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Hess Lorenz · Nationalrat · 2014-09-10

Hess Lorenz · Nationalrat · Bern · Fraktion BD · 2014-09-10

Wortprotokoll

Die BDP-Fraktion ist für Eintreten und Annahme dieser Vorlage zur Änderung des Medizinalberufegesetzes. Das Medizinalberufegesetz von 2006 wurde bekanntlich aus zwei Gründen angepasst. In erster Linie ging es darum, das Gesetz an internationales Recht - sprich EU-Recht - anzupassen. In zweiter Linie ging es darum, Schlüsse aus den Erfahrungen mit dem Vollzug zu ziehen und in den vorliegenden Entwurf einfliessen zu lassen. Zudem sind zwei neue Schwerpunkte in diesem Medizinalberufegesetz festgehalten. Um die Patientensicherheit sowie die Behandlungsqualität zu gewährleisten, sind sowohl ein vollständiges Medizinalberuferegister als auch die Beherrschung einer Landessprache durch alle Medizinalpersonen notwendig.

Die BDP unterstützt insbesondere die Einführung einer allgemeinen Registrierungspflicht für alle berufstätigen Medizinalpersonen betreffend das Medizinalberuferegister. Der neue Artikel 33a erleichtert die Überprüfung der Arztdiplome durch die Arbeitgeber und Spitäler, und er erhöht damit zwangsläufig die Patientensicherheit. Das Medizinalberuferegister gibt die rechtsverbindliche und abschliessende Auskunft darüber, wer ein gültiges Medizinalberufsdiplom besitzt.

Die Mehrheit der SGK schlägt vor, im selben Artikel für alle berufstätigen Medizinalpersonen die Voraussetzung der Beherrschung einer Landessprache zu verankern. Die Sprachtests, die dazu notwendig sind, sind kompatibel mit den Regelungen in relevanten EU-Ländern wie Österreich, Deutschland oder Grossbritannien. Das ist nichts Neues, sondern etwas, das sich bewährt hat und kompatibel ist. Im Übrigen geht es bei diesem zusätzlichen Kriterium der Sprachkompetenz ja nicht nur um die Verständigung zwischen Patienten und Ärzten oder zwischen Ärztinnen und Patientinnen, sondern es geht auch darum, dass sich die Fachpersonen untereinander verstehen. Forschungsstellen, die nicht direkt mit Patienten zu tun haben, also keinen direkten Patientenbezug haben, sind davon nicht betroffen. Im Interesse einer qualitativ hochstehenden und sicheren Versorgung der Patienten muss die Beherrschung einer Landessprache als Voraussetzung für den Registereintrag zwingend verankert werden.

Wir empfehlen Ihnen aufgrund dieser Komponenten in der neuen Vorlage Eintreten. Wir unterstützen die Anträge der Kommission.