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Gilli Yvonne · Nationalrat · 2014-09-10

Gilli Yvonne · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2014-09-10

Wortprotokoll

Die grüne Fraktion bittet Sie, der Mehrheit zu folgen und die Kenntnisse im entsprechenden Landesteil der gesprochenen Sprache im Sinne der [PAGE 1405] Patientensicherheit und der Behandlungsqualität als Voraussetzung zu formulieren für den Eintrag im Register. Sie haben es von meinen Vorrednern und Vorrednerinnen gehört: Die Beherrschung der Landessprache als Voraussetzung für die ärztliche Tätigkeit - sowohl selbstständig als auch unselbstständig - ist eine Bedingung, die auch in anderen europäischen Ländern gilt, so beispielsweise auch in Ländern wie England, Deutschland oder Österreich.

Die Medizin ist Teamwork, und Behandlungsqualität ist nicht möglich, ohne dass die Fachpersonen miteinander kommunizieren können, und das Kommunikationsmittel ist die Sprache. Das betrifft nicht nur den unmittelbaren Patientenkontakt. Im Spital gibt es beispielsweise Laborstellen, oder es gibt Stellen in der Pathologie. Das ist dort, wo man Gewebe untersucht. Dort arbeiten Ärzte und Ärztinnen, die nicht in direktem Patientenkontakt stehen. Aber Gewebeuntersuchungen, beispielsweise bei Tumorentfernungen, können über Weiterbehandlungen, können über Operationsverläufe entscheiden. Wenn hier ein sprachliches bzw. Kommunikationsproblem entsteht, so kann das fatale Folgen haben für den Patienten, und zwar immer dann, wenn innerhalb einer bestimmten Zeit entschieden werden muss oder/und wenn man auf Übersetzungsdienste angewiesen ist. Viele schwere medizinische Fehler entstehen deshalb, weil entweder Personen dazwischengeschaltet werden müssen, die die Kommunikation weiterleiten, eben beispielsweise Übersetzer, oder weil der direkte Kontakt nicht gewährleistet ist.

Die Sprache ist das Kernelement, und dort kann es auf einer diffizilen Ebene schnell und gravierend zu Missverständnissen kommen. Sogar und auch die FMH, die Standesorganisation der Schweizer Ärzteschaft, will diese stringente Regelung in diesem Gesetz und in diesem Artikel. Die Ärzteschaft ist eine internationale Arbeitsgemeinschaft, das wissen Sie alle. Alle Ärzte und Ärztinnen oder jedenfalls die meisten an vielen Spitälern arbeiten täglich mit ausländischen Kollegen und Kolleginnen zusammen. Wenn diese Sprachkenntnis kein zwingendes Erfordernis wäre, dann würden sie sich nicht hinter diese Regelung stellen.

Der Bundesrat kann die Ausführungsbestimmungen dazu erlassen, und wir haben einen Konsensus, dass es in den Ausführungsbestimmungen eben berücksichtigt werden kann, falls in Forschungstätigkeiten der Medizinalberuf keine spezifische Voraussetzung ist oder falls kein direkter und auch kein indirekt heikler Bezug - wie über das Labor oder die Pathologie - zum Patienten besteht; ebenso kann dort das Niveau der erforderlichen Sprachkenntnisse festgelegt werden.