Aebischer Matthias · Nationalrat · 2015-06-02
Aebischer Matthias · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-06-02
Wortprotokoll
Nach diesem Votum von Kollege Keller muss ich etwas sagen. Er sagt, dass die Kulturschaffenden Subventionsjäger seien, es gehe um jährlich 30 Millionen Franken mehr. Herr Keller und seine Partei, die SVP, verlangen für die Armee 650 Millionen Franken im Jahr und für die Bauern 100 Millionen Franken mehr im Jahr. Und jetzt kommt Herr Keller und sagt, die Kulturschaffenden seien Subventionsjäger, wenn sie 30 Millionen Franken mehr im Jahr wollen.
Kulturförderung sei nicht Aufgabe des Bundes, das hat auch Kollege Müri gesagt; diesen Satz werden wir heute noch mehrmals hören. Ich muss hier klar und deutlich sagen: Das ist falsch. Kulturförderung ist Sache des Bundes, nicht nur, aber auch. Dreizehnmal kommt das Wort "Kultur" in der Bundesverfassung vor. So heisst es bereits in Artikel 2, die Eidgenossenschaft solle die kulturelle Vielfalt im Land fördern. Explizit erwähnt werden unter anderem die Filmkultur und die Kulturdenkmäler im Bereich Natur- und Heimatschutz. Kultur ist also sehr wohl auch Sache des Bundes. Im Weiteren kann der Bund gemäss Bundesverfassung kulturelle Bestrebungen von gesamtschweizerischem Interesse unterstützen. Die Sparten Kunst und Musik darf er unter anderem im Bereich der Ausbildung fördern. Und der Bund kann interkantonale Verträge im Bereich von Kultureinrichtungen von überregionaler Bedeutung allgemeinverbindlich erklären. Das alles steht in der Bundesverfassung. Sie sehen: Wer heute behauptet, der Bund habe keine Befugnis, Kultur zu fördern, der irrt.
Es ist aber nicht etwa so, dass der Bund der ganz grosse Kulturförderer wäre. Diese Rolle haben nach wie vor die Kantone und die Gemeinden. Und das ist auch gut und richtig so. Von den jährlich knapp 3 Milliarden Franken an Kulturförderung in der Schweiz werden nicht einmal 10 Prozent vom Bund berappt. Der Bund ist also vielerorts nur subsidiär tätig. Etwas umfassender ist sein Engagement bei der Filmförderung; sie wird in Artikel 71 der Bundesverfassung explizit erwähnt.
An dieser Stelle möchte ich meine Interessenbindung offenlegen, Herr Keller, hören Sie gut zu: Ich bin Präsident des Dachverbandes der schweizerischen Film- und Audiovisionsbranche Cinésuisse. Und ich sage Ihnen, ich übe dieses Amt mit Herzblut aus. Denn ich bin im Innersten davon überzeugt, dass die Förderung kultureller Vielfalt, gerade auch beim Film, etwas vom Wichtigsten in unserem Land ist.
In einem Vielvölkerstaat, wie die Schweiz ihn darstellt, ist die gemeinsame Kultur, aber auch die Akzeptanz und Förderung der kulturellen Vielfalt nicht wegzudenken. Seit 167 Jahren leben in ein und demselben Land verschiedene Völker friedlich nebeneinander. Die Schweiz hat weltweit Vorbildcharakter. Die Kultur und somit auch die Förderung der Kultur sind wichtige Bausteine für diesen Frieden.
Nur am Rande sei erwähnt: Sehr gezielt versuchen zurzeit in Syrien Kriegsschergen ein Land zu zerstören, indem sie dessen Kulturstätten vernichten. Sie wissen: Wer das kulturelle oder auch das geistige Erbe eines Landes vernichtet, vernichtet das ganze Land. So wird ein solches Vorgehen gemäss Artikel 16 des Zweiten Zusatzprotokolls zu den Genfer Abkommen denn auch ausdrücklich verboten. Kultur ist identifikationsstiftend und etwas vom Wichtigsten für ein Land.
Zurück zur Schweiz, zurück zur Kulturbotschaft, zurück zur Filmförderung: Eine der wichtigsten Neuerungen in der Kulturbotschaft 2016-2020 ist die Standortförderung für den Film. Standortförderung heisst, dass mit Anreizsystemen versucht wird, bei Schweizer Filmen auch die Produktion in der Schweiz abzuwickeln. Der Konkurrenzdruck aus dem Ausland ist riesig. Der starke Franken hat diese Problematik in den letzten Monaten noch verschärft. Es braucht also Anreize, damit Schweizer Filme mit Schweizer Themen, Schweizer Schauspielern und Schweizer Regisseurinnen auch in der Schweiz gedreht werden. Das nahegelegene Ausland lockt mit viel Geld. Mit der neuen Standortförderung hat nun die Schweiz eine Möglichkeit, diesen Lockangeboten etwas entgegenzusetzen.
Dieses Beispiel zeigt: Kulturförderungspolitik ist auch Wirtschaftsförderungspolitik. Der Kulturbereich beschäftigt in der Schweiz mehr als 200 000 Personen in rund 40 000 Betrieben und trägt 4,2 Prozent zum Schweizer Bruttoinlandprodukt bei.
Die Kulturbotschaft 2016-2020 ist eine Vorlage, welche Hand und Fuss hat. Sie ist zur Freude unserer Partei nicht zu einer blossen Finanzierungsvorlage verkommen. Die neue Kulturbotschaft, es ist ja erst die zweite, setzt kultur- und staatspolitische Akzente und definiert eine Gesamtstrategie. Wir von der sozialdemokratischen Fraktion sind klar für Eintreten. Über die diversen Anträge werde ich mich zu einem späteren Zeitpunkt äussern.