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Schneider-Schneiter Elisabeth · Nationalrat · 2015-06-02

Schneider-Schneiter Elisabeth · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion CVP-EVP · 2015-06-02

Wortprotokoll

Zur Revision des Kulturförderungsgesetzes: Mit diesem Gesetz soll erstens die Finanzierung der Schweizerschulen im Ausland über die Kulturbotschaft erfolgen, was eine Rechtsanpassung erfordert. Hier finden aber keine Erhöhungen der Finanzmittel statt.

Zweitens soll der Bund eine erweiterte Förderungskompetenz im Bereich der kulturellen Teilhabe erhalten, um in diesem zentralen Handlungsbereich der zukünftigen Kulturpolitik des Bundes die notwendigen Massnahmen umzusetzen.

Drittens ist gesetzgeberisch sicherzustellen, dass die Illettrismusbekämpfung bis zum Inkrafttreten des neuen Weiterbildungsgesetzes fortgesetzt werden kann.

Schliesslich soll im Rahmen der Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmung zur musikalischen Bildung ein Programm "Jugend und Musik" geschaffen werden, und gewisse Grundsätze in Bezug auf die Tarife an den Musikschulen sollen gesetzlich verankert werden. Hier ist zu bemerken, dass in der Kommission bemängelt wurde, dass eine Umsetzung des Verfassungsartikels zur musikalischen Bildung nicht mit einem eigenen Gesetz analog dem Sportförderungsgesetz gemacht wurde, sondern der Vollzug lediglich in der Kulturbotschaft abgebildet wird.

In der Kommission gab es zum Kulturförderungsgesetz zwei Anträge: erstens zu den Tarifen an den Musikschulen und zweitens zur Literaturförderung nach Artikel 15. Alle anderen Revisionspunkte waren unbestritten.

Eine Minderheit beantragte eine Anpassung von Artikel 12a Absatz 1 des Kulturförderungsgesetzes zu den Tarifen an den Musikschulen. Auch nach Auffassung der Minderheit war unbestritten, dass alle Kinder und Jugendlichen bis zum Abschluss der Sekundarstufe II von verbilligten Tarifen an den Musikschulen profitieren sollen. Die Minderheit wollte jedoch eine andere Vergleichsgrösse für die Verbilligung heranziehen als der Bundesrat und den Umfang der Verbilligung erhöhen.

Im Rahmen der Kommissionsdebatte wurde klargestellt, dass mit dem Terminus "erheblich" in der vom Bundesrat vorgeschlagenen Fassung eine Reduktion von mindestens einem Drittel gemeint ist, was der aktuellen Praxis in den Musikschulen entspricht. Die Kommissionsmehrheit äusserte sodann die Befürchtung, es komme sonst zu erheblichen Mehrkosten für die Musikschulträger, da die Kostenbeteiligung der öffentlichen Hand in zahlreichen Kantonen aktuell unter den von der Minderheit geforderten 50 Prozent liegt. Es würden erhebliche Mehrkosten entstehen, welche heute nicht zu beziffern seien. Zudem würde zu stark in die föderalen Strukturen eingegriffen.

Der Antrag, der jetzt als Antrag der Minderheit vorliegt, wurde mit 14 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.

Eine Minderheit beantragte zudem eine Ergänzung von Artikel 15 des Kulturförderungsgesetzes. Durch eine neue Förderbestimmung in Absatz 3 soll die Möglichkeit geschaffen werden, innovative Projekte von Buchhandlungen finanziell [PAGE 803] zu unterstützen. Zur Begründung des Antrages wurde die aktuell schwierige Lage des Schweizer Buchhandels, vor allem aufgrund der Konkurrenz mit ausländischen Online-Anbietern, hervorgehoben. Die Kommissionsmehrheit verwies insbesondere auf die positive Umsatzentwicklung des Schweizer Buchhandels in den letzten Jahren, welche Fördermassnahmen aus ihrer Sicht entbehrlich macht.

Der Antrag, der jetzt als Antrag der Minderheit vorliegt, wurde mit 12 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.

Zum Finanzierungsbeschluss 3: Der Finanzierungsbeschluss 3 umfasst alle Finanzhilfen, die das Bundesamt für Kultur gestützt auf das Kulturförderungsgesetz ausrichtet. Zum Finanzierungsbeschluss gab es vier Minderheitsanträge:

Die Minderheit I will sich dem Ständerat anschliessen und den vom Bundesrat beantragten Zahlungsrahmen um 3 Millionen Franken erhöhen.

Die Minderheit II beantragt eine Erhöhung des Zahlungsrahmens um 1 Million Franken. Die Mehrmittel sollen für innovative Projekte von Buchhandlungen eingesetzt werden. Dieser Antrag steht im direkten Zusammenhang mit der von einer Kommissionsminderheit ebenfalls beantragten Ergänzung von Artikel 15 des Kulturförderungsgesetzes.

Die Minderheit III beantragt eine Kürzung des Zahlungsrahmens um insgesamt 2,5 Millionen Franken zulasten des Betriebsbeitrages an das Schweizerische Alpine Museum in Bern. Nach Auffassung dieser Minderheit erhält das Alpine Museum im Vergleich zu anderen vom Bund unterstützten Museen eine zu hohe Finanzhilfe.

Die Minderheit IV beantragt eine Kürzung des Zahlungsrahmens um 37,6 Millionen Franken. Sie begründet ihren Antrag mit dem Willen, die Kulturausgaben auf dem Stand des Jahres 2014 zu plafonieren.

Zu diesen vier Anträgen fand nur eine kurze Diskussion statt. Bei den Abstimmungen wurde zunächst der Entwurf des Bundesrates dem Antrag der jetzigen Minderheit I gegenübergestellt; die Fassung des Bundesrates obsiegte dabei mit 13 zu 12 Stimmen. In der Folge wurden die Anträge der jetzigen Minderheiten II und III abgelehnt. Auch der Antrag der jetzigen Minderheit IV unterlag schliesslich dem Entwurf des Bundesrates mit 8 zu 16 Stimmen bei 1 Enthaltung.

Zum Finanzierungsbeschluss 7: Der Finanzierungsbeschluss 7 hat die Förderung der Landessprachen und der Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften zum Gegenstand. Etwa die Hälfte der beantragten Finanzmittel dient der Förderung der italienischen und rätoromanischen Sprache und Kultur in den Kantonen Tessin und Graubünden. Die andere Hälfte der Finanzmittel ist für die Verständigung und den Austausch zwischen den Sprachgemeinschaften vorgesehen. Zu diesem Finanzierungsbeschluss gibt es zwei Minderheitsanträge:

Die Minderheit I (Bulliard) beantragt eine Erhöhung des Zahlungsrahmens um 13 Millionen Franken. Die Zusatzmittel sollen für den mehrsprachigen Basisdienst der Schweizerischen Depeschenagentur (SDA) eingesetzt werden, die nach Ansicht der Minderheit eine wichtige medienpolitische Aufgabe erfüllt. Dieser Minderheitsantrag Bulliard wurde nun zugunsten des Einzelantrages Candinas zurückgezogen. Gegen eine staatliche Finanzierung der SDA wurde in der Kommission insbesondere die Besorgnis geäussert, dass man die SDA dadurch quasi in staatliche Hände übergebe. Dieses Argument dürfte auch für den Einzelantrag Candinas gelten.

Die Minderheit II (Keller Peter) beantragt eine Kürzung des Zahlungsrahmens um 37,6 Millionen Franken, dies aus finanzpolitischen Gründen.

Die Abstimmungen zu diesen zwei Anträgen ergaben Folgendes: Die Fassung des Ständerates obsiegte mit 13 zu 11 Stimmen gegenüber dem Antrag, der nun als Antrag der Minderheit I vorliegt. In der zweiten Abstimmung obsiegte der Beschluss des Ständerates gegenüber dem Antrag, der hier als Antrag der Minderheit II vorliegt, mit 16 zu 9 Stimmen.

Zum Finanzierungsbeschluss 8, "Schweizerschulen im Ausland": Der Finanzierungsbeschluss 8 betrifft die Förderung der Schweizerschulen im Ausland. Über diesen Zahlungsrahmen finanziert das Bundesamt für Kultur insgesamt fünfzehn Schweizerschulen auf der ganzen Welt. Zu diesem Finanzierungsbeschluss gab es einen Antrag, der eine Kürzung des Zahlungsrahmens um 5,6 Millionen Franken forderte, dies aus finanzpolitischen Gründen. In der Debatte erkannte die Kommission, dass der Bundesrat im vorliegenden Finanzierungsbeschluss nur einen Teuerungsausgleich, aber keine Mehrausgaben beantragt. Der Antrag, der hier als Minderheitsantrag vorliegt, wurde mit 16 zu 9 Stimmen abgelehnt.

Zum Finanzierungsbeschluss 10: Dieser Finanzierungsbeschluss betrifft die Aktivitäten des Schweizerischen Nationalmuseums. Zu diesem Finanzierungsbeschluss gibt es einen Minderheitsantrag. Die Minderheit beantragt - ebenfalls aus finanzpolitischen Gründen - eine Kürzung um 30,1 Millionen Franken. Die Mehrheit verweist darauf, dass das Parlament im Jahr 2008 einem Erweiterungsbau des Landesmuseums Zürich zustimmte, dies im Wissen darum, dass die Bewirtschaftung des Neubaus mit Zusatzkosten verbunden sein würde. Der Antrag wurde in der Kommission mit 16 zu 9 Stimmen abgelehnt.

Besten Dank für die Unterstützung im Sinne der Kommissionsmehrheit!

[VS]