber im Vorfeld dieser Sitzung die Motion in der Öffentlichkeit zu diskutieren gegeben hat und nachdem der Nationalrat sie relativ knapp angenommen hat, rechtfertigt es sich, dass ich Ihnen die Gründe, weshalb unsere Kommission diese Motion einstimmig nicht überweisen will, kurz darlege.
[PAGE 890] Es ist Völkerrechtspraxis der Schweiz, dass wir Konventionen nur dann ratifizieren, wenn wir sie aufgrund des bestehenden Rechtes bereits umsetzen können oder gleichzeitig die nötigen Rechtsanpassungen vornehmen. In der Frage der IAO-Konvention Nr. 169 war es anfänglich unklar, ob die Konvention Auswirkungen auf die Schweiz hat. Der Bundesrat hat die nötigen Klärungen bei der Internationalen Arbeitsorganisation vorgenommen, und es ist heute klar: Die Konvention wird Auswirkungen auf die Schweiz haben; den Umfang der Auswirkungen können wir aber noch nicht klar abschätzen.
Warum? Die Fahrenden in der Schweiz, egal, ob Schweizer Bürger oder ausländischer Herkunft, können sich mit eigenem, autonomem Entscheid zu einem Stammesvolk erklären, welches den Schutz der Konvention geniesst.
Diese Konvention wird in drei Bereichen Auswirkungen haben:
1. Raumplanung, insbesondere betreffend Stammplätze;
2. Bildung, betreffend Schulen und Bildungsgänge; und
3. hinsichtlich Kinderarbeit; inwiefern soll sie - speziell für Fahrende aufgrund ihrer Tradition - erlaubt sein?
Zum einen sind die Auswirkungen nicht klar, zum andern ergeben sich genau in diesen drei Bereichen - Raumplanung, Bildung, Kinderarbeit - grosse Eingriffe in die Kompetenzen der Kantone, falls Änderungen nötig sind. Der Bundesrat hat nun abzuklären begonnen, welches konkret die Auswirkungen sein würden, und wo das Schweizer Recht angepasst werden müsste.
Unsere Kommission folgt der Überlegung des Bundesrates, dass bis zum Zeitpunkt dieser Abklärung die Motion nicht weiterverfolgt werden soll, der Bundesrat uns aber das Ergebnis einer Prüfung vorlegt.
Was tun wir politisch, wenn wir der Motion des Nationalrates nicht folgen? Wir behaften den Bundesrat bei der Zusicherung, dass er die nötigen Abklärungen trifft und uns einen Bericht vorlegt. Unser Nein ist keine Stimme gegen die Fahrenden. Fahrende gehören zu unserer Kultur. In meiner Wohngemeinde Einsiedeln sind regelmässig Fahrende in grosser Zahl aus dem In- und Ausland anwesend. Wir haben überhaupt keine Probleme mit Fahrenden. Sie sind ein Teil unserer schweizerischen Kultur, eine Bereicherung, die wir auch schätzen. Wir wollen also die Anliegen der Fahrenden ernst nehmen und überprüfen, welches die Auswirkungen sind. Wir müssen uns allerdings vorbehalten, in Kenntnis der Auswirkungen später zu entscheiden: Wollen wir aufgrund der Auswirkungen, wie sie der Bundesrat darlegen wird, die Konvention nun ratifizieren, oder wollen wir sie nicht ratifizieren?
Ich darf auch daran erinnern, dass die Schweiz in den letzten Jahren unabhängig von dieser Konvention einiges Gutes für die Fahrenden und ihre Kultur getan hat. Diesen Weg wollen wir weiterhin gehen, aber keine Konvention auf Vorrat genehmigen. Es gehört zur Zuverlässigkeit der Schweiz auf dem internationalen Parkett, dass wir nur Konventionen unterschreiben, die wir bereits vollständig erfüllen oder aufgrund vorgelegter Änderungen künftig erfüllen können. Das ist hier nicht der Fall.
Darum beantragt Ihnen die Kommission einstimmig, die Motion nicht zu überweisen und die Arbeit des Bundesrates abzuwarten, die uns dann einen fundierten Entscheid darüber erlaubt, ob wir die Konvention ratifizieren wollen, oder ob wir darauf verzichten und gegebenenfalls andere Massnahmen ergreifen, um die Kultur der Fahrenden zu fördern und um ihnen mehr Lebensfreiheit zu erlauben.