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Schenker Silvia · Nationalrat · 2014-09-10

Schenker Silvia · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-09-10

Wortprotokoll

In Zusammenhang mit der parlamentarischen Initiative Pelli wurden zwei unterschiedliche Aspekte bezüglich der AHV diskutiert. Es ist wichtig, da kein "Gnusch" zu machen, sondern präzise zu bleiben.

Einerseits gab es eine intensive und ausführliche Diskussion um die Frage, ob auf Leistungen aus einem Wohlfahrtsfonds AHV-Beiträge erhoben werden sollen. Das war nicht das eigentliche Anliegen der parlamentarischen Initiative Pelli; diese Frage kam aber in Zusammenhang mit der Debatte um seine parlamentarische Initiative auf. Die SGK beschloss dann, das Thema nicht im Rahmen der parlamentarischen Initiative abzuhandeln, sondern mit einer separaten Motion. Es handelt sich um die Motion 13.3664. Diese Motion wurde vom Nationalrat am 4. Dezember 2013 angenommen.

Beim Antrag der Minderheit Pezzatti geht es um die Frage, welcher Personenkreis überhaupt in den Genuss von Leistungen aus einem solchen Fonds kommen soll. Eine knappe Mehrheit der Kommission ist der Meinung, dass nur Personen solche Leistungen erhalten dürfen, die der AHV unterstellt sind. Der AHV unterstellt zu sein bedeutet jedoch nicht, dass es Personen sein müssen, die aktuell AHV-Beiträge entrichten. Konkret geht es darum, dass die Leute einen Bezug zu unserem Sozialversicherungssystem haben müssen. Unsere Verfassung sieht ja vor, dass zunächst die erste Säule, die AHV, dann die zweite Säule, das BVG, und zuletzt die dritte Säule zum Tragen kommen sollen. Mit anderen Worten: Es kann niemand ausschliesslich von Leistungen des BVG oder der dritten Säule profitieren.

In der Kommission wurde uns eine konkrete Situation respektive ein konkreter Fall skizziert, der eintreffen könnte, wenn gemäss dem Antrag der Minderheit Pezzatti in Absatz 7 Ziffer 1 gestrichen wird. Das Beispiel mag vielleicht etwas an den Haaren herbeigezogen wirken, aber es zeigt die Absurdität der Forderung der Minderheit Pezzatti auf: Ein Schweizer Unternehmen beschäftigt in Kasachstan einen Chinesen, der nie in der Schweiz gelebt hat, nie in der AHV versichert war und auch sonst mit der Schweiz nichts zu tun hat. Er könnte nun in den Genuss von Leistungen aus einem Wohlfahrtsfonds kommen, von Leistungen, die notabene von Steuern und AHV-Beiträgen befreit sind. Das Schweizer Unternehmen würde wohl nie auf die Idee kommen, einem chinesischen Wanderarbeiter, der für das Unternehmen arbeitet, Geld aus einem Wohlfahrtsfonds zu geben. Hingegen ist es nicht ganz unvorstellbar, dass ein Chinese, der im Topkader der Firma arbeitet, über den Fonds zusätzlich zu einem ordentlichen Salär Geld erhalten könnte.

Um solches Gebaren zu unterbinden, müssen Sie den Antrag der Minderheit Pezzatti ablehnen. Ich empfehle Ihnen dies namens der SP-Fraktion.